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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
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April und Mai 1730,

heimlichen evangelischen Pfarrers" der unterdrückten französischen Kirche vor, der, um der Wuth und Mrf^gung seiner Feinde zu entgehen (es war eine Summe auf seinen Kopf geseht) mit seiner Frau und vierdem Frankreich hatte verlassen müssen. Bern wird unter RatificationSvorbehalt angewiesen, aus obigem 8^einige Zeit dieser Familie Unterstützung zukommen zu lassen. 8 4. «. Appenzcll-Außcrrhoden beschwert s>^daß die dreizehn und ein halbes Jahr alte Tochter eines seiner Landlcutc im Toggcnburg trotz mehrfachen E"'sprachen des Vaters und einer Deputation seiner Obrigkeit an den Landvogt von ihrem Großvater zurü^halten und endlich zu Lichtcnsteig gegen Wissen und Willen des VatcrS verhcirathct worden sei. Es wirbgut erachtet, daß Bern von seinem Bürger Zinsmeister, Pfarrer zu Lichtcnsteig, Bericht verlange und ihngen der vorgenommenen Kopulation zur Verantwortung ziehe und darüber an Appenzell berichte. Neblig""wird Appenzell gcrathen, die Sache in Güte zu beendigen. 8 5. kl'. Zürich zeigt an, daß SchwyzRapperschwyl etablierten Brentano und dessen Schwiegervater von Lucern seine Münze admodicrt habe, wcnun zu Büch in der March neue Schwyzcrschillingc schlügen, die den zürcherischen sehr ähnlich seien,Fünfbätzlcr, welche an Korn lcidcntlich, an Schrot aber zu leicht seien. Da die Admodiation der MünzeAbschieden zuwider laufe, so wünscht es, daß darüber auf nächste allgemeine Tagsatzung instruiert werde.wird anhcim gestellt, auch an die katholischen Orte dcßwcgcn zu schreiben. 8 6.

»II.

Conftrenz von Uri, Schwyz und Unterwalden.

An der Treib, 24. Mai 1730.

lArchiv Stidwaldtii.I

Gesandte: Uri. Joseph Anton Püntincr von Braunbcrg, Landammann und Landshauptmann; Stt»^laus Emanuel Püntincr von Braunbcrg, Alt-Landammann. Schwyz. Joseph Anton Rcding von Bibw'^Baron, Ritter, Landammann; Franz Joseph Rcding von Bibcrcgg, Alt-Landammann und Zeughcrr.walden. Johann Wolfgang von Flüe, Landammann und Landsfändrich. Nidwaldcn. Johann^Bünti, Landammann; Ludwig Aloys Lussi, Panncrhcrr und Landvogt.

». Veranlassung zu dieser Conferenz ist die von Zürich und Luccrn beschlossene Nerrusung obersctzung der Münzen der drei Länder. Schwyz beschwert sich, daß. trotz der Probehaltigkcit seiner neuen ^und Münzen in Schrot, Korn und Halt und trotz der Gegenvorstellungen, welche eine von ihm nachgeschickte Deputation daselbst gemacht habe, Lucern dieselben zu Stadt und Land anzunehmen verbiete, u'"mit Münzen überladen sei und dieselben gegen die angrenzenden eommercicrendcn Orte nicht debitieren ^Dadurch werde sein Münzrcgalcgeschwächt"; und da man sehe, daß die Städte darauf ausgehen, du' "pularorte" in ihrem hohen Münzrcchtc zu hemmen, so wollen sie sich in Beziehung auf Märkte undlung des KornS anderwärts zu versehen trachten. Obwaldcn und Nidwaldcn bringen ähnliche MI ^den vor. Jenes berichtet, daß der Münzmcistcr Kraucr nach Luccrn berufen worden sei, wo man1090 Thlr. verboten habe, Untcrwaldcncr-Münzc ferner zu schlagen, und bei gleicher Buße, nach Unters .zu gehen. Ferner sei fälschlich verbreitet worden, Obwaldcn hätte sein Münzrccht an andere Orrc ^Ntdwaldcn berichtet, daß Anton Odcrmatt zu Luccrn um 3 Glv. 10 Kr. gestraft worden sei, blos un'ilAnsuchen eines Bürgers von Luccrn 7 Walliscr-Halbbatzen gezeigt habe. ES wird cinmüthig gut bcsü"