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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
Entstehung
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Oktober t?Ä8. ZZ9

daß jene von Luccrn hervorgehobene Prätension eine gütliche Beilegung finden uns alles fernere Unge-werde abgelehnt werden, und erlassen an den Cardinal von Polignge und an den französischen Botschaf-^ Gunstc» LuecrnS Empfehlungsschreiben. Sollren jedoch diese Fürbittfchrcibcn erfolglos fein, so erklärenübrigen Gesandten mißer denen von Freiburg und Wallis, daß sie Luccrn bei seinen Sonveränilätsrcchten,"uheiteg nnd Gerechtigkeiten in Kraft der Bünde schuhen und schirmen und die bnndcögemäsien PrästandenMe» werden. Freiburgs Gesandtschaft, ohne Instruction, referiert; die von Wallis, obgleich ohne Instruction,>ü»»m zu jeucn beiden Schreiben, will sich übrigens nicht in dieses Geschäft milchen. 8 2. t . Katholisch"Nis wünscht in einem Schreiben an die VII Orte und Wallis Glück zur Bundcserncucrnng, stellt in'^'»> Menioriale den traurigen Zustand, in welchem die Katholiken in Glarus sich befinden, vor, ersucht die^ darüber zu Rathc zu gehen, wie denselben geholfen werden könnte, und bei dem Papste und dem König^Frankreich sie zu einer erklecklichen Summe Geldes zu empfehlen, welche dann, an gute Kapitalien angelegt,^ Nutzen und zur Aufnahme der katholischen Religion im Glarncrlande solle verwendet werden (wie>c» der Papst auch schon früher 8<)<)l) fl. zu diesem Zwecke geschenkt habe). Die Gesandten, ohne Instruction,,'^>ncn die Sache nck rekeienckum Daö Memorial hebt folgende Puncte heraus. Seit den Zeiten des Erz-^ Zwingst sind iit Folge der Entzweiung die obrigkeitlichen Güter verzehrt worden; die zwiitgliscbcn Bündncreiiu ans, sobald ganz Glaruö der zwinglifchcn Religion sein werde, mit den Glarnern und mit Zürich

^ ^'üvn zu schließen, in Folge deren es dann um Wallenstadt, Wesen, die Landschaft Gastcr, Uznach, MarchHüfcn geschehen sei; Aehnlichcs habe man I7l l und l7l2 im Sinne gehabt, nur die aufrecht erHal-den habe die Ausführung gehindert, nnd nicht wenig verdanken die Katholiken ihre ErhaltungM ^^üiercndcn gegenüber den früher vom Papste ihnen geschenkten 8tM1 fl. Hingegen verarmen seit cini-^ Zell die einst begüterten Katholiken, dieStiefbrüder" werden reicher, die schönsten Häuser und Güter""»«t in Hände der Unkatholischcn, der gemeine Mann muß auswärts sein Brot suchen, nur wenige^üie haben die Mittel auswärts zu studieren nnd daheim ist keine Gelegenheit dazu, die Söhne der ersten^'lll'bcn sich in fremde Dienste, an gelehrten Subjccten ist Mangel, die Nachbarn verweigern die Hcl-du!i^ ^ obrigkeitlichen Acmtcr sind nicht erträglich, der katholische Scckel erschöpft, die katholischen LandlcutcZ Abgaben hart mitgenommen, die Reformierten fordern noch überdieß an den katholischen Scckel mehrere^ dulden. Alle Handclschaft ist in unkatholischcn Händen, so daß, wenn keine Hilfe kommt, die Katho-^ ^ Claras ohne Krieg und Schwertstreich von sich selbst zergehen wird. 3. «I, Gegenseitige Verab-

^bung. 8 5.

Man sehe auch im Abschnitte Schirmortsangelegenhciten:

Abtei nnd Herrschast Engelberg.

Art. 2.

Conferenz von Lncern, Schwyz und Obwalde».

K ii ßnacht, 9. Dcccmber 1728.

lDtaatKarckiv vucern.I

Luccrn. Franz Placidus Schumacher, Stadtscckclmcistcr; Anton Leodegar Keller, Landvogt.Gilg Christoph Schorns, Ritter, Landammann; Joseph Anton Reding von Bibcrcgg, Baron, Ritter,

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