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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
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322 April 1728.

worden sei. Er ist ohne Instruction und will alles lediglich hinterbringen. Dem Ambassador wird für crzc^Sorgfalt gedankt und von den Bemühungen der Konferenz zu Beilegung der Sache Kcnntniß gegeben. 6«. Als Antwort auf ein Schreiben von dein Großmeister deö Malteserordens (vom 12. Januar 1726) wirdBetreff der Beschwerden der gesummten adclichcn Familien der Eidgenossenschaft beschlossen, ein Schreibenden Großmeister deö Ordens und cincö an die Procuratorcn der löbl. deutschen Zunge abzuschicken, in wel<^nochmals eine kategorische Erklärung auf folgende Fragen verlangt wird: 1) ob eine deutsche Zunge diezcrischen Cavalierc, welche die Proben ihres adclichcn Herkommens durch die erforderlichen Agnatenkönnen, ohne Firierung einer Zahl und unbedingt gleich den übrigen deutschen Kavalieren laut DccrctderS VII. und Urbans VIII. annehmen wolle oder nicht; 2) ob sie die in den Orten erthcilten Attestatsüber die von den Edelleuten abgelegten Proben anerkennen wolle; und 3) ob dieselbe gesinnt sei, den schweizer^Cavalicren zu gestatten, Galeeren zu halten, zu gemeinen Acmtcrn und Würden, ja auch zu dem GroßprioratAllcmannicn zu gelangen. — Diese Schreiben werden auch Frciburg und Solothurn mitgctheilt, um von ihnen ^probiert zu werden. 8 5. 5'. In Betreff der Bundescrncucrung mit Wallis verliest Oberst Püntiner einen Auszugs'einem Schreiben des Bischofs von Sitten, woraus hervorgeht, daß das Mißvergnügen im Wallis widerkatholischen Orte wegen des letzten Krieges noch nicht erloschen sei; hingegen könne man daraus, daß »ia» "einigermaßen beklage, daß weder xoruzimlilvr noch piirticularitor wegen der Bundeserneucrung etwas angelangt sei, abnehmen, daß nicht alle Hoffnung dafür verloren sei; durch ein Jnstnuationsschreibei? ankönnte dieselbe Fortgang gewinnen. Da nun aber berichtet wird, daß der französische Botschafter in dieser S"'unermüdet arbeite und versprochen habe, die Orte davon in Kenntnis! zu setzen, »venu es Zeit sei, in der„fürzufahren", so wird Alt-Schultheiß Dürlcr beaustragt, „diese Begegniß an den Ambassador gelange"^lassen". Mit dem Schreiben an die Republik Wallis soll bis zum Eintreffen der Antwort deS Ambassi^^zugewartet werden; auf Gutheißen desselben soll es, ohne den übrigen Orten (mit Ausnahme von FreiburgSolothurn) noch mitgctheilt zu werden, in toi-minm Fsnoraliluis von Lucern an Wallis abgeschickt werden. 6

Man sehe auch im Abschnitte Herrschastsangclegenheiten:

Grafschaft Sarganö.

Art. 311. Localeö.

.

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278.

Gemeineidgenvssische Tagsntzung.

Solothurn, 24. bis 26. Mai 1728.

u/?ii!^i UIU>7 li.'tt »Mti'iii.'l. t', Z!> e> i-lüfus. it.nck' .

ITtaatSarchiv Aiirich.;

Ge>andre: Zürich. Johann Heinrich Hirzel, Bürgermeister; Salomon Hirzel, Statthalter. Bern. ^stoph'Steuzer, Schultheiß; Ludwig von Wattenwyl, Alt-Seckelmeister und des Raths. Luccrn. Johann 3^^Dürler, Schultheiß und Panncrherr; Jost Anton von Flcckenstein, Scntihcrr und des Raths. U r i.Franz Schmid, Landammann und Landsfändrich; Sebastian Heinrich Crivelli, Alt-Landammann. S ch ^Georg Chrijtoph Schorno, Landammann; Joseph Anton Weber, Alt-Lanvammann und Oberst-Wachüu^^^Obwalden. Konrad von Flüe, Landammann; Johann Wolsgang von Flüe, Landsfändrich und desNidwaldcn. Johann Melchior Remigius Lussi, Landammann; Johann Jakob Ackermann, Ritter,ammann und Landshauptmann. Zug. Fivel Zurlaubcn von Thurn und Gestelenburg, Alt-Ammann,