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Juli 1723.
gehörende Pension seit vier Jahren durch den Ambassador nicht mehr ausbezahlt worden sei. Es wird beschlostsen, da jeder Soldat sich dcßwegen monatlich 2 DenierS am Solde abziehen lassen muß, durch NermittluwlZürichs an den Ambassador und, wenn das nicht fruchte, auf das Perlangen Berns an den Königwegen zu schreiben, 8 21. t. Zürich verlangt wiederum Entschädigung für die von ihm für Glarus verpMtcn Galcricns; sollte es dieselbe nicht erhalten, so sucht es sie nach frühem Abschieden auf den andc»'Ständen. Glarus und die übrigen Gesandten beziehen sich auf ihre frühern Erklärungen, 8 22. Ii,. App^zell-Außerrhodcn äußert die Bcsorgniß, eS möchte der Bau deS Klosters Grimmenstein, welchen ihre Mitlaslcutc vorhaben, wegen seiner Lage und veS bereits vorliegenden RisseS zu einer Fortification gegen sie wcrd^während doch der 1668 errichtete Traetat sage, daß die Klosterfrauen nur schlecht und gerecht, und wie eS ^Orden wohl anstehe, zu bauen befugt sein sollen. Appcnzell-Außerrhodcn wird überlassen, auf diesem TrK^zu inhäriercn und darauf zu sehen, daß aus dem Gebäude keine Fortifieativn werde. 8 23. I. Auf die r""König von Britannien und vom König von Preußen eingelangten Schreiben in Betreff der leumula oe>ns<w^wird auf RatificationSvorbehalt hin zu antworten beschlossen, daß die evangelischen Stände zu dem Werke ^Einigung unter den protestantischen Kirchen alles beitragen wollen, daß die oenisenmis niemanden ^
Glaubensartikel aufgedrungen werde, ja daß man zur Förderung der Einigung geneigt sei, auch an denjcnbst"Orten, wo von den Geistlichen die Unterschrift noch gefordert werde, dieselbe fallen zu lassen; hinM'"werde man au den Lehrsästen, wie sie in Gottes Wort gegründet und seit der Reformation in unsrerhergebracht sind, fest verbleiben. Basel wünscht beigefügt, daß bei ihm die tui-mula von«en5»5 gegen vstrOJahre nicht mehr im Gebrauch sei. 8 25.
Man sehe auch im Abschnitte HcreschastSanzclegenhcitcn:
Deutsche gemeine Vogteicn überhaupt.
Art. 53. Ncceß von evangelisch Glarus zu den Pfarrpfrunden.
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Conftrenz von Zürich und Basel wahrend der geineineidgenössischen Tagsatzung
im Juli 1723.lTtaatöarchiv jiirich.I
Diese Konferenz wird wegen der Beibehaltung des zürcherischen Baslerbotcn, über welche bereits corresp^diert worden, gehalten. Aus den Wunsch Zürichs, daß Basel dem schon seit mehr als 80 Jahren nachreitenden Boten seinen Ritt ferner gestatten möchte, mit dem Beifügen, daß Zürich das nicht als einanspreche, sondern als ein Zeichen der Freundschaft ansehen würde, antwortet Basel, daß cö für die Bcibcff'tung seines Postregalö alles anzuwenden instruiert sei; hingegen wolle es, um seine Freundschaft zu beweist"unter folgenden Bedingungen diesen Botendienst fortbestehen lassen: 1) Der Bote soll Samstags odertagö von Zürich abreisen, Montag Mittags in Basel eintreffen, Dienstag Mittags von Basel abgehe»""Mittwoch Nachmittags in Zürich ankommen. 2) Alle Briefe soll er nirgend anderswo, als im PosthaUÜ' "Basel abgeben und empfangen. 3) Von jedem Brief sollen ihm 3 Kreuzer Porto bezahlt werden. ^ ^Päcklein joll er gleichfalls im Posthause abgeben und selbige im Kaufhaus zu Abstattung der Gebührrieren. 5) Der Botenlohn für die Päckchen, die genauere Einrichtung des CurseS zum Besten der Kauf»'"""