November 1722.
Man sehe im Abschnitte HerrschastSangelegenheiten:
Bcllenz, Böllens und Riviera.
Art. 111.
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Konferenz von Schwyz und Glarus.
Lachen, 6. 7. und, November 1722.
lLandeSarchiv Schwy;.Z
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Gesandte: Schwyz. Joseph Franz Reding von Bibcregg, Landammann und Zeugherr; Joseph Fra"»Mcttlcr, des Raths, Sicbncr und Sllt-Landvogt. Glarus. Johann Heinrich Zwicki, Landammann; FranzReding von Biberegg, Landsstatthaltcr.
». Glarus verlangt von Tobias Rüt-timann von Lerchen wegen eines seiner Ehefrau zu Glarus z»g^fallcncn Erbes 10°/« Abzug M Folge eines Abschieds von Lachen vom Jahre 1667, während die zu Lachen In-laut eines von Statthalter llnv Math vvn Glarus 1664 an sie ergangenen Mifsivs die AbzügssrAheit ansp^chcn. Schwyz fordert bei diesem Anlaß den Abzug vvn Lieutenant Jakob Gallati von denjenigen MittAn, wel^dessen Ehefrau aus der March ziehen will. Glarus erklärt, wenn Schwyz von verfangenem und wirklichfallenem Gut keinen Abzug, von Mvetfangontm oder erst, nachfallcndom Gute aber 5 oder 16 Protent ÄbMbeziehen wolle, je nachdem der Abschied von, Lachen, -der aber im Original sich nicht mehr vorfinde (5 oder ^Procent bestimme), so wolle auch . Glarus gebührende Rcflerion walten lassen. Schwyz beruft sich beim Mang^des authentischen Abschieds von 1667 Ms den Abschied von Zug vom Jahre 1653, nach welchem von alle»'Gill ohne Unterschied-öhh« Abzug bezahlt ivcrdrn solle; sollten aber von Rüttiiuann 16?« bezogen »verde«, b»verde »»»an ciisiiMeichos i Mch vvNi Gallati beziehen. Beiderseitige Gesandte referieren ihren Obern ; ^Entschluß der Obrigkeiten soll.i zu künftigem Verhalt in ein authentisches ^Instrument verfaßt werden.Interessierten Nebst dm, Landschaft March und katholisch GlaruS bitten um Abzügssreiheit.. K l. Ii. Gla^urachj den Anzug, daß in.»beider Orte Namen an Zürich mochte geschrieben »Verden, daß eS von der Beziehtdeö.Jmmi von de»» durchiZürich transitiercndeu Früchten abstehen »nöchtc, widrigenfalls man gcinoinsam das e>dgenössische Recht implorieron »verde»:. Schwyz, ohne Instruction, nimmt den Anzug all rvkerknlluw. 8v. Glarus ersucht Schivyz, sich »sir drei ober vier Holzschröter zu verwetiden, »velche, weil sie »vährond dtlArbeit in einem erkauften Wald „zu Siebuc" Psalmen gesungen, gebüßt »vorbei» seien, und fügen bei, vaßGlar»»s in evangelischen GcMttndm die Katholischen auch Gebete und andre Religionsübungen ohne Rcprclsi^sion verrichten dürfen. Die Gesandten von Schwyz sagen ihre Verwendung zu. K 14. «I. Glarus trägtrauf ai», daß alle Schiffmcister in «»lillnm für die bei der Schiffung verlorene»» oder verwahrlosten Wall^gut stehen sollen. Schwyz, nicht instruiert, niunitt bA» Anzug all evfviwnllum. § 15. «. Glarud l'tschivcrt sich, daß die SchiffmeisA M^tW»»,. .»^elhhp.iir,ihren..^igenen Schiffen Tische hin>v»g'
fcrgci», von einem ganzen Schiff Gld. 7 fordern, während sie kein Geschiff noch Geschirr dazu geben und kci>^Gefahr noch Gewahr dcßwcgen habe»», und die von Zürich in ihren Schiffen Stein und Holz blos mit ^Zahlung des „Llnthdukhens" sergen können; es hofft auch, daß es bei dem ergangenen Vergleiche verbleu»verde, daß an bis dcßwcgen ergangenen Kosten von Gld. 14 did Schiffmeister den halbe», die Tischscrgerandern halben Theil entrichten »verde». Der Gesandte von Schwyz referiert. K 16.
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