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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
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August und SeptenMr 1722,

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Zahrrechnung der die Bogteien Belle»;, Bollen; und Niviera regierenden Stände.

Bellenz, im August und September 1722.

Der Abschied konnte in den betreffenden Archiv^'nikht aufgefunden werden.

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Conferenz von Schwyz und Nidwalden.

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Gesandte: Schwyz. Joseph Franz Neding von Bibcregg, Laydaiumann und Zeugherr; Joseph Mitton^ti»g von Bibcregg, Baron, Alt-Landammann; Dominik Anton Schnüriger, Alt-Statthalter, Nidwal den.^bgstian Remigius Kaiser, Ritter, Landammann und Landshauptmann; Johann Lorenz Bünti, Rechnungsherr

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Schwyz beschwert sich, daß die von Ursern entgegen dem ZollbcfreiungSbricf zu Bellenz vonuJahrc 1592,^ wclchrm von den drei Orten und den Ihrigen weder Zoll noch Weggcld bezahlt werde, obschon diebleute aus ihrem Settel Brücken und Strasien erhalten müssen, jetzt vom denen von Schwyz sogar einenWelten Zoll wegen der neuen durch den Felsen gemachten Strafte unter dcni Vorgeben verlangen, sie müßtenTünnen ebenfalls Zoll zahlen, Schwyz findet es nicht billig, daß, während jenes Instrument von 1592^ von Ursern des Zolls zu Bellen,z erinnere, seine Leute Zoll zu Urscrn bezahlen müssen, wünscht auch dem/ ^ Bcllenz wieder auszuhelfen, da der Zollausfall durch die Erttntion der ,sallzu ungemein-große Handel-oh" treibenden Thalleute von Ursern sich jährlich allzuhoch belaufe Nidwalden stimmt in diese BeschwerdeEs wird beschlossen, Uri zu ersuchen, den beiden Orten aus seiner Canzlei-die Atta von 15861597 mitzu-^Uen, wenn sich dcreir vorfinden, welche darthun, daß den von Ursern bewillig!' sei, einen Zoll zu verlangen, zu-^e>ch aber auch in dieser Sache cinmüthig zu handeln. ES wird das Befremden darüber ausgesprochen, daß^ der Ansicht sein könne, daß die von Ursern in Schwyz und Untcrwalden des Zolles cremt sein sollen,wird für gut befunden, bei nächster lllvrtischer Conferenz den Anzug zu thun,daß die Zollcreinption^ von Livincn, welche wegen ihrer geringen Handelschast den zu Bcllcnz regierenden Orten am Zoll nurAbbruch thun, um keine Präjudiz zu veranlassen, ausgelassen werden soll."' - st >

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Conferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden.

An der Treib, 22. Octobcr 1722.

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I<yros?eS Nathschlagbuch von Nidwalden.1

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sy. ^ Abschied konnte nicht aufgefunden werden. Gegenstand der Bcrathung war der monticellische Grenz-au » in?? i'n? .ii'ili'i'ii littst 'st itt st st?. '"itt.

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