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Juli 1722.
neben dem Zoll noch das Jmmi verlange, während vor und nach dem Frieden von 1110 bis 1715 da^selbe nicht gefordert und 1715, wo eS zum ersten Mal verlangt worden sei, auf Gegenvorstellungen von Ellarsbis 1721 nicht mehr eingefordert worden sei; es verliest auch die zu seinen Gunsten gegebene Erklärung Zün^vom Jahr 1610 und geht die übrigen Gesandten um Vermittlung nach Anleitung der Bünde an. SchwYZ,gleicher Lage, schließt sich den Beschwerden von Glarus an. Zürich antwortet, daß eS dieses Recht des Zw""gegenüber GlaruS und allen andern Fremden, gegen Heimische und sogar gegen die eigenen Bürger und ->»'gehörigen vor dem Frieden von 1110, ja selbst vor seinem Eintritt in den eidgenössischen Bund geübt ha^'und durch denselben seien ihm die bis dorthin besessenen Rechte vorbehalten. Einem Rechtsspruch werde es dll-ses seilt uraltes Recht nicht unterwerfen. Vor Errichtung des Rhcinauer-Marktcs seien keine oder wenig Früchtdurch Zürich gegangen; wenn daher keine Anwendung von diesem Rechte gemacht worden sei, so hebe dieß ^Recht selbst nicht auf. Die Erklärung von 1610 lege Glarus unrichtig aus; die richtige Auslegung vindici^sich Zürich. Sämmtliche Gesandte nehmen die Sache all retoronllum. 8 11.
Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten:
Landgrafschast Thurgau.
Art. 378. Judicatur- u. Compctenzsachen.
,. 404.
512. Leibeigenschast und Fall.
.. 531.
„ 533. „ „
„ > 543. Lehensachen.
Art. 6. Beeidigung von Beamten., 36. Amtsrechnnngen.
. 67.
. 163. Huldigung.„ 253. Abzug.
255.
I 287. Polizeiliches.
Art. 570. Zollsachen.„ 590. Stiste und Klöster.„ 608.
. 734. Locales... 738. „
„ 740. „
Art. 29. Amtsrechnung.„ 60. „
„ 122. Polizeiliches.
Art. 27. Amtsrcchnung.„ 64. Landschreiber.„ 99. Marchensachen.„ 116. Polizeiliches.
Art. 30. Amtsrechnnng.„ 60. Landschreiber und Substitut.
Rheinthal.
Art. 148. Judikatur-u. Competenzconflicte.„ 163. Justizsachen.„ 207. Zehntensachen.
Grafschaft Sargans.Art. 129. Judicatur- u. Competenzconflicte.„ 133. „ „
„ 154. Justizsachen.„ 209. Obrigkeitliche Leben.
Obere freie Aemter.Art. 70. Marchensachen.. 92. Polizeiliches.
L a u i s.
Art. 336. Zollsachen.
LuggaruS.
Art. 513. Zollsachen.
Art. 238. Obrigkeitliche Lehen.„ 332. LocaleS.
„ 354. „
Art. 233. Rhein., 241. Salpetcrzehntcn.» 259. Zollsachen.„ 357. Locales.
Art. 144. Lehensachen.
Conferenzen der katholischen Orte wahrend der genmneidgenössischen Tagsatzung
im Juli 1722.
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Staatsarchiv Lurern.jl
t». Auf den Anzug, daß die eidgenössischen Geistlichen den Bünden entgegen in Folge eines Aw't ^Elsaß auf keine Pfründen mehr admitticrt werden und die Bcncfieiaten und die männlichen und Mtb^