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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
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Juni 1722.

t». EidgenösstsHe Begrüßung. In Beziehung auf die Malstatt der allgemeinen Iahrrcchnungstag^satzung eröffnen die Gesandtschaften von Uri, Schwpz, Unterwäldcn uiid Zug ihre Jnstniction dahin, daß die-selbe sowohl für die eigentliche Jahrrcchnnng, als auch für dieSt'andSgcsehäfte" Frauenfelv sein soll, und daßsie nicht nach Baden kommen werden, bevor sie wieder in die Mitregickung werden eingesetzt worden st^Luccrn will dieStandsgeschäfte" in Baden behandelt, die Jahrrechnung in Fraucnfeld gehalten wissen,den nicht an der Regierung der gemeinen Herrschaften Theil habenden Orten Zeit und Kosten zu sparen. 8 ^I». In Betreff der östreichischen Zollbcschwcrdcn wird in erster Linie für das Passendste gehalten, daß ^Sache übergangen werde, weil doch unter den jetzigen Umständen keine Abhülfe zu erwarten sei; in zweiteLinie wollen die Orte ztt einem abermaligen Repräsentationssehreiben ihre Zustimmung geben. 8 2. e. Zün^soll die Insinuation gemacht werden, daß es die allgemeinen Schreiben tiicht.,'wie öff bis dahin scholl geschehtvor dem Eintreffen der Zustimmung von Seite der übrigen Orte absende. 8 7. I An den Gubcrnator zu MailM?soll wegen der Jnterdiction der Eidgenossenschaft von Seite dieses Herzogthums ein Schreiben um Aufhebunglassen uns darin bemerkt werden, daß die Eidgenossenschaft alle erforderlichen Maßregeln zur Sicherstcllung ^Hcrzogthumö treffen »verde. Jnglcichcm könnte der französische Ambassador ersucht werden, bei der nachreisenden vcnetianischcn Gesandtschaft seine Officicn eintreten zu lassen, daß Venedig von seiner unnöthig^Strenge gegen die Eidgenossenschaft ablasse. 8 11- Bei nächster Tagsatzung soll wiederum darauf instst^werden, daß der Bürgermeister von Zürich bei Umsagung der Sitzung die zu behandelnden Materien anzeigtlasse. 8 12. t. Der Nuntius Passionci hälkin öffentlicher Sitzung cinött Vortrag, in welchem er ermahntdaß bei den Bcrathungen der Magistrate die geheiligten Gesetze der Kirche geehrt werden möchten, und ^Nothwendigkeit der Zucht der Geistlichkeit vorstellt, welche er im Geiste des Erzbischofö CaroluS Borrow^und Franeiscus Buouhuomo,. Bischofs von Vcrcelli, zu handhaben gedenkt. 8 IT K. Es langt ein Sch^den des Sanitätsrathö von Mailand (vom 25. Mai) an,, in welchem Klage geführt wird, daß in Folge ^Anordnung für den Zurzacher-Psingstenmarkt von Seite Berns und GlaruS gefährliche und verdächtigevon Genf her ins Land kämeg und die Nachbarschaft in Gefahr setzten. Daher habe Mailand die Einführtaller Waapen aus der Eidgenosseizschaft verboten, bis es erfahre, -entweder daß der Markt.nicht gehaltenden sei, oder was für Vorsichtsmaßregeln getroffen worden seien. DaS Schreiben wirb Bern »sttgetheiltMailand die mehr als hinlänglich getroffene Vorsorge, in welcher die Eidgenossenschaft selbst noch weiter,Venedig gehe, auseinandergesetzt mit dem Ansuchen, den freien Handel und Wandel wieder herzustellen. 8 ^

Man sehe auch im Abschnitte HcrrschaftSangclegenheiten:

-THutsche HHineigee Bogtcieu iiupt.

Art. Lg. .Beamte in Klöstern und Cpmmcnthureien.

Landgrasschaft Thurgau.

Art. 569. Zollsachcn. Art. 607. Hüfte'itnö'Möster. Art. 737. LocalcS.

..'.niisi .rdk.'U:,? Muwi?)'-) tlr.ü. ;ii'iellL .u.. unüu - ^

Ssrt. 317. Locales. .. . - .Art. 331. Locales. Art. 353. Locales. '

nie- .Ob^re freie Aemter. ... . : ,, . .

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Art. 120. Jnstizsachcn. Art. 206. Personelles.

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