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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
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Januar und Februar <722.

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Gemeineidgenössische Tagsatzung.

Baden, 23. Januar biö 5. s?) Februar 1722.

s^tqatöarchiv Zürich.1

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Gesandte: Zürich. Johann Heinrich Hirzel, Statthalter; Ludwig Hirzel, des geheimen Raths und Alt-^ndvogt des Thurgaus. Bern. Christoph Steiger, Schultheiß; Johann Anton Tilsier, Alt-Venner und des^"ths. Lucern. (Niemand). Uri. (Niemand). Schwyz. (Niemand). Obwalden. (Niemand). Nid-Calden. (Niemaiid). Zug. (Neimand). GlaruSi (Niemand). Bas^l. Andreas Burckhardt, Oberst-^'ustmeister; Emanucl Falkner, Dreierhcrr. Freiburg. (Niemand). Svlothur n. (Niemand). S ch a f f-^^uscu. F^ir Wepfer, Scckelmcistcr. App c nz e l l-I n nc r r h o d e n. (Niemand). Außcrrhoden.^»Z Tanner, Landammann. Abt St. Gallen. Joseph Anton Püntiner von Braunberg, geheimer Rath^ Landshofmeistcr. Stadt St. Gallen. Christoph Hochrütincr, Bürgermeister. Biel. Kaspar Witz,^talpvgt. : ( . Inn . ^ iln'weini. kwn.ckn u'.'/ an >..?

Diese Tagsatzung wird in Folge eines Memorials zusammenberufen, welches im Namen aller in Frank-etablierten eidgenössischen Kauflcute die in Lyon angesiedelten an Zürich eingegeben hatten; in demselbenge yst. Hgtse der Tagsatzung wegen dcö auf den Bill.ctS und coiuplas an Iwnguo erlittenen Verlustes an.' ^dgcnvssischc Begrüßung. Es werden Schreiben von Lucern, Uri, Untcrwaldcn, Zug, Freiburg und Svlothurn^^csen, st, welchen dieselben ihr Ausbleiben entschuldigen. 8 1. I». Auf den Bericht Zürichs, daß die eidgenössischen^ Frankreich etablierten Kaufleute durch den königlichen Arröt vom 23. November 1721 in ihrem ihnen noch übrigEichenen Vermögen dergestalt geschädigt werden, daß, wenn ihnen nicht von der Eidgenossenschast geholfen werde,^ ^rem gänzlichen Ruin entgegengehen, wird beschlossen, durch den SeeretariuS von Zürich dem Ambassador^chbruchame Schreiben an den König und de» Regenten im Namen der Eidgenossenschaft zustellen zu lassen. Derut>v»rf zu diesem Schreiben wird den Orten mitgetheilt, welche innerhalb zehn Tage» ihren Entschluß nachschreiben sollen; Stillschweigen gilt als Annahme. 8 2. «. In Beziehung auf das ContagionSgcschäft^auert Zürich, daß bis dahin nicht sämmtlichc Orte, um der von Seile deö schwäbischen KreiSconventcS vcr-^'tzten W^rrensperre zu entgehen, sich hätten entschließen können, das Commercium mit Frankreich aufzuheben,ichlägt vor, wen» man auch jetzt noch nicht sich dazu entschließen könne, dem Herzog von Württembergdie von ihm zugeschickte Dcclaration eine Replik nach Anleitung der den Orten schriftlich mitgetheiltcn Rc-^ Zuzusenden und auf die Einladung dcö Bischofs von Constanz zu der von den Ständen deö schwäbischen. z Meeröburg abzuhaltenden Conscrcnz einen Abgeordneten zu schicken mit dem Auftrage, den Gesandten^ At auseinanderzusetzen, daß keine, auch nicht die unschuldigsten französischen Waaren in hiesige Lande, vielch/^ dieselben in das Reich hindurchgelassen werden, und die Offcnhaltung des Commcrciumö oder^ustigung in den Spcrrmaßregeln nachzusuchen. Sollte eine solche Abordnung nicht beliebt werden, sol>ciu'^ CincS Ortö eine solche schicken zu wollen. Für Beschickung dieser Conferenz stimmen Schaff

bcch^ ^Hprnzell-Außcrrhoden, Abt und Stadt St. Gallen ; die bejdcn ersten wollen aber zu den Kosten nichtsgebracht

^ugcn. Schaffhausen will, daß die Dcclaration in Beziehung auf die französischen Waaren nur dann vor-erst >ucnn andere Mittel nichts Helsen; Abt und Stadt St. Gallen wollen den Abgeordneten die

Teflon vom verflossenen November geben. Gegen die Beschickung stimmen Bern und Basel. ErstcrcS stimmt

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