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August und September 1719.
rende Summe gegeben werde. Ferner verlangen sie, daß dem katholischen Landesseckel die gemeinem Lan^dargelehnte Summe von 1-1W fl. aus den zu beziehenden Landesanlagen erstattet werden sollten. Endlich wür-den sich die Evangelischen beschweren, wenn die Hälfte der fallenden Abzüge in den gemeinen Landesseckel falle»sollten, da die katholischen Toggenburger gegen die aus der alten Landschaft und umgekehrt abzugöfrei seien, d>eEvangelischen hingegen nicht. Den Abgeordneten wird vorgestellt, daß diese Vorschläge vorzubringen oder eineSeparation zu tcntiercn, dem Frieden nicht gemäß wäre. < . Die äbtischen Abgeordneten stellen den Gesandte»auf deren Verlangen Copieen des Huldigungöeides und des Pflichtcidcö einiger Gerichtöbeamten im Toggewbürg zu. l. Auf die Klagen der äbtischen Abgeordneten, daß einige von den Landräthcn, namentlich solchewelche in den letzten Zeiten die Geschäfte geführt hätten, öfters Zusammenkünfte halten, Klagen formieren u»»das Land nicht zur Ruhe kommen lassen, empfehlen die Gesandten den anwesenden Abgeordneten nachdrücklichein ruhiges Verhalten, können aber den Landräthen, wenn welche wegen Geschäften vom Landrath eommittieriwerden, die Zusammenkünfte nicht wehren. 8 1. K'» Nachdem die evangelischen Kirchgenossen zu Dägerschcn >»'Toggenburg sich mit einein eigenen Pfarrer verschen und sich mit ihren vorigen Kirchgcnosscn zu Obcrgla»der Steuern halber verglichen, aber in Folge der voriges Jahr zu Baden erfolgten Abknrung des evangelisch^und katholischen KirchengutS von Oberglatt Streitigkeiten entstanden waren, welche vielleicht durch gewisse Awrichtungen und durch eineil Beitrag der benachbarten Gemeindsgenosscn von Mogelsberg beigelegt werden kö»wten, werden die drei Gemeinden aufgefordert, sich in Güte miteinander zu vergleichen, widrigenfalls LandowNabholz zu Baven beauftragt wird, den Streit zu schlichten. 8 2.
Man setze auch im Abschnitte Hcrrschastsangelegenheitcn:
Landgrafs cb aft Thnrgan.
Art. 307. Landsatzung in den Gerichten des Art. 427. Judikatur- u. Compctenzsachen. Art. 47S. Iustizsachen.
Abts von St. Gallen.
Jahrrechnung der die Vogteien Lauis und MendnS regierenden Stände.
Lanis, im August 4719.
Staatsarchiv Basels
Gesandte: Zürich. Johannes Hofmeister, Zunstmeistcr und des innern Raths. Bern. Michaelburgcr, des kleinen Raths und Sal-dircctor. Luecrn. Franz Anton Schnydcr von Wartensce, des i»i>ck»Raths. Uri. Johann Sebastian Jauch, Landschrciber. Schwyz. Joseph Franz Neding von Bibcregg, 9l>»^statthaltcr. Unterwalden. Franz Ignatius Stockmanil, des Raths. Zug, Placidus Zurlauben von Thw"und Gestelcnburg, Ritter, Landschrciber in den freien Acmtcrn. GlaruS. Othmar Blumer, Landöseckelmeh^und des Raths. Basel. Benedict Mitz, des kleinen Raths. Frciburg. Johann Heinrich Wild des Granitz^des innern Raths. Solothurn. Urs Joseph Wallier, des ordentlichen Raths. Schasfhauscn. Ehrsit»^Härder, mock. ckoetor, des mehreren Raths.
Man sehe im Abschnitte Herrschaftsaugclegenheitcn:
Vier ennetbirgische Vogtcien überhaupt.
Zlrt. 63. Abzug. Art. 4M. Justizsachen. Art. 44V. Kricgssachcn.