Juli 1719.
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^ücr „schriftlich zu begehen"; oder 3) .die Huldigung durch eine völlige oder limitierte Amnestie zu befördern;^er 4) Anderes vorzunehmen, was cS zur Aufrechthaltung deö obrigkeitlichen Ansehend für dienlich erachte,^ämmtliche Gesandte versichern endlich Schaffhausen, daß ihre Obrigkeiten den Bundcspflichtcn nachkommenwerden. Uri referiert, Schwyz und Untcrwalden beziehen sich auf ihr dcßwegen an Schaffhausen abgegebenesschreiben. § 9.
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Iahrrechnungstagsatzilng.
Fraueufcld, 11. bis 30. Juli.
^Staatsarchiv Zürich.Z
Gesandte: Zürich, Bern, Luccrn, Uri, Schwyz, Obwalden, Zug, GlaruS, Appenzell,^^affhauscn dieselben, welche in Baden, nur fehlt bei Schaffhauscn Konrad Pcycr im Hof, Stadtschreiber.
Die IX das Rhcinthal regierenden Stände,i». Den Landvögten des RhcinthalS und der Grafschaft SarganS wird zum Verlesen an den gehörigenrtcn ein Patent (eine Prvclamation) zugeschickt, des Inhalts, daß niemand sich der Wcrdcnbcrger annehmenDer Landvogt dcS Nheinthalö, befragt, ob er in seinem Lande nichts in Betreff der Werdcnbcrger höre,^bvortct: nichts, als daß sie ihren gnäd. Herren nicht huldigen wollen. 8 ck. I». Auf Veranlassung vonarus 'vird der Landvogt beauftragt, einen gewissen Hans Ulrich Ritter von Altstetten, einen rechtschaffenench»n, der sich mit Einwilligung von Glarus von den Werdcnbergcrn zu ihrem Redner gebrauchen ließ, nachheincck zu bescheiden, denselben über die Absichten der Wcrdcnbcrgtr zu besprechen und dessen Aussagen nachNienfeld zu berichten (was auch geschah). UebrigcnS wird dem Landvogt fernere Wachsamkeit empfohlen. 8 5.
Die IX Dicßcnhofen regierenden Stand e.
In Betreff deö WilchingcrgcschäftcS berichtet Schaffhausen, daß cS dem in Baden ihm crthciltcngemäß den 1». Juli eine Commission aus Klein- und Großräthcn nach Wilchingen abgeordnet habe,^ unter Anerbieten von Gnade die Huldigung einzunehmen. Tagö zuvor aber hätten sich die treulosen Wil-^'bzer auf ReichSbodcn begeben, gegen die treu Gebliebenen allerhand Drohungen ausgestoßen und eine'Mdwachc tödtlich verwundet. Dcßwcgcn habe Schaffhauscn eine Garnison von 366 Mann dahin abgeordnet^ Ehe sich bemüßigt, die Treulosen successivc durch Aufhebung dcS CommcrciumS, Beschreibung und Con-^atiou der Güter, Bannissement und Vogelfrcierklärung zur Gebühr zurückzuführen. Es wird wiederum zu^Mchea Mitteln gcrathcn. Endlich ersucht Schaffhauscn um eine Abordnung von Zürich, Bern, Luecrn undl Nach Schaffhauscn und nöthigcnsallö nach Wilchingen zur Beilegung dcS Geschäftes. Zürich, Bern undnrus geben sogleich Hand dazu; die nicht instruierten Gesandten werden ersucht, durch'Erpressen Instruction^ ^ zu lassen, damit die Abordnung auf den 2. August stattfinden könne. 8 36.
Die VIII daS Thurgau regierenden Stände.
^ ^ Dem Ansuchen von GlaruS, daß Zürich beauftragt werden möchte , ein Dehortationsschreil>en im
">ne>, c>cr übrigen Orte an die Werdenbcrgcr zu erlassen, wenn GlaruS dasselbe für nöthig erachte, wirdkröche,,, z zz Luecrn erklärt, daß die V katholischen Orte und kath. GlaruS dieses Jahr nach Baden