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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
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Juli und August 1717. 135

welches sie auf dein Lauiscr Vichmarkt nicht verkauft haben, weiter? zu treiben, hingegen denselben zuverbieten, nach dem Lauiscrmarkte nach Italien zu fahren; den Welschen soll jcdock gestattet sein, da? ganze^echr hindurch Vieh auszukaufen und über den Berg zu treiben; das Alles jedoch unter der Bedingung, daßdie übrigen Orte, Bünden und Wallis beistimmen. Die verschiedenen Orte weisen auf ihre Verordnungenv'egcn des VichtrcibcnS hin, wünschen jedoch eine Vereinbarung in dieser Sache. 5i 1.

Man schc auch im Abschnitte HerrschaftSangelegenheiten:

- Landarasschaft Thurczan.

^'l> 599. Stifte und Klöster. Art. 620. Loealce. Art. 724. LocaleS.

" ^13- Localeö.

Obere freie Aemtcr.

Art. 115. Instizsachc».

^ahrrechnnng der die Grafschaft Baden und die nntern freien Aemter regierenden Stände.

Fraucnfcld und Baden 1. Juli bis 60. August 1717.

IStaatsarctiiv

Gesandte: Zürich. David Holzhalb; Andreas Meyer. Bern. Friedrich Willading; Christoph Steiger,^iarus. Heinrich Zwicki; Joseph Tschudi.

Zürich und Bern.

k« Iii-. Seiler, welcher die wahrend des Eongrcsscs zu Rorschach befindlichen mit der rothen Ruhr beHaftSoldaten besorgt hatte, erhält als Belohnung für diese Dienste sechs Saum Rhcinthalerwein. 8 27.' In Betreff der Schuldfordcrung der beiden Gossaucr an den gemeinen Landrath wird gut befun-daß der Landvogt Hackbrett vorerst an den Landrath eine nachdrucksame Rechargc ergeben lasse und ausvtwvrl dringe. 8 211. t . In Betreff der Streitigkeiten Genfs mit Savoyen war Conseiller Trcmbley in"vtch und Bern gewesen und hatte beide Stände zu einer Abordnung an den savoyischen Hof veranlassensollen. Da aber Zürich dieser Vorschlag bedenklich schien, bringt eS denselben nun zur Sprache; beide Ständeließen, die Sache vor die evangelischen One zu bringen. §> 37. «I. Aus die Klage des Landrichters Ber-"stcr von Helscnschwyl, daß das euenzische Testament noch nicht vollzogen sei, wird eine Abordnung vom evan-i^ilcheu Landrath in Toggenburg beschiedcn. Die von den Gesandten bezeichneten Abgeordneten erscheinen nicht,Panncrherr Bäsch, welcher aber nicht im Namen dcS LandratheS erscheint. Später erscheint eine andre°vdm»ig und erklärt, daß der Landrath unlängst beschlossen habe, die Sache vor den gemeinen Richter zu^licher Entscheidung zu bringen. Dem Landrath wird sein unordentliches Verfahren in dieser Sache verwiesen^ Anleitung gegeben, wie die Sache zu redressieren sei. Die Abgeordneten entschuldigen daS Geschehene.vv»er erscheinen Abgeordnete des katholischen Landratho und sprechen den Wunsch auS: I) daßgleichwie ihnenlieb wäre, beim Hauptverglcich zu bleiben, also mächte in eint und andern demselben zuwiderlaufendenZucken zu des Lands gemeiner Wohlfahrt rcmcdicrt und die im Schwang gehenden Unordnungen abgethanWerden"; 2) daß sie wegen Abkurung der Kirchengütcr, außer der im Hauptverglcich auSbedungenen vonHöglau, Gautcrschwyl und Hclscnschwvl, zur Ruhe gebracht werden mächten; 3) daß man auch die Katho-in Ansehung der Collaturen beim künftigen Friedensschlüsse berücksichtigen möge; 4) daß man, wenn Cucnz