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April 1717.
Sitzung besonders versammeln werden, und eröffnet das Verlairgen Mühlhausens, bei bevorstehendem Aetc zu-gegen sein zu dürfen, Es wird beschlossen, den mühlhausischen Gesandten durch den Grvßwcibcl mit guterManier anzudenken, daß in ihr Begbhren nicht eingewilligt werdeil könne, weil die einen Gesandten nicht in-struier! seien, die Jnstruelion der andern es bei den alten Gebräuchen bewenden lassen wolle, 8 1. ?». De»'Vorschlage LueernS, daß bei diesem Anlasse die Erneuerung des Bundes mit dem Bischof Konrad von Baseldurch Besiegelung des Instruments vorgenommen werden könne leine öffentliche Solennisation hatte derBischof unter den damaligen Zeitumständen nicht für passend erachtet), treten die übrigen Stände bei außerdem nicbr instruierten Svlothurn, das aber die Bcistimmung seiner Obern in Aussicht stellt.^) 8 2, r. lOlststWallis.) In der Angelegenheit der an den ober- und vorderöstreichischcn Zollstättcn von eidgenössischen Maare»geforderten Zölle wollen sich die katholischen Stände dahin erklären, daß dieses Geschäft auf nächste Jahrrcch-nungstagsatzung verschoben werden soll, um sich zu einer gleichförmigen Antwort instruieren zu lassen. 8 3 «I(Mir Wallis.) Svlothurn trägt vor, wie ungütlich Bern in den Zwistigkeiten zu Ncuenstadt dem Bischof vo»Basel gegenüber verfahre, und >vie es durch seinen dorthin abgesandten Deputierte» unter ungemeinen Drang-salen die bis dahin ihrem rechtmäßigen Landesherrn, dein Bischof von Basel, treugeblicbenen Untcrthanen ab-trünnig zu machen suche und dieß mit Gewalt durchzuführen gesonnen sei. Nach Verlesung dcS den k l. Sep-tember 1388 zwischen Bern und Reuenftadt errichteten Burgrcchtcs, und nachdem eine Deputation an Bernund eine an den französischen Ambassadeur vorgeschlagen worden war, um den Letztern zu fragen, wessen sich diekatholischen Orre beim Ausbruche vo» Thätlichkeücn von Seite Frankreichs zu getröstcn hätten, wird der ersteVorschlag <n> «oleienckum genommen, hingegen eine Deputation an den französischen Ambassador beschlossen-8 -1, < > Freiburg wünscht l) die Relation der an den französischen Ambassador mit einem Memorial la«»Beschluß der katholischen Eonserenz vom 22, December 1716 abgesandten Deputierten zu vernehmen; ,2) dicAnsicht über den Anzug Uri's, welchen dasselbe aus ebenderselben Eonserenz in Beziehung auf dic Erneuerungdes mailändischen Capitulats gemacht Halle; es habe den Auftrag, mit den andern dabei interessierten Orten ;»Rathe zu gehen, in welcher Form dasselbe zu Stande gebracht werde» könnte, Frciburg giebt seinen Anzug zuProtocollMZ 8 5. t. In Folge eines Schreibens von Frciburg an Lucern in der Angelegenheit dcS AbbatcGiuliani, des von den katholischen Orlen in Rom bestellten Agenten, dessen Diensten man sich nach der Mei-nung der Mehrzahl der Gesandten bedanken sollte, wird gut befunden, dic Sache aus dic erste eidgenössischeIahrrechnung zu verschieben. Wallis erklärt kategorisch, daß cS fürderhin an dic Kosten nichts mehr beitrage»werde, 8 6. >Jm Scbwyzercremplar. > zx. (Ohne Wallis) Luecrn eröffnet, daß der französische Botschafterauf das ihm in Folge des Beschlusses der Eonserenz vom 22, December 1716 durch dic Gesandten Solothuriibzugestellte Memorial den 27, December geantwortet habe, er werde bei seiner Legitimation dic näheren Erkllurungcn geben. Die Gesandten beschließen daher, sämmtlich sich zu demselben zu verfügen und ihm ihr Anliegenmit Nachdruck vorzustellen und auch die Violcnzcn zu Gemüthc zu führen, welche Bern in "Ncuenstadt dem eid-genössischen Herkommen zuwider sich erlaube. Glarus wünscht bei diesem Anlasse auch den Schaden z»rSprache zu bringen, welchen die in französischen Diensten stehenden eidgenössischen Officiere durch die an Bc-
Die Auswechslung der BundeSbriesc fand den 15. Juli 1717 im Schloße zu Pruntrut ohne Solennität und Schwur statt-Der Bischof erklärt in einem Instrumente, daß die Unterlqssnng der Solennität und des Bundesschwnrö von keinerlei Kon-sequenz für die Zuknnst sein soll.
—) Der Anzug Uri'S ist im, Abschiede vom 22, December nicht enthalten.