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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
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April 1717.

t». Woge» des Schadens, welcher durch den de» ganze» Wimer hindurch stattgcfundenen Viehtricb »achItalien den interessierten Orten dadurch erwächst, daß den ennctbirgischen Märkten und dem Ankauf des Viehckin den Orten selbst Eintrag geschieht, wird gewünscht, daß die alten Ordnungenwieder vorgenommen" wer-den möchten. Uri trägt kein Bedenken, bei der 1707 von seiner Landsgemeindc gemachten Ordnung zu bleiben,wenn die übrigen Orte die Ordnung anch halten wollen, nach welcher vcrjcnige mit 1<X> Kronen bestraft wird,welcher während des Jahres Vieh nach Mailand treibt, mit Ausnahme des aus dem Lauisermarktc nicht ver-kauften, welches nach Mailand getrieben werden könne. Die Erneuerung dieser alten Ordnung wird -><l rotoronckumgenommen; zugleich sollen unter Ratificationsvorbehalt Luecrn, Zug und Glaruö zur Annahme dieser Maßregel ein-geladen werden. I Schwyz macht in Folge dessen in eincrLandsgcmeindedenL.Mai 1717 eine Ordnung. IS. Lands-gemeindlich S. 458. Nidwalden nimmt an.j 8 1.1». In Betreff der Bundeöerneuerung mit dem Bischof von Bastiwünscht Schwyz, Uri möchte in der drei Länder Namen Lucern angehen, dafür zu sorgen, daß die Instrumente bald-möglichst aufgesetzt und ausgewechselt werden. Nidwalden ersucht Uri, wenn die Mehrheit der katholischeStände sich geneigt zeige, das Schreiben abgehen zu lassen. Uri wünscht, daß jedes Ort selbst nach Lucer»schreibe. Das Alles wird rsksreuäum genommen. 8 2. t . Auf ein Schreiben des Bischofs von Basti,worin derselbe mittheilt, was Bern in dem ihm zugehörigen Neucnstadt vorgenommen habe, und Hülfe undRath verlangt, wird erkannt, daß für diesen Fall sämmtlicher katholischer verbündeter Orte Rath nöthig st>,und daß man sich vorerst das Burgrecht müsse mittheilen lassen, durch welches Bern seine Handlungsweisebegründe. 8 3- «I. In Betreff der Titulatur des Kaisers (katholische Majestät") spricht der Gesandte vo»Sckwyz die Geneigtheit seines Ortes aus, dieselbe bei sich ergebendem Anlaß zu geben und das mailändisästCapitulat nicht zu verwerfen. Es wünscht, daß dicß alles gemeinsam überlegt lind die gebülzrendc CultiviernnSgegen alle hohen Potenzen möchte beobachtet werden. Ihm schließt sich Unterwaldcn an. Uri wiederholtseine Acußerungen auf der katholischen Confcrcnz zu Luccrn und beruft sich auf sein jüngstes Schreiben a»den Kaiser und den Gubcrnator in Mailand. ^ Das Angehörte wird zu Hause von den Gesandten referiert. 8 ^e. Es wird daran erinnert, daß die katholischen Orte bei der allgemeinen Convocation nach Solothurngebührender Vorsicht das zu erhalten suchen sollten, was in letzter Konferenz zu Luccrn berathcn worden sei. 8 ^

»8.

Conftrenz der XIII und der zugewandten Orte.

Solothurn, 26. und 27. April 1717.

ITtaatsarchiv Zürich.1

Gesandte: Zürich. David Holzhalb, Bürgermeister; Andreas Meyer, Statthalter und des Raths. Ber»-Samuel Frisching, Schultheiß; Christoph Steiger, Seckclmcistcr welscher Lande. Lucern. Karl Christoph D»ll>-ker, Schultheiß und Venncr, Ritter; Franz Schumacher, des Raths. Uri. Karl Anton Püntiner von Brau»-berg, Landammann und LandSfändrich; Karl Franz Schmid, Statthalter und LandSfändrich. Schwyz. Joseph Anto»Reding von Bibcregg, Ritter und Baron, Landammann; Gilg Christoph Schorn», Alt-Landammann. Obw aldc>»Niel. Jmfeld, Landammann, Pannerherr in Ob- und Nidwalden; Konrgd von Flüe, Alt-Landammann. N i d w a lvc»'Joh. Melchior Remigius Lussi, Landammann; Joh. Jak. Ackermann, Ritter/ Statthalter und Landshauptmann in Ob-und Nidwalden. Zug. Fidel Zurlauben von Thum und Gestelenbmg, Landshauptmann der freien AemteO