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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
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Oktober <716. » 115

>treui»igc» bewirkte ungünstige Meinung von den katholischen Orlen zu benehme» und den Geistlichen dasjenige"Zuzubinden, dadurch ein glücklicher Aufnahm der katholischen Orlen mittelst gehorsamer Folgleistung der Au-gehörigen promoviert werden könne. 5» l. I». Da bei Anlaß der Visitation das vom Bischof von Cvnstanzbe» !). Mai 1711 angeregte Bündnis!, d. h. die Erneuerung des 1557 mit Bischof Christoph geschlossenenBündnisses zur Sprache kommen mochte, so wird beschlossen, die Propositionen des Bischofsmit Erkanmlich-^'it" ml i,'l«>i,;>im zu nehmen, damit die Orte gemeinsam delibcricrcn können,wie und waS ihnen am nütz-"flchstcn fallen mochte,, um solches ohne Apprehension der zwei protestantischen Vororte zu umfangen." 8 2. « .Die Eeremonialicn für die Aufnahme des Bischofs zu bestimmen, wird jedem einzelnen Orte überlassen, obgleich^ WünichenSwcrth gewesen wäre, daß sie an allen Orten gleich gewesen wären. 8 3. «I. Das BündnißMit dem Bischof von Basel soll, »m Kosten z» ersparen, wie das frühere, ohne weiter» Eongrcß aufgerichtet, de-ngelt und ausgewechselt werden. Nidlvalden und Zug wollen ihre Meinungen darüber später an Lueern bc-^chtc», ^ Gesandte» von Schwyz wird das Ansuchen gestellt, der Offiescre bei den in kaiscr-

flchc» Dienste» stehenden Regimentern bestens zu gedeukcn. 8 5. 1. WaS wegen der kaiserlichen Titulatur für^uslcrionen gewaltet, soll jeder Gesandte an seinem hohen Orte hinterbringen. 8 6.

«w.

(Konferenz von Schwyz und Nidwalden.

Vruniicii, 22. Octobcr 171N.

IZlrct)iv

Gciandte: Schwyz. Joseph Anton Redii^ von Bibercgg, Ritter, Landammann; Gilg Christoph Schorno,^^-^andamman»; Joseph Franz Ehrlcr, Alt-Landamman; Anton Jgnaz Eeberg, Alt-Statthalter; Joseph Karl -Schorn», Landseckelmcister. Nidwalden. Johann Melchior Lnssi, Landammann; Joseph Jgnaz Stulz, Alt-^"banimann; Sebastian Reniigiuo Kaiser, Alt-Landamman» und LandShauptmanu; Johann Jakob Acker-Ritter, Statthalter ünd Landshauptmann in Ob- und Nidwalden; Johann Lorenz Bünti, Landseckel-'Ueister. g

Zweck der Confcrenz ist die Liquidation der Rechnungen über die Kosten der öfters nach Rappcrschwyl^geschickten Eommandanten und dcS Kriegs von 1712, ferner die Liquidation der sogenanntenparmisanischcn^uticnlaransprach." t». ^ Rcchnnng vom letzten Kriege. Schwyz fordert an Nidivalden nach specifieicrtcrRechnung si. 61l), 32 ß., Nidwalden an Schwyz fl. 361. 12 ß. 8 1. I». Rechnung der von 1681 bis 1712

Nappcrschwyl geschickten Eommandanten und über die Reparation der Festung. Schwyz fordert an Nid-walden 229, 23 ß. GesammtcS Guthaben von Schwyz an Nidwalden fl. 176, 3 ß. 8 2. « . Parmisanischc^'YPrache^ Daniel Kaiser, Commissär zu Bcllcnz, hatte im Jahr 1656 den Orten Uri, Schwyz und Unter-Walde», als dieselben im Rappcrschwylerkrieg ihre eidgenössischen in parmisanischcn Diensten stehenden Völker^Aickriefen, eine Summe vorgestreckt, an welche Schwyz 1236 fl. zu bezahlen hatte, daran aber nie etwas be-zahlte, obgleich die Sache zum RcchtSstand vor Uri und Lueern erwachsen und endlich 1685 zu Buochs durchgutlichc» Vergleich dahin beigelegt worden war, daß Schwyz den kaiserischcn Erben MX) fl. zu bezahlen sich^pflichtete. Aus die von diesen Erben zur Sprache gebrachte Anforderung erklärt Schwyz, daß cS dieselben"uf die von Nidwalden ihm schuldigen fl. 176, 3 ß. anweisen lind noch 11X) Thalcr baar an die Erben be-

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