Juli-Vis August 1716. HZt
und-St. PctcrzcU wegen hintcrhaltcnen PsrundgüteS; 3) von dem zwischen ihre», Landsmann ObcrstlietttnantEllenz und Baron von Thurn und Interessierten schwebende» Handel! ^ Ist Bttziehüstg auf 1 wird gut befunden,keine Landögemeindc zusammenzuberusen; hingegen sollen sich) die Landräthe in Freundlichkeit über die Mittel derHerstellung des Friedens beralhen und diejenigen speciellen Puncte, über welche sie sich nicht vereinigen können,vor die Gesandten bringen, welche ihnen mit Rath an die Hand gehen werden. Wege» 2 werden die Ab-geordneten ermahnt, den Statthalter von Neu-St. Johann und die Gemeinden zu einem gütlichen VergleichZU bewegen, oder daß sie ihre Sachen dem Entscheide der Gesandten anheimstelle», wie der Statthalter bereitsgethan habe. In Beziehung aus 3 wird dem Oberstlieurnant Cuenz vergönnt, die Appellation an den StandBern, obgleich deren Zeit schon verflossen, bis Ende dcS Jahres fortzusetzen, 8 1-t. «I. Da der I'. StatthalterNeu-St. Johann und die evangelischen Gemeinden von Alt-SO Johann und St. Peterzcll sich wegen des^srundcinkommcns nicht vergleichen können und die evangelischen Gemeinden Schätzung gegen den Statthalterhaben ergehen lassen, erscheinen Abgeordnete dieser drei Parteien mit Vollmachten, um von den Gesandten den^lrcit rechtlich entscheiden zu lassen. Die Vollmacht deS vom Statthalter von Neu-St. Johann AbgeordnetenUl jedoch von der Art, daß die Gesandten nicht zu einer rechtlichen Decision schreiten können; sie bringenfolgendes Gutachten zur Disposition ihrer Herren und Ob er»: 1 > A us Grundlage des Psrundbriess von^kt-^t. Johann vom Jahre 1538 soll die evangelische Gemeiüdc daselbst statt „der bisher crmangletcn 12 fl.
Zaumes Wein, ehrlicher Behausung und Holz" 60 fl. erhalten; 2) der evangelischen Pfründe zu St. Peterzclllösten in Berücksichtigung deS Vertrags voil 1530 als Aeguivalcnt für das ihr mangelnde Psrundhaus und dasU>r an Zch„ten gehörige Contingcnt jährlich 50 fl. verabfolgt werden; 3> das bei erfolgter Schätzung zuHunden gezogene Vieh und Heu soll den beiden evangelischen Gemeinden als Ersatz für dasjenige, was ihnenher vorenthalte» worden, verbleiben; st) die oben angegebenen Summen sollen aus den Zinsen der „weggc-kchähtcn Lchcngütcr" jährlich abgeführt werde»; 5) HP.zur Entscheidung durch die Stände sott Alles in «wo,'I'"' bleiben; noch zum Vorschein kommende Dokumente werden auch künftig berücksichtigt werden. 8 15. « .^'Nch wünscht, daß die Garnison zu Brcmgartrn möchte entlassest, und daß dafür andre Mittel ergriffen werdenAchten, die Stadt im Gehorsam zu halten; namentlich sollte eine neue Huldigung daselbst ausgenommen wcr-Berns Gesandtschaft, nicht instruiert, nimmt den Antrag ack roloeomlum 8 32.
Zürich und GlarnS.ii'i'- l,«:uü. <a >0 ^ .»«nmm'.ini.'/.llft' i,m
^ Zsirich ersucht GlaruS, dm Rathsherrn Wnß von Marus ;,lr Bezahlung des von Konrad SchwyterAltdvrf für ihn bezahlten PfcrdezoUS anzuhalten. Glgrus bestreuet dil:.Rechtmäßigkeit dcrFosder>vg-.8 35.Zürich führt Klage, daß Herrn Corrodi, dem Ehurerboten, seit der Verlegung dcS Wcggelds von, Wesen"Uch Bitten aiz beiden Ortm. Weggeld abgefordert wprde. GlaruS entgegnet, daß früher zu Wese» zwei Wcg-^kder eingezogen worden seien, ein der Obrigkeit gehöriges, das bei Wintcrsrost von den über ihr GebietAbende» Wgarcn bezogen wurde, und daö Wcscner. Blos erstcreö sei mach Bitten verlegt worden. Beideteile nehmen die Sachs in den Abschied. 8 36. I». GlaruS beklagt sich, daß Zürich von den bei ihn' durchge-' üten „Glapnerfrüchtcn" ein Jmmi anspreche. Aus die darübcr-zwischen beidenHsäizden gcwechfljlcn Schzrcibenärt Glaruö, daß cS den von Zürich allegicrtcn Frieden von IstäO nicht soweit ausdehne, sondsrn beruft sichk^e ihm von Zürich 1610 crthciltc Ercmtion. Zürichs Gesandtschaft, nicht instruiert, beruft flch aus ihrcS Standes^^hcrc Schreiben und ladet GlaruS ciu, sich unmittelbar an ihre Herren und Obern zu wenden. 8 37. i'Kits berichtet, daß eS die Zicgelbrücke in Stand gestellt habe, und wünscht einen Zoll von jedem Schiffe (von