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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
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Juli und August 1716.

faßten SchmähbriescS, dcr durch das angeblicheunanständige Nachwelten" bei der Vaeapz d,-r Pfarrei Rußukvn veranlaßt worden sei- GlaruS, nicht instruiert, nimnu den Anzug uck loforvnstum. 3ft. K« GlarnS be-richtet, daß sich in der Auslegttitg der zwischen Züxjch, Schwyz und GlaruS bestehenden Schifforduuug eineVerschiedenheit zeige. Nach der bisherigen Auslegung .-habe seder Burg er . oder LandMann wegen erlittene»Schavens den Schiffincistex-,>ag. seinem Orte" vor Gelicht gesucht, wenn auch der Verlust oder Schaden an eincinandern Orte geschehen sei; «cht aber wolle mau die Ordnung, dahin versteifen, daß der Schiffmeister vor derObrigkeit idesjenigen Orts zu suchen sei, wo vaS Gur geladen worden oder dcr Schaden .geschehen sei.wünscht überall die alte Auslegung angewendet. Zürich nimmt den Anzug in den Abschied. 8 31.

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rStaat»ar«t>i» .Uirich.I!>.!' .-"I, --> 1,-7 . - '

Gesandte: Zürich. Johann Jakob Eschcr s Johann Jakdb Ulrich. Bern. Samuel Frischittgs Albrechtvon Erlach. GlaruS. Johann Heinrich Zwicki; Joseph Ulrich Tschudi. ' .

. n.'! !!', Ii: euv/täl'.' IM-IÜ7' III tt',1 N-I 1-ti'A't. »'.>-'7!! Ilitlr.'e) .,z i'1-I .. . »ti-

Zurlch uud Bern.

B-.i.eb .u.o .n.lr.-I 'ukl'un Ar nr. 'N.irü u,l r,-»ü ini.iu.'mmjü,^ n»

». In Folgender ist gemeiner Session von Freiburg ausgesprochenen Bereitwilligkeit, von seiner Seilt

Alles zur Herstellung der Eintracht zu thuu, gehl dessen tvesandtschasr mit dem Gedanken um, eine Consere»!

der uninteressierten Orte zu diesem Zwecke gu versammeln. Die Gesandten Basels fraget Zürichs »iip Bcr»^

Gesandtschaft an, ob sie dabei erscheinen sollen. Diese aber lassen ihnen durch die Eanzlci antworten, daß l"

dafür keine Instructionen hätten und das um so weniger, da die beiden Stände den Norschacher-Fricdcn raftsiciert hätte»-

Sie überlassen es ihrer Klugheit, eine solche Eonscrenz, wenn sie dazu aufgefordert würden, zu besuchen o?ll

nicht. Die Conferenz unterbleibt. 8 t2. I». Zürich fragt die Gesandten Berns um eine Antwort aus daS ve»

ihm an Bern abgeschickte Schreiben wegen der streitigenBoden- und Grundrcchnung" an, und wünscht, kap

die Liquidierung dieser Kricgökosten.ohne eine solche in dcr Eidgenossenschaft ungewohnte Boden- und Gru»^

rechnung vorgenommen werden mochte. Bern antwortet, daß dieses Geschäft in den Händen einer Commissi^

sei; übrigens bleibe es bei seinen früher» Bescheiden und sei geneigt, was e'S empfangen und zu zahlen vcd

sprochcn, abzuführen, wenn Zürich mit ihm in eineBodcnrechnung über vergangenen Krieg" eintreten w»^

Zürich lehnt letztere ab. jj 13. e. Eine Abordnung des Landraths beider Religionen im Toggenburg beriä)^

1) von Unordnungen im Lande zuwider dem 1710 errichteten und eidlich bestätigten Landcövcrglcich; 2) von^'

Streitigkeiten zwischen dem I'. Statthalter von Reu-St. Johann und den evangelischen Gcmcindcn Alt-St. Joh»^