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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
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April 1714.

». Appenzell Außerrhoden entschuldigt sein Ausbleiben. 8 1. ?». Die Gesandten Zürichs und Berns zeigen an,daß die Fricdensunterhandlungen zu Rorschach mit dem Abt von St. Gallen zu Ende gebracht und der Fricdens-tractat auf Ratification der Principalen beider Theile hin den 24. März unterzeichnet worden ser-). Derselbewird verlesen. Dank und Beglückwünschung von Seite der übrigen Gesandten. Es wird beschlossen davonden katholischen Orten eine Generalnotification zu machen. 8 2.

Zürich und Bern.

e. Da für die Ratification des Friedens eine Frist von zwei Monaten angesetzt worden ist, finden beiderStände Gesandte für gut, mit derselben nicht zu sehr zu eilen, sondern durch Korrespondenz eine Zeit dafür zubestimmen. 8 2.

Alle Stände.

«I. Es werden verlesen ein Schreiben des Kaisers Karl VI. (vom 28. März) und von seinem Botschafter, Grafenvon Trautmannsdors (vom 5. April), und eines vom französischen Ambassador, Grafen du Luc, (vom 4. April),in welchen dieselben anzeigen, daß ihre Herren „zur Vollführung der öffentlichen und Gcncral-Friedenstractaten"zwischen dem römischen Reich und dem König von Frankreich, welche in Rastatt begonnen worden, Baden imAargau ausgewählt hätten, und ersuchen, die erforderlichen Anstalten zu diesem Zwecke zu treffen. Der franzö-sische Ambassador berichtet zugleich, daß der Friede bis auf wenige noch zu berichtigende Puncte geschlossen sei.Auf Genehmhaltung der Obern hin (diese soll Zürich beförderlichst eingesandt werden) wird Folgendes beschlossen:I) den Kaiser und den König von Frankreich im Namen gesammtcr Eidgenossenschaft um „erbvereint und„bundesmäßigc Einschließung in solchen Friedenstractat" anzugchen; 2) an den König von Frankreich wegennotificierten Friedens eine Congratulation abgehen zu lassen; 3) dem Kaiser sowohl, als vorkommenden Falls demKönig Philipp V. den Titel „Jhro Katholische Majestät" zu geben, da jener den ganzen spanischen Titel in denRastatter-Präliminarien gebrauchte, dieser im Utrechtcr Frieden von den meisten europäischen Mächten anerkanntwurde; jedoch sollen über alle diese Puncte die Gedanken der katholischen Orte noch eingeholt werden. 4) Sollden königlichen Majestäten von England und Preußen, den Gencralstaaten, dem Churfürstcn von Hannover,dem Herzog von Württemberg und dem Landgrafen von Hessen-Cassel vaö evangclisch-z'idgenössische Interesseempfohlen werden; namentlich möchte der Artikel VI dcS wcstphälischen Friedens „ohne einige Erplicativn nochErccption" belassen werden, wie solche nach Berns Bericht der Bischof von Eonstanz in Betreff seiner im Thur-gau liegenden Gerichte zu Utrecht vergeblich gesucht habe. 8 3. «i. Es wird für dienlich erachtet, bei passenderGelegenheit darauf bedacht zu sein, daß die gar zu geringe Titulatur der eidgenössische» Orte von Seite desKaisers anständig vermehrt werde. (Er schrieb bis dahin: Ehrsambc, besonders Liebe.) 8 4. l. Wegen dernoch herrschenden Contagionsgcsahren und wegen des aus Anlaß der Friedcnsunterhandlungen bevorstehen-den Zuflusses von Menschen nach Baden wird angeordnet, von allen Fremden, mit Ausnahme der Gesandten undihres Gefolges, und für Waarcn einen Paßschcin zu verlangen, namentlich das Bettel- und andre Gesindelferner streng zu überwachen. 8 5. K. Aus die Anzeige, daß eine neue Gattung Louisd'or und andre neue Gcld-sorten unter verschiedenem Preis in das Lanv gebracht werden und zu besorgen stehe, daß eine Menge der Groschen

») Gedruckt unter dem Titel: ..FricdcnSvcrglich, wie derselbe durch beide LSbl, Stände Zürich und Bern cm Einem: dcnneIhr Fürstlich Gnaden deß Herrn Prälaten von St. Gallen Herren Ehren-Gesandten am anderen Thcil vermkg beidsei-tig aufgehabten Vollmachten in Rorschach beabredet und unterschrieben worden den 24. Martii 1714."