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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
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Oktober 1713.

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dicrtcö Schreiben an den König abgehen zu lassen.'-) K.'^) Bern läßt denjenigen PassuS dcS zwischen Frankreichund England geschlossenen Friedens verlesen, welcher die Einschließung der gcsammten evangelischen Eidgenossen-schaft, der Stadt Genf, der Grafschaft Neuenburg und Valcngin und der drei Bünde in denselben enthält.Es wird beschlossen, davon den interessierten Orten Kenntniß zu geben, an die Königinn von England undden Grafen von Stratford, dessen Bemühung diese, Einschließung besonders zu verdanken sei,kräftige"Danksagungsschreihen zu schicken. 8 4. I». Schaffhausen beschwert sich, daß. ihm und der Eidgenossenschaftfrischer Dingen die Getreidezufuhr auS Schwahenland aufs schärfste gesperrt und ihm und seinen Vcrburgcr-tm die Zins- und Zehntcnfrüchte nicht verabfolgt werden, daß seinen Untcrthancn zu Buch im Hegau ver-boten sei, ihre auf eigenem Lande gewachsenen Früchte in die Stadt zu führen. Auf Schaffhauscnö Verlangenwird deßwcgen an den kaiserliche» Botschafter und an Gencral-Fcldzcugmcistcr Bürkli geschrieben. 8 5. I. Schaff-Hausen wird gestattet, Wolle, welche schon <4 Tage zu Thäingen in Quarantäne gelegen, Zürich unter Beob-achtung von Vorsichtsmaßregeln nach Rafz zu verabfolgen. 8 3. k. Ebenso wird Juchten, Federn und Wollwaarcn,welche, schon Monate lang auf Schaffha,iscnö Boden lagen, der Transit bewilligt. 8 7. I. Auf Zürichs . An-zug, daß viele mit Pässen versehene Deserteurs sich im Lande herumtreiben, wird dem SanitätSrath von Zürichüberlassen, mit den Sanitätsräthcn der andern Orte zu corrcspondicrcn, wie dergleichen Deserteurs undanderesfremdes Canaille-Gesind" aus dem Lande zu weisen sei. ES wird an Gcncral-Feldzcugmeister Bürkli, anConstanz und die gemeinen Landvögtc geschrieben, daß man entschlossen sei, keine Leute der Art mehr ins Landzu lassen und die darin sich befindenden an die Grenzen zu führen und gegen neu ankommendehärtiglich" zuverfahren. 8 8. i». Dem jungen Magnot in Lausanne wird in Betracht der thcucrn Zeit eine Ergöglichkeitvon 25 Thaler zuerkannt snach Vstädtischer Repartitionj; Schaffhansen nimmt ml rofm-onckum.'-^) 8 9.

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3«.

Conferenz von Bern und Freiburg wegen ihres geineinen Amts Grandson.

Vonv illarö, 16. bis 30. Octobcr 1713.

^Staatsarchiv Bern.Z

Gesandte: (Sie werden nicht angegeben.)

Frciburg beschwert sich, daß unlängst den Seinigen zu Aarberg und Wictlisbach 7'/- Baßcn von jedemEentncr Tabak abgefordert worden sei. Auf erhaltenen Bericht über die Ursache giebt cS sich zufrieden. 8 52.

Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangclegcnhcitcn:

Orbc mit Tscherliz.

Art. 134.

Grandson.

Art. 420 bis 480.

*) Die katholischen Orte willigten nicht dazu ein. Züricher Manuale des Stadtschreibcrs 30. Octobcr.

Das Exemplar von Glaruö beginnt hier einenAbschied der evangelischen Orte" mit Wcglajsnng des Gesandten Gallati.**) Das glatnerische Exemplar hat' diesen Passus nicht.

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