Octobcr 1713.
den Prinzen Eugen und den kaiserlichen Botschafter Schreiben ergehen mit dem Ersuchen, gemäß dem Neu-tralitätStractat von 17l)2 das eidgenössische Territorium nicht verletzen zu lassen. 2. In Betreff der Beschirmungder Waldstätte, des Frickthals und der Stadt Konstanz ist man darin einig, daß diese Orte von den Vorfahrenimmer als eine Vormauer angesehen, und daß auf dieselben immer das erbvcreinliche getreue Aufsehen gehal-ten worden; »daß aber selbiges nicht änderst erleüthcrt worden, als daß einem solchen mit Schreiben und„Schicken oder mit Recommandations- und In>creessioi cs-OfficiiS so schrifft- so mündtlich ein Genücgcn be-„schchen, nicht aber auf eine würkliche old thätliche Hilst verstanden werden solle; und obschon hiebevor ange-legten Grenzorthen würkliche Hülff zugesagt worden, so feige dennoch selbige nur eine temporal Defcnsion,„und nicht aus Krafft der Erbvercin, sondern wie die Wort im Adscheid vom Octobcr 1688 lauthen, zu des„eidgenössischen Staudts eigener Sicherheit und Erhaltung, hiemit aus keiner erbvcrcinlichen Schuldigkeit,„sondern allein auf damahliger Zeichen Beschaffenheit gerichtet und umb der Herren Eidgenossen eigner Con-„vcnienz willen bcschchen. klebst deine man eidgenössischer Seits nicht zugeben könnte, sothane angrenzende„Ort in verändertem Stand zu sehen oder sich gegen'bem Reich einschließen zu lassen, welches eine allerdings„unleidenlichc fach wcre." ES wird daher beschlossen, zur Sicherstell.uvg dieser Orte sich schriftlich beim fran-zösischen Ambassador und dem französischen General, Marschall de Villars, zu verwenden, nöthigenfatts eine De-putation zu schicken. Durch einen Erpressen werden die abwesenden Orte angegangen, diesem Schreiben ihreBeistimmung zu geben. sDie Beistimmung wurde von den meisten versagt.! 3. Nach Basel sollen nach Inhaltdes Schirmwerks von 17V2 zwei Repräsentanten oder Kriegsräthc abgesandt werden. Dem Umgang nach sollenZürich und Lucern sie stellen ; Lucern wird daztck durch Asten Erpressest aufgefordert.'^ Im Fall der Rothwill man auch nach Schaffhausen Repräsentanten schicken. 8 1. «I. Ans das an die XIII sind diezugewandten Orte von Gencral-Feldzcugmeistcr Bürkli gestellte Ansuchen, daß bei Voraussicht einer baldigenBelagerung RhcinfeldenS die Eidgenossenschaft beim französischen Ambassador und Marschall de VilkarS' mitVorstellungen Ankommen oder mit wirklicher crbvereinigtcr Hülfe den Waldstücken zuziehen möchte, wird zu ant-worten beschlossen, daß man eidgenössischer Seits gesinnt sei, die Erbvcreinigung zu halten, daß matt aber hoffe, daßsie von der andern Seite auch, und zwar besser als bisher, beobachtet werdest möchte. 8t. v. In Betreffder Beschwerde des kaiserlichen Botschafters wegen bundeswidrtger Verwendung der eidgenössischen in franzö-sischen Diensten befindlichen Truppen wird, nachdem Bern seine Beistimmung zu dem dekretierten Schreiben anden König nicht gegeben und einige Orte nach der Ucbcrgabe Landaus an Frankreich ihre Zustimmungzurückgezogen haben, beschlossen, bei diesem geänderten Zustand der Dinge deßwcgcn nicht mehr an denKönig von Frankreich zu schreiben, sondern jedes Ort soll seinen in französischen Diensten stehen-den Obersten und Hauptleuten intimieren, gegen das römische Reich sich nicht gebrauchen zu lassen. 8 2.f. Basel berichtet, daß ihm noch immer von Seite Frankreichs die Fruchtzufuhr gesperrt und die im Sundgauund Elsaß ihm zustehenden Zinse und Zehnten vorenthalten werden. Eö wird beschlossen, im Namensämmtlichcr Gesandten an den französischen Ambassador den Deputat Johann Rudolf Wcttstcin von Basel mitnachdrucksamen „Promotorialien" zu schicken, um sich mit demselben über diese Sache zu bcrathen, namentlichob er es für zweckmäßig erachte, daß im Namen der evastgclischcn Stände eine Abordnung an den König ab-gehe. Es wird auch Basel gestattet, je nach Gestalt der Sache ein von ihm concipierteS und von Zürich crpc-. ".mtstial uz msiift anr»<7. »ick nu chillHn -tmi «nutst istu„
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Von Zürich wurde geschickt Ponncrherr und Ouarticrhauptmann Jobmm Eschcr; vou.Lncern irienrand. Eschcr wprdc daniriniticinttn Greditiv von Seite der evongelischcn Orte versehen. Er Mid vom ib. Octobcr dick 9. Deccmber
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