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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
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Juni 1713,

Evangelischen den König um Aufrechterhaltung des gegenwärtigen ZustaiidcS angegangen Härten, 8 11. I.Als daS beste und einzige Mittel Ruhe und Einigkeit herzustellen und zu befestigen, wird die Theilung derVogteicn angesehen, da früher alle Unruhe und Kriege und Unkosten von den Vogteicn hergekommen seien; diegroße Schwierigkeit der Ausführung wird aber auch erkannt, und daß darüber nicht könne bcrathschlagt werden, bis curProjcct dafür vorliege, 512. It. Schwyz berichtet, daß von Uri, Schwyz und Unrcrwalvcn eine in ziemlicher Anzahlbestehende Zusammenkunftangesehen worden sei," um die Bünde wieder zu erneuern^), und wünscht einGleiches mit den übrigen Orten vorzunehmen. Lucern ficht etwas Mißliches in der großen Zahl derTheilnehmer an solchen Zusammenkünften. 8 13. I. Lucern wünscht auch eine Restriction in Beziehung aufdie Zahl im Regiment der einzelnen Orte, damit die Geschäfte mit mchrem Vertrauen könnten traclicrt werden.8 14, «». Lucern beschwert sich, daß während der letzten Unruhen an gesammtc Bürgerschaft zu Lucern eineGesandtschaft abgeschickt worden sei, da dies seiner Rcgimcntssorm zuwider sei; ferner über Verletzung seinesTerritoriums. Diese und andere dergleichen Vorfälle werden mit der damals herrschenden Unordnung und Ver-wirrung entschuldigt. 8 15. i». Lncern wird ersucht, Wallis im Namen der katholischen Orte für seine in denvergangenen Unglückszeiten geleistete Hülfe zu danken, das brüderliche Mitleiden über seine gehabten Unruhenzu bezeugen und die Bereitwilligkeit zu Gegendiensten auszusprechen, 8, 16.

Män sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangclegenheiten:

L ändgrafschaft Thurgau und Nheinthal.

Art. 1. Canzlcien.

La.ndgrafschaft Thnrgau. ,

Art. 312. Judicatnr- und Competenzsachen. Art, 65h. Locales.

Obere freie Acniter.

Art. 56. Lastdschreiber. Art. 112. Justizsachen.

Grasschaft Baden.

Art. 166. Archiv.

Coufeie>iz von Schwyz und Glnrus.

Grytrau, 19. und 20..Juni 1713/

»Archiv Mweus.,

Gesandte: Schwyz. Gilg Christoph Schorns, Landammann; Johann Dominicus Bettschart, Alt-Land-ammann. Glaruö. Johann Jakob Gallati, Landesstatthalter und Alt-Landvvgt; Johann Heinrich Martin,LandSseckelmcister und Alt-Landvogt.

Man sehe in dein Abschnitte Hcrrschaftsangelegenheiten:

Uz nach und Gaster.

Art. 1.

Grafschaft Uznach.

Art. 19.

G a st c r.

Art. 85 bis 90.

') Nach dem schwyzcrischen Landsgemeinbuch war in einer Nachgemeinde den 3. Mai 1713 beschlossen worden, daß eine drei-vrtische Konferenz und Landsgemeinde von Rüth und Landleuten gehalten und der drei Länder Bund und Bruderbricf er-neuert und wahrer Friede und brüderliche Verständnis, wieder befestiget werden solle. Dieser Beschluß sollte durch eine zwei-fache Deputation an jedes Ort den Landsgemeinden daselbst eröffnet werden.