8 —Rechte der Natur und der Gesellschaft davon. Jedes Volkist ohne Widerrede befugt, sich die Art von Regierung zuwählen, welche ihm am zuträglichsten zu seyn scheinet. 2)Diejenigen, welche der Versammlung diesen verderbli-chen Beschluß abgelockt hatten, eilten auch, so viel als mög-lich, Vortheil daraus zu ziehen. Von dem Augenblick anwärmten sie die alten Zwistigkeiten zwischen Avignon und2) Mir scheint es, daß die konstituirende Versammlung in denAngelegenheiten Aeignons wahre Weisheit an den Tag legte. Sieblieb dem großen Grundsatze treu, den sie in ihrer schönsten Pe-riode aufgestellt und der die Herzen aller Völker ihr zugewandt hat-te: „Frankreich will keine Eroberungen machen.“Lameth, Barnave, Cazales, Abbe Mulot und einige andereGlieder der linken Seite müssen als Hauptanstifter alles des Elendsbetrachtet werden, welches Aviznen und die Grafschaft Penaissin inso reichem Maße traf. Ohne die näbstliche Regierung rechtferti-gen zu wollen — die in vieler Hinsicht, selbst mit der ärgstenSophisterei, nicht zu rechtfertigen ist — darf man behaupten:Avignon und Venaissin hatten es gut unter der Oberherrschaft ihresgeistlichen Fürsten. Die Abgaben waren gering; die Einwohnerwurden mit vieler Milde behandelt u. s. w. Der ganze Ertrag dieserLänder war nicht mehr als höchstens 200, 000 Gulden; nach einemmäßigen, in Frankreich selbst gemachten Anschlage, müssen sie gegen-wärtig, zu Folge des jetzigen Besteuerungs=Sistems wenigsten 12.600 000Livres alljährlich aufbringen. Aber freilich fühlten auch diese Ge-genden etwas von den Unbequemlichkeiten, die fast jederzeit damitverbunden sind, wenn der Fürst in weiter Entfernung von seinenStaaten lebt.Der Ubers.
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