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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
Entstehung
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Die Abschiede enthalten in der Regel blos das Datum des Anfanges der Tagsatzun-gen; in den »leisten Fällen ist es uns aber gelungen, die ganze Dauer derselben angebenzu können nnd das mit Hülfe entweder der zürcherischen Rathsmanualien oder der Schrei-ben der Secretäre oder der in Franenfeld und Aarau liegenden Manualien der Tag-satznngsprotocollisten. Größere Schwierigkeit verursachte oft die Schreibart der Personen-namen und namentlich der Wechsel der Vornamen einer und ebenderselben Person; jahie und da geben Abschiede offenbar unrichtige Vornamen an. Wenn wir dieselben inder Aufzählung der Gesandten so ausgeführt habeu, wie sie die Abschiede geben, so habenwir hingegen im Personenregister darauf aufmerksam gemacht. Das Lericon von Leu hatuns oft auf die richtige Spur geführt. Einzelnen Geschlechtsnamen, welche im Abschiedeohne Vornamen aufgeführt waren, haben wir, wo kein Zweifel obwaltete, nach Leu inKlammern den Vornamen im Register beigefügt.

In der Regel schließt die vorgeschriebene Anlage des Werkes Conferenzen, welcheblos zwischen zwei Ständen stattfanden, aus. Eine Ausnahme aber glaubten wir in Be-ziehung auf die zwischen Bern und Solothurn errichteten Abschiede machen zu sollen.Wenn dieselben auch größtentheils Dinge enthalten, welche nicht staatsrechtlicher Naturund von seenndärer Bedeutung sind, so handelt eS sich doch hinwiederum hie und dain denselben um die nicht uninteressanten Verhältnisse, in welchen das Bucheggberg unddie reformierte Kirche daselbst zu Bern standen, und das ist gewiß ein Grund, welcher dieAufnahme dieser Abschiede rechtfertigt.

Unter die Beilagen haben wir das Publicatiousmandat des Landsfriedens für die ge-meinen Nogteien aufgenommen, wenn gleich der größere Theil desselben einen Theil desAarauerfriedenS bildet, welcher dem vorangehenden Bande augehängt werden wird, sowieauch die demselben im September bis November angehängten Generalreservationen vonGlarus, Freiburg und Appenzcll-Anfierrhoden, jene, weil es nicht unangenehm sein wird,die Grundlagen der neuen Organisation der Landvogteien in demjenigen Bande zu haben,welcher gerade mit der Periode dieser neuen Organisation beginnt, diese, weil sie erstensder Zeit nach in unsere Periode fallen, und dann vorzüglich weil sie die Grundlage weit-läufiger Verhandlungen, z. B. über den Acceß von evangelisch GlaruS zu den Pfarr-pfründeu in den gemeinen Herrschaften bilden. Das Itbglenwnt äe pillMpe möäialion üKonbve, welches wir ebenfalls in die Beilagen aufgenommen haben, behandelt zwar bloS