die Confereuzen der katholischen Orte zu Lucern und der Länder an der Treib. Um somehr ist es zn bedauern, das; hie und da die Verhandlungen nur mit einem Worte an-gedeutet sind, während die Gesandten dafür den Auftrag erhielten, zu Hanse mündlich znreferieren, und daß auch die NathSprotoeolle in einem solchen Falle gewöhnlich stumm sind-
Was nun überhaupt die Vollständigkeit der vorliegenden Sammlung betrifft, so glaubtder Verfasser sagen zu dürfen, daß dieselbe alle Abschiede enthält, welche zur Zeit aus-findig zn machen waren, ohne aber behaupten zn wollen, daß während dieser Periodederen nicht noch mehr verfaßt worden seien. Denn erstens zeigt eine oberflächliche Durch-sicht des vorliegenden Bandes, daß aus den Nathsprotocollen der Länder einzelne Cvn-ferenzen constatiert sind, deren Abschiede nicht zn finden waren; daß die Bellen;, Bvllenzund Riviera betreffenden Abschiede sehr mangelhaft sind, wahrscheinlich auch die Uznachund Gaster betreffenden, wiewohl in Beziehung auf diese zn bemerken ist, daß nach Art. 15S. 1268 erst seit 1737 regelmäßige Jahrrechnungsabschiede versaßt worden zu sein scheinen.Dem ist endlich noch beizufügen, daß ein Verzeichniß von Abschieden im Archive zn Tarnenzwei Abschiede von 1729, einen von 173L und zwei von 1735, alle zu Gersatt errichtet,aufführt, von denen keiner ausfindig gemacht werden konnte. Da wandelt den Sammlerein wehmüthiges Gefühl an, daß der Brand von Altors so manches Blatt nnsrer vater-ländischen Geschichte verzehrt hat, und daß die frühere Zeit hie und da nicht mit derSorgfalt über die Documente ihrer Geschichte gewacht hat, mit welcher die Gegenwartdieselben unter ihre Obhut nimmt. Bei diesem Anlasse dürfen wir aber die freundliche,höchst verdankenswerthe Zuvorkommenheit nicht unerwähnt lassen, durch welche uns dieHerren Archivare der verschiedenen Archive unterstützt haben.
Und noch einmal die Vollständigkeit. Wir dürfen nämlich nicht mit Stillschweigendarüber weggehen, daß zur Vervollständigung manches Artikels in den Herrschaftöauge-legenheiten die Aufführung der in Sachen ertheilten Ortsstimmen gedient hätte, ja dieOrtsstimmen bilden überhaupt gewissermaßen eine Parallele zn den Abschieden. Dieseaber hat der Plan des Werkes ausgeschlossen, und in der That es hätten dadurch dieGrenzen des Werkes eine zu große Ausdehnung erhalten. BloS in einem Falle, d. i.bei den Verhandlungen über die Gerechtsamen des Prälaten von Psäfers, haben wir eineOrtsstimme aufzuführen für nothwendig erachtet, da dieselbe die Basis der ganzen Ver-handlung bildet.