gegen unsere ersten Gesetzgeber, arm an Talenten, arm anEinsichten. Wir werden im Laufe ihrer Regierung neueArten von Verbrechen kennen lernen; wir werden aber zugleicher Zeit auch den Antheil bestimmen, den diese Neu-linge in der Regierungskunst daran nahmen. Vorzüglichwerden wir unser Augenmerk auf den Aufsichtsausschuß rich-ten, welcher den Untersuchungsausschuß der konstituiren-den Versammlung ersetzte. Wir werden sehen, ob derErstere den Verbrechen mit mehr Nachdruck zu begegnenwußte, als der Letztere.Als die gesetzgebende Versammlung das Ruder desStaatsschiffes in die Hand nahm, hatte es nicht mehr mitden vielen ehemaligen Hindernissen zu kämpfen. Ein Kom-paß war erfunden, nach welchem es seinen Lauf richtenkonnte. Dies war die Konstitution des Jahrs 1791; ansich freilich kein Meisterstück, aber doch konnte man sich ihrermit Vortheil bedienen. Durch ihre Hülfe war es mög-lich, ohne weitere Erschütterungen, zu einer Verfassung zugelangen, wie sie sich für eine große und aufgeklärte Na-tion ziemet.Leider! fehlte es aber dem gesetzgebenden Körper anan der so nöthigen Energie. Die Leidenschaften hatten einegrößere Spannkraft erlangt, als je zuvor; folglich wurdeauch mehr Muth und Nachdruck erfordert, um sie zu zügeln.Wir sprachen vorhin von dem Reiche, oder von derRegierung der gesetzgebenden Versammlung. Das ist nichtdas rechte Wort. Die Zeit ihrer Sitzung nennt man füg-licherein Zwischenreich (Interregnum); denn der Hofund Paris, die Jakobiner und die Barfüßer, thaten alles,was sie irgend wollten.Die Wahlen erregten gleichfalls vieles Mißvergnügen.
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