Gesetzgebende VersammlungTröffnet am 1. Okt. 1791, geschlossen am 21.Sept. 1792.Genauigkeit und Unpartheilichkeit sollen auch jetzt un-sere Führerinnen seyn, da wir die Thaten der gesetzgeben-den Versammlung zu beleuchten im Begriffe stehen. Wirwollen untersuchen, ob diese neuen stehenhundert undfunzig Gesetzgeber von eben der Ehrsucht, von eben denLeidenschaften, von eben den Lastern beherrscht wurden,welche mit ihren Vorwesern ein so verderbliches Spiel ge-trieben hatten. Dieser neue Körper war nicht aus dendrei Klassen zusammen gesetzt, aus welchen die konstitui-rende Versammlung bestand. Rechtsgelehrte machten bei-nah die Halbzahl desselben aus. Sie waren, wie wir baldsehen werden, nicht aus Vaterlandsliebe, sondern durchniedern Eigennutz in die Revolution verpflochten worden.Das Verzeichniß ihrer Namen findet sich am Schlusse die-ses Bandes; und aus demselben ergibt sich, daß die zweiteNationalversammlung ungefähr aus dreihundert Rechtsge-lehrten, ächtzig geschwornen Priestern, einer gewissen An-zahl von Kaufleuten und Landbewohnern zusammen gesetztwar. Adliche waren nur wenige in derselben. Alle dieseMänner, sammt und sonders, waren im Vergleich gegenPrüdh. Irrth. II. Band.
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