Mai bis August 1712.
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zu eröffnen, nur unbestimmte Antworten gegeben, da sie noch nicht hinreichend instruirt seien. Sämmtlichcunbcthciligte Orte zeigen daraufhin mit Schreiben vom 24. Mai Zürich und Bern ihren Zusammentritt linddie Ankunft der Gesandten von Luccrn, Uri und Untcrwaldcn an, und ersuchen beide Städte ihre Abgeordnetenebenfalls auf die Malstättc abzusenden, alle ferner» Tätlichkeiten einzustellen und für die Posten, Boten undBerichte aller Orte die nöthigc Sicherheit zu veranstalten. Von diesem Schreiben ist auch dem Truppcn-commando der beiden Städte Mittheilung gegeben worden. Dieser Bericht wird genehm gehalten und dienämliche Abordnung ersucht, hicvon auch dem französischeil Botschafter Kcnntniß zu geben, damit auch er beiZürich und Bern auf die Einstellung aller Tätlichkeiten dringe. Schaffhauscn hat sich in Aarburg ganzbereit erklärt, in Ölten zu erscheinen. 26. Mai. (Die katholischen unbetheiligten Orte.) Von Bern ist dievom 24. Mai datirtc Antwort eingckommcn, seine Abgeordneten, mit .den nöthigen Instructionen versehen,werden sich zur Confcrcnz einfinden, sofern an derselben alle katholischen Orte thcilnchmcn; da der angcscztcTag ohne Schuld Bcrn'S verstrichen, wird um Anberaumung eines andern Tagcö und die vorgängigc Ein-sendung der Erklärung aller katholischen Orte ersucht. Vor Allem findet die Confcrcnz nothwcndig, die Gesandtender übrigen unbetheiligten Orte in Aarburg nochmals zur Ucbcrsicdlung nach Ölten einzuladen, was durchStatthalter Gallati geschieht. Dem Gesuche wird entsprochen und von Landammann Zwicki in gemeinerSession sämmtlichcr unbcthciligtcr Orte außer Appcnzell-Außcrrhodcn, das sich entschuldigt, eröffnet, daß Zürichohne Vorbehalt nächsten Sonntag in Aarburg eintreffe, Bern aber in einem zweiten Schreiben vom 25. Maiseine Thcilnahmc abermals von der Bedingung, daß alle katholischen Orte vertreten seien, abhängig mache.Darauf begeben sich sämmtlichc Abgeordnete zum französischen Gesandte». In einem schriftlich eingegebenenMemorial greift er auf die ihm von Zürich und Bern zu Königsfcldcn gegebenen Zusicherungen zurük, daßdie Waffen nur zur endlichen Erledigung des Toggcnburgcrstrcitcs und keineswegs zu irgend einer Bccinträchtigung der übrigen Stände ergriffen wurden. In Ucbcrcinstimmung mit den unbetheiligten habe er denZusammentritt aller Orte versucht und dies sei nun möglich geworden, da Zug alle Beschlüsse dieser Taglcistunganerkenne und nur noch Schwyz nicht zugesagt habe. Die Angelegenheit des AbtcS gehe den König nichtsan und es liege ihm wenig daran, in welcher Weise Zürich und Bern mit demselben abkommen, sofern esohne Krieg und Bedrohung der Eidgenossenschaft geschehe. Der König wolle aber einmal wissen, woran dieSache sei; er leide unter dem Gedanken, daß die ihm so thcurc Republik ihrer Zerstörung entgegengehenkönnte, weshalb die unbetheiligten Orte von Zürich und Bern eine endliche Entschließung verlangen sollen.Diese Eröffnung wird beiden Städten zugestellt; Zürich spccicll wird gebeten, der Gesandtschaft des AbtcSsicheres Geleite zur Confcrcnz zu gewähren und das Commando seiner Truppen anzuweisen, alle Fcindthätlichkcitcneinzustellen. Bern wird außerdem crmahnt, dem Beispiele von Zürich zu folgen; wenn auch das eine oderandere Ort ausbleiben würde, so liege darin für Bern kein Grund, sich der Friedcnsuntcrhandlungcn zucntschlagen. Schwyz sei nochmals ernstlich zum Besuch des ausgeschriebenen Tages eingeladen worden. Berndürfe um so eher entsprechen, als auch die bcthciligtcn katholischen Orte zur Bezeugung ihres guten Willensden Landvogt von Baden wieder auf freien Fuß gestellt haben. Endlich beschließt die Session, hicvon auchan Schwyz, Zug, Außcrrhodcn und den Abt Kcnntniß zu geben und diese Orte aus den 29. Mai nach Öltenund Aarburg einzuladen. 28. Mai. (Die katholischen unbetheiligten Orte.) Die katholischen bethciligtcnStände beschweren sich, daß ihren Boten allerorts der freie Durchpaß gehemmt werde. Dies wird den übrigenunbetheiligten Orten zu Aarburg zugeschrieben mit dem Ansuchen, im Namen sämmtlichcr unbcthciligtcr Ortebei der Generalität von Zürich und Bern und namentlich bei den Commandantcn von Aarburg und Zofingcn
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