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6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
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1659
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Mai 17(2.

1659

alt-Landammann. Schwyz. Joseph Franz Ehrlcr, Landammann; Gilg Christoph Schorns, alt-Landammann.Untcrwalden. Konrad von Flüc, Landammann von Obwaldcn; Joseph Jgnaz Stultz, alt-Landammannvon Nidwaldcn. Zug. (Abwesend.) Glarus. Johann Heinrich Zwicki, Landammann; Jakob Gallati,Statthalter. Basel. Johann Balthasar Burkhardt, Bürgermeister; Christoph Burkhardt, Deputat. Frei-burg. Franz Philipp von Lauten genannt Heid, Schultheiß; Franz NiklauS Bondcrwcid, des Raths.Solothurn. Johann Friedrich von Roll, Stadtvcnncr; Johann Jakob Joseph Gluh, Sckclmcistcr. Schaff-Hausen. Michael Senn, Bürgermeister; Melchior von Pfistcrn, Statthalter. Appenzell. Paul Guter,Landammann, von Jnncrrhodcn; Konrad Zcllwcgcr, Landammann, von Außerrhodcn. Abt von St. Gallen.Joseph Anton Püntincr, Kanzler. Stadt St. Gallen. Christoph Hochreutcner, Stadtschrcibcr. Biel.Peter Haaö, Bcnner.

(Ohne Außerrhodcn und Stadt St. Gallen.) In Eröffnung dieser von Basel ausgeschriebenenaußerordentlichen Tagsazung erklären die Gesandten von GlaruS, sie seien nicht nur beauftragt, hier ihrMöglichstes zur Beruhigung der Erregung und Einstellung aller feindlichen Bewegungen zu thun, sondernGlaruS habe auch an Zürich und Bern geschrieben und sie als Gesandte in das zürcherische Lager, an denAbt und in das Toggenburg abgeordnet mit dem Auftrag, wenn auch nicht die Nicdcrlcgung der Waffen, sodoch die Einstellung der Thätlichkcitcn bis zum gütlichen Austrag der Sache zu erwirken. Glarus hatbeschlossen, neutral zu sein und lediglich seine Hilfe für eine gütliche Bcrmittelnng anzubieten in der Meinung,daß es damit den Orten ein größeres Gefallen erweise. Uri und Schwyz sprechen ihre Verwunderung aus,wie GlaruS als Mitanthcilhaber an dem Thurgau und an der Grafschaft Baden neutral sein könne, daZürich die Thurgauer des Eides, welchen sie den eidgenössischen Orten geschworen, entlassen und sich alleinzuschwörcn ließ, und Baden von Zürich und Bern in das Gelübde genommen worden sei. GlaruS untcr-drükt seine Antwort hierauf in der Sorge, daß damit wenig geholfen würde und die Gesandten etwas redenmöchten, waS der Obrigkeit nicht lieb sein könnte. Basel hat auf den ersten Bericht von den kriegerischenBewegungen gegen Toggcnburg an ein und anderes Ort, namentlich auch an Zürich und Bern geschriebenund das Gesuch gestellt, fernem kriegerischen Actionen Einhalt zu thun, jedoch vergeblich, und hat danndeshalb diese Tagsazung einberufen, zu der auch Bern noch den 25. April eingewilligt hatte. Nachher habenbeide Stände abgelehnt, in Baden zu erscheinen, sofern nicht sämmtlichc Truppen aus der Stadt sammt demUmkreis von zwei Stunden und auö Mellingen zurükgczogcn werden, oder die Orte nicht in Zurzach tagenwollen. Die katholischen beteiligten Orte können ihre Verwunderung über diese Dictatur der zwei Städtenicht genugsam laut werden lassen, da diese doch selbst keine Miene machen, die von ihnen bcscztcn Orte, wieKaiserstuhl, Klingnau, zu räumen. Die Evaluation von Baden und die Verlegung der Tagsazung an einenandern Ort wird daher rundweg abgelehnt; wenn Zürich und Bern den Frieden haben wollen, sollen sienach Baden kommen, wo sie als mitrcgicrcndc Orte volle Sicherheit finden. Schwpz weist auf die Gcwalt-lhat gegen den Abt von St. Gallen hin und kann sich in keine Handlung einlassen, che und bevor die Dingeim Toggcnburg in den frühem Stand gebracht und Zürich und Bern sich dieser Angelegenheit völlig ein-schlagen haben. Ebenso erneuert Schwyz seine Mahnung um bundeögcmäßc Hilfe. Die unbcthciligtcn Ortesind instruirt, zu Allem Hand zu bieten, um Thätlichkcitcn zu vermeiden. I». (Die unbcthciligtcn Orte.) AnZürich und Bern wird die Einladung erlassen, den Verhandlungen in Baden beizuwohnen, da sonst alle Be-mühungen erfolglos bleiben müßten. Auf die ablehnenden Antworten werden Landammann Zwicki, DeputatBurkhardt und Sckelmcistcr Mutz nach Zurzach abgeordnet, um den beiden Städten die Nothwcndigkcit ihrer