Juni 1711. 1611
728.
Conferenz der mit dem Bischof von Basel verbündeten Orte.
Lucer,». 1711, 2. bis tt. Juni.
Staatsarchiv Lucer». Allg. Abschiede von I7II, k »i. >.
Gesandte: Luccrn. Johann Rudolph Dürlcr, Schultheiß; Johann Martin Schwytzcr, alt-Schnlthciß;Franz Laurenz von Flcckcnstei», Statthalter; Karl Anton Amrhyn, alle des innern Raths. Uri. Karl AlphonsBeßlcr, Landammann; Jost Anton Schund, alt-Landammann. Schwyz. Joseph Franz Ehrlcr, Landammann;Mg Christoph Schorns, alt-Landamniann. Untcrwalden. Johann Jakob Bücher, Landammann; FramEchmid, Sckelmcister, von Obwaldcn; Scbast. Remigius Kaiser, Landammann, und Franz Maria Zelger, Statt-halter von Nidwaldcn. Zug. Beat Jakob Zurlaubcn, alt-Ammann; Christoph Andcrmatt, des Raths.Frciburg. Johann Peter Boccard, Bürgermeister. Solothurn. Johann Friedrich von Roll; Johann^akob Joseph Glutz, Sckelmcister, beide des geheimen Raths.
». Der päpstliche Nuntius Jakob Caraccioli erhält auf sein Verlangen die erste Audienz vor der katholischenZession; er wird nach altem Gebrauche auf daS RathhauS abgeholt, wo er bei offener Rathsstubc seinenVortrag hält. Derselbe richtet sich, dem Gedanken der päpstlichen Heiligkeit Ausdruk gebend, besonders gegend'e vernunftlose bcrnischc Bewegung bezüglich dcS MünstcrthalcS und Berns Gcwaltthätigkcit unter dem Titelvon Protection; die Münstcrthalcr, deren katholische Religion mit dem gänzlichen Untergang bedroht sei, strckcnganz wchmüthig die Hände ihren Bundesgenossen, den katholischen Orten, entgegen und rufen um .HilfeDcr Nuntius weist sodann die katholischen Orte auf ihre Voreltern hin, durch welche, als Werkzeuge Gottesd" Kczcrci so starker Widerstand geleistet worden sei. Den nämlichen Beistand erflehe jczt auch der hl. Vaterdcn katholischen Orten in den gegenwärtigen Strcithändcln. Diese Proposition wird dem Abschied beigelegt^ Das Hauptgeschäft der auf Kosten des Bischofs von Basel zusammengetretenen Konferenz ist die Bcrathungdos Münstcrthalcr Streites zwischen dem Bischof von Basel und Bern. Nach Prüfung der Creditivc derbischöflichen Abordnung, bestehend in Freiherr Johann Baptist von Reinach, Domdccan, Johann Peter MünchM Münchcnstcin, Landhofmcistcr, und Beat Anton von Schnorf, Untcrvogt von Baden, und nach Feststellungdes Ccrcmonicls gegen dieselbe, versucht die Delegation das Sachvcrhältniß des Streites in gründlicher Weiftchcils durch mündliche Auscinandersczung, thcils durch Einlcgung der bezüglichen Akten darzustellen. Der^'reit zerfalle in zwei Thcile, der eine beschlägt Religions-, der andere Hcrrschaftssachcn. Soweit es die^ligwn betreffe, halte sich der Bischof ohne Rath und Vorwisscn der verbündeten katholischen Orte nicht fürb"cchtigt, sich einzulassen, wie dies denn auch in den Verhandlungen zu Bern als ein Standesgcschäfthandelt und alle übrigen Diffcrcirzpunktc zwischen dein Bischof und seinen Münstcrthalcr Untcrthancn als^"ölichc und herrschaftliche Angelegenheit aufgefaßt worden seien. Vor Allem sei zu untersuchen, ob die vonVcrn versuchte Vertreibung der Katholischen im Münstcrthal ob dem Felsen in irgend welchen Tractatcn eineEtliche Unterlage habe. In dem Vcrkommniß vom 2V. April 1657 und dem Traetat vom 30. März 1706Nidau zwischen den streitenden Parteien, welche Verträge dem Abschied beigefügt werden, sei von der"ugrationspflicht der Katholischen mit keinem Jota die Rede; auch im lcztgenanntcn Traetat sei nichts überkatholische Religion oder deren Anhang in spsow enthalten. Wenn darin auch gemeldet sei, daß Bern