1586
Juni 17t»,
zeitig wird Wallis gemahnt, etwa auf Mitte Juli Gesandte zur JahrrcchnungStagsazung nach Baden abz»ordnen, da es an der Zeit sei, durch gcmcinsainc Entschließungen sich vor der Uebcrmacht zu schüzcn. Lucer»wird ferner überlassen, die glatten Worte des Standes Bern in dessen Antwortschreiben vom 7, Mai auf ^»am April dorthin übermittelten Gcgcnbericht der katholischen Mediatoren in einer Form, die unser»Intentionen hinsichtlich der Fortsczung der Mediation entspricht, zu erwicdcrn. Die Instructionen nachsollen demnach sowohl in dem Toggenburger Streit, als in den andern Geschäften in friedlichem Tone laute»,jedoch mit dem Anhang versehen werden, daß, sofern die McdiationSverhandlungcn nuzloS verlaufen und d»protcstircnden Orte fortfahren, die LoSrcißung des Toggenburgö von seinem Landesherr» zu erhalten unduntcrstüzcn, im Kcllcramt den katholischen Orten die LandcShcrrlichkeit ungerecht aus der Hand zu rcW'in den gemeinen Vogteicn nach Willkür und zu unscrm Gespött RcchtSvcrlezungen auf Verlczungcn zu hä»^'und die Mehrheitsbeschlüsse zu hemmen, die katholischen Orte insgesammt die Erklärung abgeben,Drangsale und Ungerechtigkeiten sich zu cntschüttcn und der Ucbcrgcwalt mit allen Kräften entgegen;»»^"Einstimmig ist man der Ansicht, man solle die Langmuth nicht zu weit mißbrauchen lassen, und entwehrvorwärts oder rükwärts gehen. Frciburg und Appenzell, denen dieser Abschied zugeschikt wird, werden »»dringlich gebeten, über vorstehendes mannhaftes Conclusum deutliche Instructionen nach Baden zu crthcilc»I». Des Streits im Kellcramt halber ist bei leztjähriger Jahrrechnung von einem Augenschein diegewesen, der dieses Jahr vorgenommen werden sollte, was zum Theil nä rskorenäuin genommen worden >»»»Da nicht alle betheiligten Orte hierüber instruirt sind, wohl aber dafür, unabwcichlich auf dem Rcäsicbeharren und cS bei der klaren Deduktion desselben in den Abschieden von 1767 und 1768 bewenden ilassen, sollen die nöthigcn Gegenactc gethan werden, da nur auf diesem Wege dem wichtigengesteuert und die dortige katholische Mannschaft den katholichcn Orten erhalten werden kann, um so »ichr ^laut Berichten erst kürzlich Zürich daselbst wieder Augenschein vornehmen ließ und die VerarrestirungZehnten der Kirche zu Bremgartcn schon in das dritte Jahr dauert. «. In dem Streit gegen dieStein wird nach abermaliger Kcnntnißnahme der bisherigen Verhandlungen und des SchriftcnwcchsclS »utanläßlich der von diesem anerbotcnen Vermittlung und des VcrglcichSvorschlagS von Fraubrunncn,laut Berichten auch in Zürich wie hier wenig Anklang findet, von den katholischen Orten beschlösse»,der Mediation unter den Clauscln, wie sie Bern mitgcthcilt worden, nicht abzugchen; wenn diese ^ öist, bleibt es bei der kategorischen Schlußerklärung. ,1. ES erscheint angezeigt zu wissen, welchekatholisch GlaruS in den auch diesen Stand angehenden Streitigkeiten betreffend das Kcllcramt und dieStein einzunehmen gedenke. Der Gesandte wird daher ersucht, dahin zu wirken, daß wenigstens kam ^Glarus seine halbe Stimme klar abgebe, indem dies im Kriegsfalle nicht hinderte, daß sich Glarusverhalten könne. Der Gesandte eröffnet darauf, um des Friedens im eigenen Lande willen habe der kat ß ^Landcstheil sich biShi» nicht in die Sache mischen wollen; wenn aber die katholischen Orte selbst ihm ^ ..-xKriegsfall anrathcn neutral zu bleiben, und ihm für den Fall, daß man dies nicht zulassen wollte, d>c ^der katholischen Orte zugesichert sei, werde katholisch GlaruS wahrscheinlich dem Rathc der übrigen kathoOrte Folge geben. Diese Hilfszusage wird daraufhin nochmals ausgesprochen, und die nächstgclcgenr» ^werden ersucht, über die Art der Hilfeleistung geheime Abrede zu treffen. Schwyz hat laut seinereinen dahcrigcn Plan bereits vorbcrathen und wünscht darüber im Geheimen mit katholisch GlarusHandlung zu treten. «». Auf das Begehren von Uri sollen die Gesandten für die Jahrrcchnung Z»allseitig »ach Inhalt der bezüglichen Verhandlungen von 1768 und 1769 in der Streitsache mit Bern >