Juni 1710.
1585
KS Raths. Katholisch Glarus. Kaspar Joseph Frculer, Landammann. Frei bürg. (Entschuldigt.)S vlothurn Johann Friedrich von Roll, Stadtvcnner; Johann Jakob Joseph Glich, Sekel.ncistcr. Appcn-»ell -Jnnerrhodcn. (Entschuldigt.) Abt von St. Gallen. Joseph Anton Püntiucr, Kanzler.
... Die gewaltsame Einnahme der Schlösser Jberg, Schwarzenbach und LütiSbnrg durch die abgeworfeneuT°ggenburger am Sonntag den 4. Mai, die drohende Haltung von Zürich und Bern und ihre kriegerischenBewegungen hatten Lucern veranlaßt, diese allgemeine katholische Konferenz, an der ohnehin auch »achGewohnheit die Verhandlungen der JahrrcchnungStagsazung vorbcrathcn werden, ,chvn auf den l8. Mai"^zuschreiben; auf das Ansuchen von Schwyz wurde nachher die Tagfahrt verlegt. Räch Ablcgung deseidgenössischen GrußcS erstatten die Gesandten von Schwyz folgenden Bericht über die Vorfälle im Toggcnburg.^ dreifache Landrath von Schwyz beschloß am 7. Mai, eine Gesandtschaft anit und neben GlaruS undlezteres ablehne, allein in das Toggcnburg abzuordnen mit dem Befehle, wenn immer möglich e.nc^gemeinde zu begehren, den Toggenburgcrn ihr widerrechtliches Beginnen nachdruksam vorzustellen, sie an^ LandrechtSpflichten zu erinnern und die Abtretung der drei Schlösser zu schwyzerischen Händen bis nachAustrag des Streites zu verlangen. GlarnS lehnte die Mitwirkung ein erstes Mal ab; auf eine nochmaligeErstellung vom 17 Mai faßte die Landögcmcinde Glarus den Beschluß, weil keine der mißvcrständigcnStrien nach Anleitung der Landrechte ein Begehren an Glarus gestellt habe und die eine Partei in einerAlchen allerdings wohlgemeinten aber beiderseits nicht verlangten Gesandtschaft eine Bevortheilung der andern^ki sähe so daß dadurch die Dinge eher erschwert alö erleichtert würden, wolle es die Reise in dasT°ggmburg für diesmal unterlassen. Als die schwyzerischen Gesandten Landammann Schorns und alt-Land-"nmaun Wüörner sodann den 21. Mai nach Grynau kamen, erhielten sie vom Landrath in Toggenbnrg""e Zuschrift des Inhalts, nach altem Brauche sei biShin der Abgang von dergleichen Gesandtschaften dem^"drath vorher zu wissen gethan und dessen Einwilligung verlangt worden. Der Landrath habe alle Ursache,""h den Gründen dieser Gesandtschaft zu fragen; es können deren nur drei sein: entweder wegen der inTchuz geno.nu.enen Schlösser, für welche Handlung die Beweggründe angegeben worden seien und bei denen es^ Verbleiben habe oder die Schlichtung eines vermeintlichen Mißverständnisses unter den Landleuten selbst.^ existire nicht 'denn bekanntlich hätten sie sich insgcsammt an einer Landsgcmeindc völlig vereinbart,^ die darüber errichtete Urkunde ausweise. Ein dritter Grund könnte die Entfernung der Zw.st.gke.tcntischen dem Abte und der Landschaft Toggenburg sei». Zu deren Erledigung habe leztere eme eidgenössischeNation erbeten in deren Händen die Angelegenheit noch sei. Schwyz werde daher ersucht, das Land mit'""""Besuche der iu jeder Weise abgelehnt werden müsse, zu verschonen; Toggcnburg sei dafür aber crbötig,? "ne.n dritten unparteiischen Orte eine freundliche Unterredung zu bestehe». In Folge dessen wurde dieGesandtschaft vereitelt Darauf gibt der Gesandte von GlaruS von dem Verlaufe der D.ngc in dort vertrauliche^"Heilung und auch vo» Seite dcö AbtcS wird ausführliche Klage über das aufrührerische Bcuehmeu undHcrgang der Sache erhoben und um Hilfe und Rath gebeten. Die Conferenz findet in allen diesenist, «are Absicht ausgesprochen, bei Toggenburg werde der Anfang gemacht zur Ausrottung der'tischen Religion das um sich fressende Uebel werde weiterhin sich nach den gemc.nen Vogtcicn ausdehnen,""b sich endlich auf'die Orte selbst werfen. Jezt bleibe nichts mehr übrig, als standhaft sich diesem Beginnen""Wnzuwcrfen Von der Mediation, deren Fortsczung Frciburg und Wallis anempfehlen, hofft die Konferenz"'ch's Gutes sie kann aber auf dem erklärten Fuße uicht wohl ausgewichen werden. Es wird daher anWallis geschrieben man wolle der Mediation nicht entgegen sein, obwohl sie kaum verfangen werde. Gleich-