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6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
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Januar 17 t»,

rcstituirt werden; 3. daß ihnen der Landeid, das Landrecht lind der Landfrieden und die daraus fließend»'Freiheiten unbeschränkt bestätigt werden. Wenn diesen Begehren nicht entsprochen wird, ist den Toggen!»'»!""überlassen, die gefahrdrohenden Schlösser in ihre Gewalt zu bringen und sich auch jener Klöster zu bcmächt'ö»^iu denen VcrthcidigungSmaßnahmcn vorbereitet wurden und diese mit eigenen Truppen zu bcsezcn, Allcö jcdoch'ohne irgend Jemand an Ehre und Gut zu beschädigen. Da, wie leicht zu crrathen, ein solcher Schrill »»großes Geschrei und eine gewaltige Bewegung hervorrufen wird, werden Zürich und Bern sich für ^versprochene Hilfeleistung vorbereiten. Die Abgeordneten des ToggcnburgS werden gleichzeitig crmahnt,ihrerseits gegen einen Uebcrsall in der Stille zu rüsten, das Volk zur Einigkeit und guter Bewaffnung »'ü"spornen, auf die Päße und Zugänge wohl Acht zu haben und gewisse Sammelpläzc im Land zu besti»'"""'Diesen Weisungen versprechen die Toggenburgcr getreu nachzukommen und melden, daß das Volk mit Gewehr»'und Munition ziemlichfein" versehen sei; auch au Lebensmitteln mangle es nicht. Schließlich bitte»tun Zusendung von zwei verständigen Ingenieurs, um ihnen für die militärischen Schuzmaßrcgcln mit I»an die Hand zu gehen. Bevor Toggenburg zur Exemtion der Weisungen schreite, werde cS nochmals Be»)geben und bitte inzwischen Alles in größter Verschwiegenheit zu halten. ES wird ihnen dann noch nütgclh»Ü'es sei von der Republik Wallis die Wiederaufnahme der Mediation angeregt worden und beide Stä"^werden sich jczt noch zu Allem finden lassen, was zu gütlicher Beilegung dienlich sei, wenn cS den katholischeOrten damit Ernst sei. Den gemeinen III Bünden beider Confessionen wird sodann von den bisherigeBemühungen beider Städte und dem jczigcn Stand der Dinge im Toggenburg Mitthcilung gcmacht »»dersucht, auf alle Fälle ein wachsames Auge und ein getreues Aufsehen auf beide Städte zu haben, ll.anwesenden Orte.) Zürich und Berit erstatten Bericht über die dcrmalige Situation de? Toggcnburgcrh»" ^und geben vertrauliche Mitthcilung von der Korrespondenz mit dem Abte über die freiwillige Räu»»»'g ^Schlösser. Es wird auch versichert, daß beide Stände immer bereit seien, zur friedlichen AbwiklungStreites zu helfen; für den Fall aber, daß dicö erfolglos sei, ersuchen sie die evangelischen Orte um g''Hilfe für ihre gerechte Sache. Die Orte verdanken den Bericht und erklären, daß ihre Obern sich nachbefleißen werden mitzuwirken, auf daß der Friede iu der Eidgenossenschaft erhalten werden könne.Gesandten von Bern berichten über den Vcrglcichscntwurf in der Stcinrrangclcgcnhcit, den Schultheiß W'lm ^und Schultheiß Bcsrnval auf allseitige Genehmigung jüngst zu Fraubrunncn beredet hatten undübrigen Orte, auch bei Zürich die Sache dahin empfehlen zu helfen, daß cS dem Vergleich, der diebeider Parteien wahre, ebenfalls beitrete. Die Obrigkeit von Bern sähe aus sonderbar wichtigen Ursache»Handel gern beigelegt. Nachdem sämmtlichc anwesende Stände eindringlich Zürich crmahnt, diesemFolge zu geben, verdankt lcztercs vorerst dem Schultheiß Willading die gute Absicht und verbreitet sich l"weitläufig über die strafwürdige Haltung bcS Landvogts Achcrmann. Zürich sei jederzeit für die Erh» ^des Friedens im Lande, ein Beweis hicvon sei die Zurükzichung der in Burg aufgestelltenÜbrigen nehmen die zürcherischen Gesandte» den Antrag Berns in den Abschied, mit der Bemerkung,werde Zürich in einer so gerechten Sache nicht zu Bedingungen von so bedenklichen Folgen z" ^ ^gedenken wollen. «». Basel ersucht die vier Städte, auf nächster evangelischer Session mit der Jnflr»'»''"^erscheinen, ob sie gesinnt seien, vom künftigen Johanncstage im Sommer an wieder für einBeiträge an den Unterhalt der pfälzischen Studircndcn im Oolle^iuiu Urugminnum in Basel z"ll'. Das Gesuch von Bern, der evangelischen Gemeinde zu Minden au die Erbauung einer Kirche »»d 'Psarr und SchulhauscS einen milden Beitrag zu leisten, wird in den Abschied genommen.