1574
Januar 1710.
chcvorigcn Stand bringen, und hiczu sei man ja der Unterstüzung der unbcthciligtcn katholischen Orte sich"'Schließlich wird vereinbart, den Gcgcnbcricht gegen das Manifest der protestantischen Mediatore», wie cr vo»Luccrn auS brieflich bekannt gegeben worden, nunmehr auch an den Stand Bern abgehen zu lassen. '(Die V Orte.) Bezüglich der von Bern angeregten gütlichen Beilegung des Streites der Stadt Stein nnBern auf seine erneuerte Zuschrift vom 8. Januar in Ucbcrcinstimmung mit der frühem Erklärung zugcschrl^^daß die katholischen mitregiercndcn Orte zu einer Vermittlung auf dem Fuße, wie sie in Baden aufTagsazung angebahnt worden, ohne wcitcrs Hand bieten werden. Es liegt noch ein Vorschlag zur gütb 1Erledigung dieses Streites vor, welcher aus der Bcrathung des alt-Schulthciß Willading von Bern u>Schultheiß Johann Victor Bcscnval von Solothurn zu Fraubrunncn am verflossenen 13. Januar hcn'orßgangen ist. Dieser unmaßgebliche Entwurf sczt fest, sobald auf der einen Seite die Wacht auf der ' >wegziehe, soll auf der ändert» Seite der Arrest aufgehoben werden. Die Stadt Stein soll wie bishin u ^ihre AuSburgcr die Musterung vornehmen, jedoch ohne Präjudiz für die alten Verträge, namentlich1504, die bisherige Rcgicrungssorm und beiderseitige Rechte. Außerdem würbe Bern dem Standesnoch verdcutcn, daß dem Landvogt im Thurgau 900 Gulden eingehändigt werden sollen. Dem Sch» ^Bcscnval wird einstweilen der Dank für seine Bemühung ausgesprochen und der Vertragsentwurf '
Abschied genommen. «I. Zürich hatte am 30. Dcccmbcr abhin, veranlaßt durch das Gesuch des Conunanv
nicht vn
gesammtcn Orte an die Gesandten der beiden kriegführenden Mächte das Begehren stellen sollten, künftig
Satisfaetion gefordert werden, widrigenfalls die Eidgenossenschaft durch ihre eigene Macht sich diesethuung verschaffen müßte, vermißt man sehr, daß Zürich in dieser Beziehung nichts verlauten läßt.
!.
der Grenzen beizutragen und überlassen daher Zürich zu überlegen, ob nicht vorher auf dieser Satlsß
Ncuhof in Rheinfelden um Beschirmung der österreichischen Waldstädte, die Frage angeregt, ob
fftigy'"
unser Gebiet mit Grcnzverlczuiigcn zu verschonen. Nachdem auf lcztcr Tagsazung zur Erreichungverlangt wurde, es solle vor Allem aus von dem Kaiser für die Handlungsweise des General Mcrcy gebu)
esc Gc>
t>cr
Rükantwort wird dieser Gesichtspunkt besonders betont und dabei auch Auskunft verlangt, wasgegen General Bürkli vorgenommen worden sei. Die katholischen Orte seien bereit, nach Kräften zur Beschs ^
von Seite des Kaisers bcharrt und erst nachher beide Mächte zu neuen Erklärungen über RcspcctinMö ^NcutralitätstractatS veranlaßt werden sollen. Die Confercnz verbirgt sich auch nicht, daß die Gcfahu" ^Verheerung des Vaterlandes noch immer naheliegen, wie sie daö vcnctianischc Gebiet erfahren mußte,Sicherheit der Grenzen lediglich von dem Gutdünken der kriegführenden Mächte abhängt. ES wirdob es nicht rathsam wäre, wenn sämmtlichc eidgenössische und zugewandte Orte zur Ersparung größererwenigstens je sechs Mann als eine Grenzwache im Gebiete der Stadt Basel aufstellten, v. An de» - ^du Alaine und den ersten StaatSmiuistcr de Voisiu wird in Erwiederung ihrer Zuschriften dasGesuch gerichtet, Vorsorge zu treffen, daß den eidgenössischen Truppen in Frankreich der gebührendedie nöthige Equipirung ausgerichtet und namentlich auch die Soldrükständc berichtigt und die Auslagen der ^officicre gcdekt werden. I'. 1. Zürich wird ersucht, den Werth der neuen französischen Thalcr, mit wc ^eidgenössischen Officicre bezahlt und dem Verlauten nach ansehnliche Pferdcankäufc cffcctuirt werde», ^zu lassen und hicvon sämmtlichcn Orten Mitthcilung zu machen, damit man einen gcmcinsamcu Ruf vlassen könne. 2. Bezüglich der zu Basel cntdcktcn Falschmünzerci, auf welche der französische .^chcaufmerksam gemacht hatte, sollen gegen Fehlbarc die schärfsten Strafen erlassen werden, tt'. Der et»»Bericht des Untcrvogtö von Baden über seine Verrichtungen bei dem schwäbischen Kreistag z» Ulm,
lli»
v>c