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6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
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Oktober 17(19.

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'"Met, er soll sein Beglaubigungsschreiben, sofern es nicht in Tagsazungötvcisc von Baden aus bereits gefertigtl°'. in Zürich unter neuem Datum ausstellen lassen; ferner soll er den kaiserlichen Gesandten gemäß seiner'üngst erklärten Bereitwilligkeit ersuche», auch noch von sich auS daö Verlangen der eidgenössischen Orte kräftig»ntcrstüzcn. Wenn, wie verlautet, ans jeden zur Ausfuhr gelangenden Sak Frucht ein Zoll gelegt werden">°Ue, soll der Untervogt kraft der Erbcinung und der guten Na'chbarschaft auf gänzliche Zollbefreiung dringen""" einen möglichst annehmbaren Preis verlangen. Wenn nicht völlige Einfuhrfrcihcit crzwckt werden könne,er wenigstens vertraglich für jedes Ort und die Vogtcicn die Zufuhr ihres eigenen Bedarfs begehren,^lich sou kr sich genau insormircn über die Fruchthändler zu Koblenz, die große Fruchtvorräthe aufkaufen,"'«s die Eidgenossenschaft leicht in Nachthcil bringen kann. .. Obgleich einzelne katholische Stände von Zürichd>e Abschreibung der von ihm auf den 28. Octobcr angesessen gemeinen Tagsazung der Kürze der Zeil wegen^",s oerlangt haben wird doch noch gemeinsam die Bcschikung der Tagsazung abgelehnt cincsthcils, weilZeit zu knapp bemessen, andern.heils auS folgenden Gründen, die in ausführlichem Schreiben Zürich zu-auch als Antwort auf dessen Zuschrift vom 19. Oktober an Luccrn mitgetheilt werden- 1. Man wisse"'cht. ob und was von Seite Zürichs in Sachen des strengen Untersuchö über die jüngste Grenzverlezung""d dir zu Baden verdeutetc pcremtorische Eitation geschehen sei, auf Grund dessen man im Stand wäre, diel°"'"clle Genugthuung des kaiserlichen Hofes zu urgiren; ebenso sei man auch ohne jede Kenntniß, wessen man''ch anderseits von dem französischen Botschafter zu versehen habe und wohin und wie weit die Befehle seinesH°sis gehen Die katholischen Orte fänden daher angezeigt und ersuchen, nach beiden Sellen hindeutlichereseinzuholen und nach Inhalt des Erbvercins und ewigen Friedens die Schonung uu.ereS Gebietes zulangen Um bei den fremden Mächten aber in diesen Unterhandlungen zu gutem Z.el zu gelangen, sollei.» Hinblik auf die vergangenen Zeiten auf wahre und aufrichtige Eintracht im Innern bedacht sein;'°'""ge dies nicht durchgeführt sei, könne man gegen die fremden Mächte keine gewichtige und nachdrukfa.ne^»""g einnehmen 2 Die Behandlung der Toggenburger Frage. Die Art und Weise, wie Zürich inSchreiben vom 19 Octobcr das Verhalten der katholischen Mediatoren geahndet, rufe, w.c bllllg,""" Beschwerdeführnnq derselben. Diese hätten sich, wie die daherigen Verhandlungen zeigen, nicht abge-'°"d"t, sondern hätten in gemeinsamer Sizung ihre Vorschläge schriftlich eingebracht und Gegenvorschläge'""wet, was nicht geschehen sei, da die protestirenden Vermittler sich einfach dahin erklärten, den VerlaufObern zu hinterbringen Die katholischen Orte wollen gewärtigen, ob Zürich bei de», Vermittle..,gs-> ernstlich mithelfen wolle oder nicht. 3. Die Drohungen Zünchs wegen deö S.rei.handels der StadtDiese Erklärung wird auch abschriftlich Basel zugestellt und Lueer» anheimgegeben, e.n Gle.ches gegenBern zu thun Die katholischen Orte erneuern hierbei ihre lcz.e Erklärung zu Baden, sich auf denwirklichen Angriff auf die Eidgenossenschast bundesgemäß aufzuführen und weisen die Bedenken zurük,"5 -".ch katholischerei.s die Hand von der Beschirmung der Grenzen der protestirenden Stände ganz abge-""d .ithin den fren.de..' Mächten überlassen werde, je nach ihre... Vor.he.l d.ese Grenzen zu verlrzen.^ "ach der Vükäußerung der protestirenden Orte will man den Besuch einer spätem Tagsazung nicht ab-vüi.,.cl,r sich darin freie Hand behalten; denn man ist nicht mehr gew.«., fernerhin mit Schnupf"')"e Erfolg sich in großen Kosten hinhalten zu lasse», und sezt vor Alle... voraus, daß allseitig das""'"-htige Bestreben walte die Dinge nach innen und außen auf bessern und alte.dgcnössischen Fuß zu bringen,">a aber bündige' Erklärungen und mehr Licht und bessern Anche.n zur Ent.prcchung haben w.U.Die beharrliche ungerechte Aufwiegelung und U.llerstüzung der abgeworfenen Toggenburger durch Zürich