August bis November 17V9.
1555
""gcrathen, dem General Mcrcy durch eine Abordnung von dem Begehren des französischen Oberbefehlshabers^""tniß zu geben und ihn zum Abmarsch aus der Nachbarschaft zu ersuchen. Bevor jedoch in dieser Sache""Schritt gcthan wird, will man noch die Ansichten der übrigen Orte abwarte». 15. Sizung. 21. September.^ sind die Antworten von Bern, Frciburg, Solothurn, Schaffhauscn, Stadt und Abt von St. Gallen""gegangen. Die Beschlußfassung wird jedoch bis nach der Rükkchr dcS Bürgermeisters aus Baden verschoben.Sizung. 25. September. Der Commissär de Riancourt hat laut Mitthcilung des Bürgermeisters soebenAnzeige gemacht, daß General du Bourg das Lager in Hüningcn aufgehoben und seine Truppen land?^"'ärts gezogen habe, um die obere LandeSgcgcnd nicht gänzlich zu ruinircn; er verlasse sich auf daS gegebene"rt die schweizerischen Grenzen wohl zu bcsezcn, und verlange spccicll eine sorgfältige Bewachung des Rheins," man dem Vernehmen nach von Rheinfcldcn aus Truppen und Munition den Rhein hinab schaffen wolle,"ich Registrator Gcrnlcr wird dem Commissär Riancourt hierauf heute noch die Meldung gcthan, daß manfrüherer Zusage zur Hut der Grenzen bereit sei; zur Bewachung des Rheines seien noch zwei neueaus der Rheinbrüke aufgefahren, so daß die nöthige Vorsicht nicht mangle. 17. Sizung. 27. September,"f die Zuschrift vom IT. September antwortet Luccrn, in Folge der Erklärungen dcS kaiserlichen Botschafters""d des Grafen du Bourg, daß fürderhin nichts mehr gegen den NcutralitätStractat von 1702 vorgenommen'""den erachte es nicht mehr für nöthig, sein Contingcnt von scchszig Mann an die Grenzen abzuschikcn.
^""f wird crwiedcrt, in der Erklärung des Generals du Bourg werde der Ncutralitätsrractat gar nicht^""h"t, vielmehr fordere derselbe eine Verstärkung der Grenzwachen. Die eidgenössischen Repräsentanten undhalten die Sachlage noch nicht für gesichert genug und geben Luccrn anhcim, zu bedenke», ob die""diumg seines ContingcntS unterbleiben dürfe und ob nicht etwa die Einberufung der Tagsazung oder^ neue Verwendungen bei den Gesandten beider kriegführender Mächte am Plaze seien. 18. Sizung. 5."°bcr. General du Bourg beschwert sich in einem Memorial, daß allen descrtircndcn französischen ReiternDragonern an der Grenze von den schweizerischen Officicrcn die Pferde und die Montirung abgenommen"den. Filier mahnt er, auf einen Parteigänger, NamcnS Savonicr, der jüngst zu Angst mit einem Officicr.^sse» u,w getrunken, genaue Obacht zu halten, damit er sich nicht etwa unterfange, die deutschen Truppen^lsaß hinübcrzuführcn. Durch Vermittlung Herrn Gcrnlcrs wird crwiedcrt, es sei schon längst verfügt,° Deserteure an den Grenzen zurükzuwcisen; wolle Einer klagen, daß diese Anordnung je nicht beobachtet^dcn ^ soj ,„^n g^eit, diesem gutes Recht zu halte« und ohne Entgelt Pferde und Montur derAkteure z» rcstituircn. Was den Parteigänger Savonicr betreffe, verdanke man die Mitthcilung; man"de die gebührenden Erkundigungen einziehen. 19. Sizung. 7. October. Registrator Gcrnlcr berichtet, er^ ""ch Auftrag die Erklärung dcS eidgenössischen KricgsrathcS dem königlichen Lieutenant in Hüningcn zudes Generals du Bourg hintcrbracht; elfterer sei aber, damit nicht zufrieden, darauf bestanden, daß mant/" eidgenössischen Grenze alle französischen Reiter und Dragoner ohne Unterschied anhalten, den als Deserteure^"""ten Militärs die Pferde sammt der Montirung abnehmen und die Leute alsdann fortwciscn solle, unter^'^gabe nach Hüningen. Gcrnlcr entgegnete, dies Verfahren sei ganz neu und werde kaum gutgeheißen,
dicstr E ^ von Truppen aus den eidgenössischen Orten besezt, denen daher auch der Entscheid in
königliche Lieutenant verlangte, die Sache solle den eidgenössischen RepräsentantenHiin KricgSrath läßt es aber bei dem vorgestrigen Beschluß bewenden und dem Lieutenant
übel """heilen, daß cS bishin immer so gehalten worden sei. Der Registrator wurde aber diesmalempfangen, daß noch am späten Abend nach seiner Rükkehr der KricgSrath zur Entgegennahme seines