Juli », August 17(19.
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Malers auf 33 gute Bazcn und der 44 Sols-Stükc auf 12 gute Bazcn fcstgcsezt. Die Valutirung wirdAbschied beigelegt und ml rokervnüum gcnouuncn, dainit man sich allseitig verständigen kann, auf das,kommenden Fricdcnsabschlnß die großen Gcldsortcn, die dann wahrscheinlich abgerufen werden, nicht dem"""> oder andern Ort auf dem Halse bleiben. Im Ucbrigcn läßt cS die Mehrzahl der Orte bei dem lezten^hrrcchnungSabschicd bewenden, in der Meinung, daß jedes Ort auf seinem Gebiete die nötbigcn AnstaltenAbwendung der schlechten Münzen treffe und die Verrüfe den andern Ständen mitthcile. Nachträglich istBern eine Probe der neuen ganzen und halben französischen Thalcr und von Basel eine Probe derund alten französischen Dublonen eingegeben worden. Bern tarisirt die ganzen Ihalcr, den Münzcrlohn""^rechnet, auf 34 Bazcn 2 Kreuzer und 3'/, Heller, und die halben Thalcr von 44 Sols auf 12 Bazcn""d 2 Kreuzer. Die neuen Louisd'or, die 28 Gran schwerer sind als die alten, haben einen Werth von'4 Avrcö 1 Sol 4 Pfenning oder 10 Gl. 11 Schilling, oder bei der Wcrthung der alten Dublone auf 12^rcs oder 9 Gl. - 15 LivrcS oder 11 Gl. 5 Schilling Courant. Zug verlangt die Herabsczung einesbissen Geldes von Tirol, das für einen Rappen ausgegeben, aber nur einen Angstcr Werth sei, auf einen^"gstcr. I. (Alle Orte.) Das Toggcnburgcr Geschäft wird in dem Stande, wie es an der lezten Tag-ung verlassen worden, wieder in Bcrathung gezogen. Zürich und Bern eröffnen, daß sie bei den jüngst""hauen Erklärungen verbleiben und wünschen, daß sich die Gesandten deS Abtcö nunmehr weiter auslassen,diese aber ihre drei Mitglieder der Pcrmittlungöcommission bereits ernannt haben, verlangen sie nun dieder toggcnburgischen Vermittler zu erfahren. Zürich will nächstens zwei Herren bezeichnen, von Bern""b Basel sind die anwesenden Gesandten zur VcrmittlungSconfcrcnz ausgeschosscn worden. Darauf erwähltAbt »ach Inhalt des lezten Abschiedes als übrige drei Mitglieder der Mediation die Herren Salzdircetor^»"n Jakob Balthasar deS Raths von Luccrn, Landammann Jost Anton Schmid von Uri und SekclmcistcrJoseph Bescnval von Solothurn, jedoch immerhin in der Meinung, daß nicht die Absicht obwalte, alsman den Zuzug auS den beiden vcrlandrcchtetcn Orten, wie er jüngst vorbehalten worden, ausschließen;man diesen Ausschluß beabsichtigen sollte, müßte der Abt wirklich Jemand aus den beiden Orten"""'"n., ...» jeden Schein zu vernichten, als ob man daS freicstc Wahlrecht verhindern wollte. Darauf"""'er» die katholischen Orte die Erklärung, sie wollen den Abschied vom Januar 1705, worin dasselbe auch"""""..schlüssig" und einstimmig gewesen, dahin verstanden wissen: daß die katholischen Orte den 'Abt"""'"dar als den Landesherr., im Toggenburg ansehen, wie dieS von ihnen und der ganzen Eidgenossenschaft? "llcn Zcitcn und auch in dem gemeldeten Abschied laut deS damals von gcsammtcr Tagsazung an d.c^Wnburger erlassenen Schreibens angesehen worden sei. Den Abschied von 170k aber verstehen sie jezt""^"'her nicht anders als so, daß der Abt und auch die Toggenburger zur Beilegung des Streites in""bedü.gwr Willkürlichkcit einige Herren aus der gemeinen Tagsagung erkiesen mögen; folglich >ci dieseHandlung nichts Anderes als eine ganz freie unbedingte Mediation im Namen der ganzen Eidge-'"^"schaft, die an der Erhaltung deS gemeinen Ruhestandes im Vaterland, w.c billig, daS größte Interesseund cs sei der Ausschluß der beiden vcrlandrcchtetcn Orte in diesem Abschied keineswegs ausgesprochenMan habe immer die Auffassung gehabt, die frei gewählten Vermittler sollen die Ausgleichung an" H""d nehmen und wo möglich auch vollenden und den Erfolg der Tagsazung hinterbringen, damit diese"" im Namen der Obrigkeiten weiterhin verordnen könne, waö noch nöthig erscheine. II. Die GesandtenSchwyz eröffnen obwohl die Abschiede von 1705 und 1706, an welchen Schwyz, soweit cS Toggenburg"E, keinen The/genommen, und auö denen daher auch für dasselbe nichts gefolgert werden könne, den