Druckschrift 
6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
Entstehung
Seite
1519
Einzelbild herunterladen
 

Mai u, Juni 1709.

1519

^ Antrag Zürichs auf Verlegung der Malstatt nach Zurzach oder Fraucnfcld abgelehnt und auch das Be-frei,in Aufstcllllng gleicher Säzc und zwar gleich viele von jeder Religion nach den Abschieden von 1705""d l706 widersprochen worden, da man den Parteien die bedingungslose Bezeichnung ihrer Säzc überlassen'"Alte, bringt Zürich diese neuen Umstände vor die evangelische Confcrcnz, der bekannt sein werde, auf welch'"lrigc, lästige und oft auch vertragswidrige Weise die katholischen Orte und vorab ihre Geistlichen darauf°"When, durch Majoritätsbeschlüsse den Evangelischen allerorts in geistliche» und weltlichen Sachen Abbruch^ ")»n, Zürich ist gewillt, erst dann auf ein contradictorischcö Verfahren und in die Hauptsache einzutreten,"""n an der Vermittlung beide Religionen in gleicher Stärke bethciligt seien. Wenn der Abt natürlich nur'"thvlischc Zusäzcr wähle, sei auch leicht zu begreifen, daß man den katholischen Toggenburgcrn auf alle^'»»lichs Weise zuscze, nebe» den evangelischen für sich auch katholische Vermittler zu erbitte», woraus der^che unwiederbringlicher Schaden erwachsen müßte. Auch die übrigen evangelischen Orte sind der Ansicht,^ für eine Vermittlung keine andern Säzc, als von beiden Religionen gleich viele, nach Anweisung der Ab-'^de und bisheriger Uebung genommen werden können, Sie finden aber rathsam, daß die Toggcnburger'^lchüssc persönlich in Baden erscheinen, um auf die Klage dcS Abtes zu antworten, nur müsse ihnen vorherZürich und auch in Baden selbst genaue Anleitung gegeben werden, daß sie den klaren Vorbehalt auf-»ur nach Anweisung der Abschiede von 1705 und 1706 sich in eine gütliche oder rechtliche Handlung""Ü'lassm. Dieses Begehren werde Niemand mißbilligen und auch Schwyz habe keinen Grund, den Bcisiz" ber Vermittlung zu beanspruchen, obschon cS sich angeblich wieder mit dem Abte verglichen habe. Voraber muß gesorgt werden, daß die Abgeordneten aus dem Toggcnburg beider Religionen nur evan-Orte als Vermittler wählen. Diese Anschauungen der evangelischen Orte thcilt Zürich scincn Obernlcztcre verbleiben aber dabei, daß zuerst die Frage über die Mediation und die dabei zu beobachtende, ""üt geregelt sein müsse, indem sonst nachher auf die Toggcnburger durch allerlei Mittel eingewirkt werden°""e- daß sie diese Parität aufgeben möchten. Auf diese und andere Vorstellungen antworten die übrigenUc mit de», Bedenken, dieses Beharren Zürichs werde den ganzen Handel nur »och mehr vcrwikcln undUmständen die Schuld davon de.» Stande Zürich übcrbindcn. Daher wird von den evangelischen Orten^'hshcrr Tscharncr nach Zürich abgeordnet, um daselbst ihre Anschauung noch einmal zu vertreten undzu machen. Im Auftrag der Obrigkeit stellen in der Folge die Gesandten Zürichs folgende Pro-"°lüiv»e: 1. J, Toggcnburg sollen alle Bcsazungcn auS den Klöstern und Schlössern und von den Pässenz?üezvgc werden, indem »ur bei Wiederherstellung dcS vorigen Standes und Entfernung alles dessen, was^trauen erwckcn kann, eine vcrmittlcrischc Thätigkcit Plaz greifen könne. 2. Die Einvernahme der Toggcn-^ vor gemeiner Session, bevor eine glcichsäzigc Vcrmittlungscommission aufgestellt ist, sei bedenklich, da^ Acholischen Orte noch weiter gehen würden; aber zum Beweise der Friedensliebe stehe Zürich von der"chzung Malstatt nach Zurzach oder Fraucnfcld ab, verlange aber für die Toggcnburger Ausschüsse,Üe »ach Baden kommen, genügsame Sicherheit. Darauf erklären sämmtlichc evangelische Orte, daß die^'"iivn von gleichen Säzcn beider Religionen von ihnen eine beschlossene und abgeredete Sache sein soll,welche sie zu keiner Vermittlung Hand bieten wollen. Hinsichtlich der Räumung der befestigten OrteÜch die evangelischen Orte außer Zürich ebenfalls dahin, daß nach der Fassung des allgemeinen Ab-schriftlich an den Prälaten und an die Toggcnburger gelangt werde. Das Conccpt dieses Schreibens^ "uch dc, in Zürich vorgelegt, von welchem aber Statthalter David Holzhalb nach Baden abgc-

' worden, um mehrfache Bedenken dagegen vorzutragen. Diese gehen vornehmlich dahin: Durch die vor-