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6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
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Mai u, Juni 1709,

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das Schrcibcn von Wallis vom 18. Mai an die katholischen Orte und über den dahcrigcn Auftrag anDriburg,nt Wallis Rüksprachc zu nehmen, berathcn worden ist; ebenso auch darüber, was je nach der^»dung der Dinge an den Bischof von Basel geschrieben werden soll. p. (Die V Orte.) Die Gesandtenwerden an ihre Obern bringen, worüber Landammann Püntiner sich mit dem Prälaten von Mellingenspreche» soll. «Z. (Alle Orte.) Freiburg berichtet, die Stadt Orbc (Orbach) in der mit Bern gemeinsamen^lsici Tschcrliz habe daS von den Herzogen von Burgund erworbene Recht, auf dem Fluß Orbc mit Schiffen^ Nvcrdon auf und ab und von lcztcrm Ort in den Ncucnburgcr See zu fahren, und könne hierfür außerund Siegeln einen mehr als drcihundertjährigcn Bcsiz aufweisen. Dessen ungeachtet habe Bern der^>adt dieses Recht durch gerichtliches Urtheil abgesprochen, das doch Bern früher selbst im Verein mit Frci-gegen den Herzog von Savoycn als existent geltend gemacht habe. Bern mache nun der Stadt Frciburg^ Mitjudicatur streitig und verwerfe die im Burgrccht vorgesehenen Richter unter dem Borwand, daß Frei-es Bern alö Richter anerkannt habe, waS nicht richtig sei, da cS vielmehr vor und nach dem Urtheil^"tcst eingelegt habe. Das Ansuchen von Frciburg um frcundcidgcnössischcn Rath in dieser Sache wird inAbschied genommen. i>. Der Bericht von Uri, daß der den Herren Landammann Schmid und Baron^)cr auf ihre Früchte gelegte Arrest nicht nur nicht aufgehoben, sondern neuerdings angekündigt worden' wird in den Abschied genommen, damit sämmtlichc Orte auf nächste Jahrrcchnung Instruction crthcilcn.Die Gesandten von Luccrn verlangen vom Abte von St. Gallen zu Händen ihrer Obern dir Mitthcilung^ Haupturkundcn, auf Grund welcher er das Blutgcricht und die hohe und niedere Gerichtsbarkeit imEgenburg innehabe. ES werden demnach verlesen der Kaufbrief um die Grafschaft Toggcnburg von 1-168," kaiserliche Lchcnbricf von 1469, wobei bemerkt wird, daß auch alle seitherigen Lehcnbricfe in Originalfanden seien, und endlich der LandrcchtSbrics vom Jahr 1469 dcö Abts Ulrich mit Schwyz undl"ll,s. Lcztcrcr wird abschriftlich dem Abschied beigefügt, t. (S. u. Baden.)

. Man sehe auch in dem Abschnitte Henschaftbangelegenhcitcn -

^lUchschaft Thurau,. Art. S<17. KricS- ». Militärwcsen.

°'!>haft Baden. Art. 42k. Stifte ». Klöster (Fahr).

mW.

°"fercnz der evangelischen Orte, Stadt St. Gallen und Biel während der Tagsaznng zn

Baden. im Mai und Juni.

SiaaiSarchiv Zürich. Allg. Abschiede Bd. 8N. kol. ISN.

^.^ksandtc: Die gleichen wie auf der Tagsazung; für evangelisch Glaruö Statthalter Heinrich

- I. (Zürich u. Bern.) Zürich findet die Lage ToggenburgS sehr bedenklich, da ganz sichern Berichten^°lge der Abt von St. Gallen die Schlösser Schwarzenbach und Jberg mit Mannschaft bcsczt und auch die^ter St Johann und Magdcnau mit Munition und andern KriegSvorräthcn versehen habe, wodurch den^Wnbnrgcri, pjx gegenseitige Hilfeleistung völlig abgeschnitten werde. Zürich gedenkt daher, falls Bern zu-den Toggcnburgern anrathcn zu solle», einerseits in der Nähe der bcscztcn Klöster gute Wachten zu