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6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
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Juli 170k,

bci bessern Zeiten sich ihre Untcrstüznng werde angelegen sein lassen. «,. Die Prediger und Vorsteher derpicmontcsischen Thäler schildern in einem Schreiben den erbärmlichen Zustand, in welchen sie durch den Kr>^und durch Wasscrgüsse gcrathen seien, und halten um Untcrstüzung an. Da in den genannten Thäler» aeinige Prediger aus der bcrnischcn Botmäßigkeit sich aufhalten und von ihnen keinerlei Berichte cingech^sind, wird Bern beauftragt, sich über den Sachverhalt bci diesen zu erkundigen und das Ergcbniß den evange»!^Orten mitzulheilcn, r. Aus einem schriftlichen Bericht ist zu ersehen, wie die Regierung der Stadtgard der Bürgerschaft immer Härtcrc Zumuthungcn mache, die althergebrachten Freiheiten verlcze, vongroße Geldsummen erpresse und mit Verhaftungen und Strafen einschreite. Nun wären die evangelische ^gern zu Gunsten dieser bedrängten Stadt an den Herzog von Würtcmbcrg gelangt; in der Bcsorgmbes mochte ein solcher Schritt nur noch mehr Erbitterung hervorrufen, wirv beschlossen, die Antwort ^Herzogs auf das frühere Schreiben abzuzvartcn. ». Zürich bezieht sich ans ein schon auf der ConstwllAarau erwähntes, in Rorschach öffentlich ausgcthciltcs schändliches Büchlein, betitelt:Kurzer BcwciKst"'daß die Lutherische, Calvinische und Zwinglische Reformation nichts anderes sei, als ein von viele» ^ ^

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stinkenden, alten, kezcrischen Flcken, Lappen und Lumpen zusammcngcfliktcr Bettel- oder Sicchcninantcl, ist"

gegeben durch Christian«»! Catholicum, gcdrukt im Jahr, da Luther von dem Teufel erwürgt, Calw»der Läussucht gestorben und Zwingli zu Cappel verbrannt war." Da man dasselbe seither gcdrukt zurgebracht hat, zeigt sich, daß darin auch das Vater unser und die zwölf Artikel des christlichen Glaube»^ ^eine gottvergessene Weise mißbraucht seien. Zürich berichtet, troz seiner Bemühung sei cS ihmgewesen, den Verfasser oder Verbreiter dieser Schrift zu ermitteln. Der Abt von St. Gallen habe durchKanzler von Wcttingcn ihrer Regierung die Mißbilligung über diese Schmähschrift auSdrükcn lasse»' ^diesen Bericht wird beschlossen, von weiterer Untersuchung abzustehen, dieses schändliche Büchlein aberZürich durch den Scharfrichter verbrennen zu lassen.

Man sehr auch in dein Abschnitte HerrschaftSangelegcnheite»:

Landgrasschast Thurfllin. v. Art. 774. Locales (Zihlschlacht).

Ml.

Couferenz der Städte Lucern, Freiburg und Solothurn.

Ölten. 170«, 19. Juli.

HantonSarchiv Solothurn. Ungcb. Abschiede, 3oorot».

Gesandte: Luccrn. Oberst Karl Anton Amrhyn; Hauptmann (Alphons) von Sonncnbcrg. jg

Johann Jakob Joseph Alt, Oberst. Solothurn. Johann Victor von Bcscnval, Schultheiß; Joha«" "von Roll, Vcnner. ..

Die heimlichen Wortzeichen, welche in zwölf halben Zeichen, von jeder Gattung dreierlei, »"^Kupfer, Messing und Zinn bestehen, werden besichtigt. Von jeder Gattung sind nur fünf miteins biö fünf gezeichnet. Wenn diese fünfzehn verbraucht sind, findet nach Bedürfnis! eine neue Zcich"""^^Die Stempel liegen zu Frciburg. Das neue geheime Alphabet in Zahlen ist in besonderer Ausfertigt"^Stande mitzuthcilcn; dasselbe soll eingeübt werden. Alt-Rath Franz Joseph von Bcscnval erhält den '