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6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
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Zuli 170».

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Auf den 16. September wird ein allgemeiner Bct-, Büß-, Fast- und Danktag fcstgesezt. I». Zürichnkyrt Rath, ob daS Hangende Neukircher Geschäft bei dieser Tagsazung angezogen werden solle. Nach sorg-en Ucberlegung wird gutgcfundcn, abzuwarten, welche Wegwcisung hiczu die übrigen Geschäfte geben^ Bezugnahme auf den Aaraucr Abschied eröffnen die evangelischen Orte ihre Instructionen

^ ToggenburgcrgcschäftS. Dieselben lauten übereinstimmend dahin, alle Anstrengungen zu mache»,d'cscr Streit einmal durch eidgenössische Mediation zur Ruhe gebracht werde. Evangelisch GlaruS bedeutet

daß auf den 1. August die Fortsezung der Konferenz nach Grynau ausgeschrieben sei; allein die

a;u»g die Erklärungen der katholischen und der evangelischen Orte über das mailändischc Capitulat beider-^ relsranäum genommen worden waren, so wird beschlossen, den katholischen Orten die Besorgnisse

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^rtc verbleiben bei ihrer Ansicht, indem sie von der erwähnten Confcrcnz keinen Erfolg erwarten und^azs Förderung der Sache verstreichen lassen möchten. «I. Da auf der leztcn

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der offensiven Natur des Capitulatö nochmals vorzustellen und sie dadurch zu bewegen, eine solche^ an»,?,, z>, geben, daß die evangelischen Orte entweder eine Beruhigung erhalten, oder sich um anderweitigeh . ^Genossenschaft bewerben können, v. (S. u. Thurgau.) I. Den evangelischen Pfarrhcrrc» zu Gröncn-» HerbiShofcn wird daS jährliche Honorar von je Illl) Gl. nach der fünsstädtischcn Scala erneuert.^ ^ ^ evangelischen Städte sprechen dem rcformirtcn Prediger und dem Schulmeister zu Christian-Erlangdjx " jährliche Zulage von 130 Gl. zu. Ii. Der rcformirtcn deutschen Gemeinde zu Mariakirch werdenH Ehrlich üblichen 200 Gl. nach der sicbcnörtischcn Scala zugesprochen. I. Den beiden rcformirtcn»vy ^Worms und Speyer wird nun die vierte Zahlung der auf acht Jahre bewilligten Untcrstüzung^ ^ 100cunörtischcn Scala zugesichert. Ii. Der französischen rcformirtcn Gemeinde zu

!1>Y ^ ^ Jahre zugesagte Honorar von jährlich 100 Gl. nach der ncunörtischcn Scala

auszuhändigen beschlossen. I. Auf daS Bittschrcibcn der sieben rcformirtcn französischend^,,. ^^tungcn in Dresden um eine Untcrstüzung zum Ankauf eines HauseS für die Abhaltung ihres Gottcs-der « von Zürich 100 RcichSthaler beantragt. Da aber solche Gesuche allzuhäufig eingehen, wird

^svr ^ rekananäum genommen. Schaffhauscn entschuldigt sich gänzlich, in. Ein Schreiben desKonsistoriums in Hanau, worin die Gemeinde Windckcn behufs Erweiterung ihrer Kirche^^"^rt wird, stößt auf gleiches Bedenken und wird daher rokoranüum genommen. ». Christoph^ ^ von St. Gallen, reformirtcr Prediger zu Adclöhcim in Franken, überbringt ein Bittschrcibcn desPre». von Adclsheim um eine milde Beisteuer zur Erweiterung dortiger Kirche und zur Sustcntation desDieser Gemeinde ist bereits vor sechs Jahren ein Beitrag geleistet worden, indessen wird doch einge>>v ^ nochmalige Verabreichung von 100 Rcichsthalcrn nach der ncunörtischcn Scala rekeianäumre^. " Die vcrwittwctc Gräfin zu Isenburg-Büdingen verwendet sich schriftlich für die französischeWaldcnberg, zwölf Stuiwcn von Frankfurt a. M., dainit ihr für den dringendHr. ^nu einer Kirche eine Untcrstüzung verabreicht werde. Ans Mangel an Instruction wird derp. in den Abschied genommen mit dem vorläufigen Antrag auf eine Gabe von 200 RcichSthaler».Hkj^, evangelischen Orten bereits mitgcthciltcn Schreiben dankt der kurpfälzischc Kirchcnrath zu

lyd dic^? leztübersandtc Beisteuer und empfiehlt sich für den vorhabenden Wiederaufbau der Kirchen

chjh ^^'cdcrhcrstcllung des dolls^ium sapisntiw zu fernerer Untcrstüzung. Da aber die gegenwärtigenkeine Garantie für erfolgreiche Verwendung solcher Untcrstüzungcn darbieten, so wird Zürich"Kk, solches dem Kirchcnrath zu bemerken, zugleich aber die tröstliche Versicherung zu ertheilc», daß man