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6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
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1328 Juli 1706.

gegeben. «. Solothurn klagt, es befinde sich eine solche Menge Strolchen in der Eidgenossenschaft, ^dem Landvolk unerträglich werde. Laut wcitcrm Bericht steigt die Zahl derselben auf 40t), die öfter ">kleinen Bädern zu Baden zusammenkommen. Obschon man zwar nicht erwartet, daß diese Strolche wahrdes Krieges ganz werden vertrieben werden können, so wird doch den Orten dringend empfohlen, gcgc»Gesindel die zwckmäßigcn Mittel zu ergreifen. Dann wird auf den 18. August eine allgemeine Bettel

fcstgesczt, wobei die inländischen Vaganten in ihre Heimat, die fremden aber außer die Eidgenosse" ^gewiesen werden sollen. Solche, die über ihre Subsistcnzmittcl nicht Rechenschaft zu geben im Stande! 'sollen auf die Galeere gcschikt werden. «. Zürich bringt vor, daö Toggcnburgcrgcschäft sei nunmehrsechs Jahre lang in dieser Rathstubc verhandelt worden und die bisherigen Confcrcnzcn der Parteienfruchtlos geblieben, während Unruhe und Gefahr im Toggcnburg immer mehr zunehmen und dieEonfusion den Toggcnburgern selbst verleide. Es sei daher zu besorgen, daß man dieses Geschäftes nicht "Meister werde und dadurch die ganze Eidgenossenschaft in großes Ungemach gcrathc. Daher sei cS ">lden Parteien eine Mediation anzubieten, wozu sie die Mittel selbst erkiesen oder durch die Session bczc> ) ^lassen können. Man wolle ihre Souveränität und Judicatur nicht antaste», und ebenso wenig "wRichtern auswerfen, sonder» nur als gute Freunde mitwirken, daß jedem Thcil werde, was ihm ist' ^Schwyz und Glarus erzählen daS Resultat der Confercnz in Lichtcnstcig, von wo man beiderstilsVerabredung geschieden sei, die Confercnz an einem andern Orte fortzusczcn. Diese sei nun auf den Iim August nach Grynau festgcsezt, weil man nicht für möglich gehalten habe, dieselbe noch vor derrcchnungötagsazung vorzunehmen. Sic verwundern sich, daß der Abt dessenungeachtet daö eidgenössischverlange, während die Confercnz auch von ihm vorgenommen worden sei; aus diesem Grunde haben ^nicht auf daö von der leztcn JahrrcchnungStagsazung an sie erlassene Schreiben geantwortet. Sicdieser Verzögerung nicht schuld, sondern der Abt. Die Gesandten des Abtes bestätigen dieden Verlauf der Confercnz in Lichtcnstcig; der Abt habe aber die Einladung dazu nur sechs Tagcerhalten, und in dieser kurzen Zeit sei es nicht möglich gewesen, sich mit den nöthigcn Acten Z" ^Eine Dilation von acht bis neun Tagen habe von Seite der beiden Orte nicht gegeben werdenConfercnz hätte füglich vor dieser Tagsazung noch gehalten werden können; aber bis zu ihrer Abrny ^haben sie von den beiden Orten nicht einmal die versprochene Antwort erhalten. Da nun dieToggcnburg immer zunehme, so bitten sie, daß ihnen vorläufig der Richter gezeigt werde, damit man c l ^ ^Falls den Streit unparteiisch gütlich oder rechtlich austragen könne. Jnj> Abstand der Parteienunbcthciligtcn Orte über diesen Gegenstand. Die eilten wollen Schwyz nnd Glarus anhalten, aus ^der lczten Jahrrcchnungstagsazung an sie erlassene Schreiben eine Antwort zu geben, andere wollen >) ^Mediation antragen, die Mehrheit aber spricht sich dafür auö, der Confercnz den Fortgang zu lasß"' ^man es bewenden läßt, pKK. (S. u. d. Vogt.) II. (Die VIII Baden reg. Orte.) ^^"^tc>>,Berit dem Herrn Tscharncr, gewesenem Hofmeister zu Königöfcldcn, bewilligt habe, den urncrijchcu zu

Landammann Schund von Bötstcin und Baron Zwcycr von Hilfikon, einige Bodcnzinsc im Bcriu^övcrarrcstircn; dem Herrn Zwcycr seien zwar auf dessen Anhalten seine Früchte bedingungsweisefolgt worden, während gegen Herrn Schmid der Arrest fortdauere. Der Bund der III ,schreibe aber vor, daß Jedermann da Recht suchen soll, wo der Angesprochene säßhaft sei, und vcrVerhaften und Pfänden, außer gegen den rechten Schuldner, oder den Bürgen, der für ih" ist ^AfallöBern möchte daher diesen Arrest aufheben. Der Bcrncr Gesandte Willading erwicdcrt hierauf, cr st'