1298 Mär, 1706,
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zu besorgenden Vcrwiklungen auszusczcn. Diese Vorstellungen haben damals nichts gefruchtet n»e ^neulich das Capitulat definitiv erneuert morden. Das Capitulat von 1634, bestätigt 1664, vonHand mitgcthrilt, sei auf der Konferenz in Aarau einläßlich geprüft worden, und es habe sich hcransge!^daß cö nicht einfach defensiv, sondern auch offensiv sei, daß es die zusammen habenden Bünde vernichl^,den bethciligtcn Orten und Spanien anheimstelle, die evangelischen Orte mit der spanischen Macht ans -land und Burgund zu überfallen. Daher können sich diese keine Stunde sicher glauben oder sichFreundschaft von Seite der beteiligten Orte vertrösten. Bereits habe dieses Capitulat die Wirkungdaß auf dem Reichstag zu RcgcnSburg vom Cardinal von Lambcrg eine bedenkliche Proposition gemacht ^ein Beschluß gefaßt worden sei, welcher den Verkehr der unbcthciligtcn Orte mit dem Reich besehen"^ ^denjenigen der bethciligtcn aufhebe, während alle Orte für den Absaz ihrer Waarcn und dennothwcndigstcn Bedürfnisse an das Reich gebunden seien. Daraus müssen Vcrwiklungen unter den bet 1 ^und unbcthciligtcn Orten entstehen. Da aber Luccrn an Zürich geschrieben, mit dem neuen Tractat ^von außen noch im Innern irgend welches Unheil zu gefahren, so wolle man gern die dahcrigc Begru" ^anhören, und verspreche im Übrigen, gegen Jedermann die Bünde und Verträge gewissenhaft zumit Mailand verbündeten Orte crwiedern hierauf, wenn die evangelischen Orte dieses Bundes wcge" ^legcnhciten besorgen, werde cö am besten sein, wenn sie treu mit ihnen halten. Sodann vcrwnndcre^^sich über die Behauptung, der fragliche Bund sei gegen sie gerichtet, da er doch schon über Hundesunangefochten bestanden und nur gegen diejenigen gerichtet sei, welche sie von ihrer Religion,
Gerechtigkeit drängen wollen, was sie von den evangelischen Mitcidgcnossen nicht befürchten zu sollen g' ^Auch sie werden sich durch keine Bünde mit ausländischen Fürsten abhalten lassen, ihre BundeSpsti ^erfüllen und haben deshalb in dem Capitulat die nöthigcn Vorbehalte gemacht, um sowohl derals der Neutralität gerecht zu werden. Zürich crwicdcrt, auch cS wisse, daß treues Zusammenhalte» ' ^Mittel zur Conscrvation der Eidgenossenschaft sei, aber es sei zu einer dahcrigcn Deklaration immit Mailand verbündeten Orte nicht instruirt und könne nicht einen Bund schirmen, dessenvorenthalten werde und bezüglich welches die katholischen Orte troz aller Bemühungen nie eine desErklärung haben abgeben wollen. Wenn wider Vcrhoffcn hieraus eine Trennung erfolgen würde, ^nicht die evangelischen, sondern die katholischen Orte daran schuld. Zürich sei crbötig, mit Baron oo» ^zu reden, wenn man ihm mehr Mittel an die Hand gebe, als seiner Zeit in dem Schreiben an d«» ^enthalten gewesen seien. Den katholischen Orten werde anheimgcstcllt, ob nicht etwa eine S>> uSolcmnisation des Bundes und der Vornahme der Werbung zu ncgotiircn wäre. Da diekeine weiter» Eröffnungen über genommene Präcautioncn machen, so müssen die evangelischen alles - ^ihren Obern hinterbringen, um auf die nächste Tagsazung neue Instruction zu erhalten. -katholischen Orte ihren Standpunkt in einer einläßlichen historischen Erwiederung nochmals Z» "gesucht und Zürich und Bern erklärt hatten, zu einer Verwendung bei der kaiserlichen Gejand > ^instruirt zu sein, werden die gehaltenen Vorträge beiderseits uä retoremlum genommen; gleichzeGÜ ^auch übereinstimmend beschlossen, auf jeden Fall die eidgenössischen Bünde gegen einander ansuchtachten. <. Bern bringt bcrichtwcisc vor, daß cS mit dem Bischof von Basel in eine unbeliebigc ^gcrathcn sei. Im Jahre 1486 seien in Granfclden zwei Pröpste gewählt worden, der eine ka»o»Capitcl, der andere vom Bischof; der crstcre sei vom Papst bestätigt worden, aber keiner habeweichen wollen. Daher habe der Papst Bern befohlen zu excquircn und den vom Capitcl gewählt