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6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
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1296
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1296 März 170k.

Antwort crtheilt auf das auf der leztcn Jahrrcchnungstagsazung an ihn erlassene Memorial, worin

wurde, daß die zur Fondirung des Jnvalidcnspitals in Paris den eidgenössischen Regimentern von

Mann abgezogenen 4 Pfenninge den Orten abgeliefert werden mochten, und verlangt Jnstructionscrth ^

auf die nächste Tagsazung, damit diesfalls eine Rcchargc erlassen werde. I. Bern berichtet, daß »M ^

Bischof von Basel in einen wichtigen Streit vcrwikclt sei. Bei der im verflossenen November im Münchs

vorgenommenen Huldigung habe der unmittelbar von dem Land gewählte Bandclicr in Kraft früher

namentlich 1693 aufgenommenen Berichts das Burgrccht mit Bern mit den beigefügten Worten ^

/

Niemand als er Protector dcS Münsterthalcs sei. Dieses sei nämlich i486 nach Kricgörccht n» ^gefalle», das sich mit Wissen und Gutheißen des damaligen Bischofs mit dieser Landschaft vcrburgrcW '

bevlv'

proteotours" vorbehalten, was aber der Bischof öffentlich mit der Behauptung widersprochen

Der Bischof habe nun den Bandclicr vor das Hochgericht citirt, aller Acmter cntsezt und mit einer

starke»

Geldbuße belegt. Nachdem bei dem Bischof alle schriftlichen und mündlichen Mittel erfolglos gebliebenhabe Bern eine Gesandtschaft in das Münstcrthal abgeordnet, um daS Burgrccht zu erneuern,den degradirtcn Bandclicr wieder in seine frühere Stelle cinzusezcn. Bern bittet nun um treues Ami ^wenn ihm dieser Sache wegen etwas Widerwärtiges zustoßen sollte. Die anwesenden Orte dankenBericht und versprechen aus Rcligionsgemcinsamkcit ihre Untcrstüzung in einer so klaren Sache- 4M ^nächstens von Bern eine Gesandtschaft nach Zürich, Basel und Schaffhauscn gehen wird,

Gegenstand und den neuesten Erfolg einläßlichere Eröffnungen zu machen, so beschließt man, das Weitere ^ ^warten. Ii. (Zürich und Bern.) Rathshcrr Trcmblep von Genf erscheint und dankt für die ^ ^vielfältig erwiesenen bundcögenössischcn Dienste. Dabei bringt er vor, daß im deutschen Reichdortigen Bürger noch immer Arreste verhängt werden, und bittet um ein nachdrüklichcS Vorstellung >an den Kaiser unter beider Orte Namen. Dieses wird ihm zugesagt.

Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangeiegenheiten:

Landgrasschaft Thurga». «. Art. 77t. Lvcales (Zihlschlacht).

Vogtei Rheinthal. e. Art. 2S8. Kirchliches, Glanbenssache», Geistliche.

599.

Conferenz der die Vogteicn Bellenz :c. regierenden III Orte.

Brunnen. I7M», IL. März.

An die von Uri angesczte Conftrenz ordnet Nidwaldcn Landammann Remigi Lussi und I"''Anton Maria Zelger ab und crtheilt ihnen die Instruction: 1. Es ist über die Währungen ' ^-.rtl»»Dragonat zu berathen; wenn wiilschc Völker hierzu nicht tauglich erfunden werden, sollen dcuw 'gesandt werden. 2. lieber das Ansuchen von Bcllcnz, die Erbauung einer neuen Zuchtschulc vdcr^'^^stiMzu bewilligen, haben die Gesandten Vollmacht zu entsprechen, doch den Orten ohne Lasten. 3zwischen Bcllenz und Bünden ist endlich einmal zu erledige». 1. Wegen der MißHelligkeitSchirmsangchörigen in Rappcrswpl ist von den übrigen Gesandten der Sachverhalt in Erfahrung t5. Wenn die Burrcn, der Zoll auf Käse und das Vorhaben des Bischofs von Eomo, die Güte« ^thane» zu entziehe», zur Sprache kommen, sollen die Gesandten den Untcrthanen alle AssisteMdie Zahlung des Käsezolls zu Gunsten der Obrigkeiten betreiben.