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6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
Entstehung
Seite
1282
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Januar 1706.

von 1618 entworfene Ccrcinonicl verlesen und genehmigt. Um allen Jnconvcnicnzcn vorzubeugen, rrhüStadthauptmann Eschcr den Auftrag, die Wachten um 160 Mann zu verstärken. Die Feierlichkeit »>»»folgenden Verlauf: Dienstags den 12. wird in allen vier Pfarrkirchen ein außerordentlicher Gottes ^gehalten und hierzu, wie an Sonntagen, Morgens 8 Uhr mit allen Gloken geläutet. Die Gesandte»Bern werden durch acht Herren der zürcherischen Abordnung und zwei Herren der Kanzlei in dasMünster geführt, dann wieder in ihre Wohnungen und von dort in die Versammlung der kleinen und glRäthc auf das Rathhaus begleitet. Eine gleich starke Abordnung begleitet auch den vcnetianischcndurch das Wolliöhofcrthor und den Fraumünstcrplaz auf das RathhauS. In der Stube der Räthc > ^Bürger werden der Resident zur Rechten und die Berncr Gesandten zur Linken dcS Bürgermeistergleicher Linie und Höhe wie die Burgcrmcistcr-Scsscl in Armsesseln placirt; das Gefolge, soweit cSLivreen trägt, wird auch in die große Rathstubc eingelassen; diejenigen, die des großen Raths zu Der» ^erhalten Sizpläze, die übrigen bleiben stehen. Neben dem Residenten steht sein Dolmetscher und nebe»Gesandten von Bern ihr Sccretär, Rathschrcibcr Groß. Darauf hält der Bürgermeister einen 'wesentlich folgenden Inhalts: Als auf den leidigen Sündcnfall alle Geschöpfe Gottes Feinde dcSundank'SMenschen und der Mensch gegen den Menschen ein Wolf geworden, hat der grimmige Menschenfeind ^seiner Boten: den Ehrgeiz und die Vcrbunst (Mißgunst) in die Welt gesandt, welche die Menschenkinds^sehr hintereinander gchezt, daß einer den andern zu beherrschen gesucht und endlich Nimrod dieeingeführt hat. Unter dieser Sclavcrci seufzen nun die meisten Staaten, und darum müssen diejenige»,noch in Freiheit leben, auf ihrer Hut stehen und den Spruch zu verwirklichen suchen, daß domo > ^äous, wozu der Abschluß von Dcfcnstvtractatcn ein treffliches Mittel sei. Dieser Staatsmaximc ^Herrschaft Venedig und Zürich und Bern von jeher gehuldigt und schon am 2. April 1618 einen ^beschworen, der jezt wieder den gegenwärtigen Verhältnissen angepaßt erneuert worden sei und heute bei > ^werden solle. Nach dieser Rede, die dem Residenten sofort verdeutscht wird, fragt der Bürgermeister an, ^die anwesenden Gesandtschaften dieses Geschäftes halber anzubringen haben. Hierauf läßt der Rcsiecu' ^ ,Vollmacht verlesen und hält dann eine italienische Proposition, worin er anführt, daß es eine großeGottes sei, wenn er einem Staat nicht nur Land und Leute, sondern die gerechteste, gelindeste nnvRcgicrungsform gebe, welche allein die Republik sei. Wenn aber der Allerhöchste die Regierung cimö b .Staates dem freien Willen der Glieder desselben überlasse, so sei es abermals eine große Wohlthat, »' ^ihnen die Liebe zum Frieden und zur Vereinigung einflöße. Diese Gleichheit der Rcgicrungsform »»d ^ ^Liebe zum Frieden machen eine Verbindung der Herrschaft Venedig und der Republiken Zürich und ^einer ganz natürlichen und es sei zu erwarten, daß Gottes Segen darauf ruhen werde. Er schäze sich ö' ^das Werkzeug zur Errichtung dieses Bundes gewesen zu sein und werde denselben beschwören. Rachtu"^ ^Rede durch den Dolmetsch in'ö Deutsche übcrsczt worden war, legt Schultheiß Sinncr Namens des ^ ^Bern seine Vollmacht vor und spricht: Der so treffliche und merkwürdige Thcil der Welt, den Gott eu ^Anwesenden zur Wohnung angewiesen, heiße heut zu Tag mit Recht das verwirrte Europa, indemund Elend darin auf die höchste Stufe gestiegen seien. Hicvor habe aber Gott einige Staaten bewahrt, ^ ^eine steife Neutralität beobachten und auf ihre Erhaltung bedacht seien. Davon leiste die heutige Fu" ^Beweis, indem die Herrschaft Venedig und die Städte Zürich und Bern den frühen, Bund ernem"beschwören. Gott wolle diesen Bund segnen. Nach dieser Rede wird der Bund zuerst lateinsschdeutsch verlesen (Beilage 6). Hierauf spricht der Dolmetsch des Residenten den beiden Ständen den