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Januar 1706,
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des Abtcs die Entfernung der toggenburgischcn Ausschüsse, und kommen erst Nachmittags spät, nachdn" ^sich endlich entschlossen ihre Anwesenheit zu dulden, wieder in die Sizung. Daselbst wird ihnen d,cerwähnte Antwort gegeben, welche sie uä rekerenclum nehmen. Darauf crwicdcrn sie, der Abt sei Z" ^gütlichen Austragung des Handels geneigt; cS fehle nur an dem, daß die beiden Orte den Abtdas Bauernlandrccht solle ihm an seinen obcrhcrrlichcn Rechten nichts präjudiciren; dann lasse sich lciclst ^Mitteln reden. Hierauf begeben sie sich in Ausstand. Diese Äußerung fällt den beiden Orten »"d ^Ausschüssen bedenklich; sie können daö darin liegende Begehren um so weniger fassen, als ein solches »>e ^sie gelangt sei und sie dazu keinen Anlaß gegeben haben. Sic halten daher nochmals dafür, daßbei ihrer ersten Erklärung belassen werde; damit sei der nöthige Vorbehalt der Herrschaft wegen nicht vcrgr ^und man versichere den Abt bestcrmassen aller Treue. Die Gesandten des Abtcö erbeten sich hierübermorgen Bedenkzeit. Freitag Morgens hinterbringen sie die Antwort, der Abt belasse das fragliche da» ^in seinem Stand und Werth und anerkenne es insoweit, als es seinen landesherrlichen Rechten >">bseither errichteten Briefen und Sizilien nicht nachthcilig sei. Nachdem man sich hierüber einige Zeitwird nothig befunden, die Antwort auf Nachmittag zu verschieben, damit diese „wohl mastieirt undverschrotten" werde. Die Sizung wird demnach aufgehoben. Nachmittags, nachdem die ParteienGedanken zu Papier gefaßt, wird cinmüthig beschlossen, den Gesandten dcS AbtcS in borminw äot>ormiwu>^^Folgendes zu eröffnen: Da der beide» Orte und ihrer'Mitlandlcutc in Toggcnburg einfache und uust' ^Meinung in nichts Ander», bestehe, als in Erhaltung ihres bcfugtcrdingen stipulirtcn Landrcchtcs »nd >"Absicht, den, Abt in dem Übrigen alles das Scinige zu lassen, so erklären sie sich auf die von, lcztcrn »rAntwort dahin, daß sie ebenso einfach auf der Gültigkeit des vom untern und obcrn Amt ihnenLandrcchtcS, wie solches beschriebe» und bestätigt, auch des AbtcS Rechte darin vorbehalten seien, vcrSamstag Nachmittags crtheilt hierauf der Abt folgende Antwort: Obschon die beiden Orte bei ihrereröffneten Erklärung verharren, empfinde er gleichwohl ob ihrer heute sinccrirtcn fortwährendenlieben Frieden und der guten alten Vcrständniß eine sondere Consolation, er »volle auch diese >oSinccrationcn und was in Sachen bei diesem freundlichen Zusammentritt weiter verlaufen, scnic»'umständlich mitthcilcn, in der guten Hoffnung, die Herren Abgeordneten werden bei ihrer glüklichcnnicht nur ein Gleiches thun, sondern ihre gnädigen Herren und Obcrn durch kräftige Remonstratn'» ^verleiten, daß sie die gerechte und unschuldige Erklärung des Abtcs agnoscircn und ohne weiteres osich daran mit gute», Willen sättigen »verde». Nach Abstand der abtsst. gallischen Abgeordneten ^ ^bei diesen bedenklichen Zeiten jedem scheinbaren Grunde zu Vorwürfen vorzubeugen, gutgcfundcn,mut-ntis rnutanäm die gleiche Erklärung zurükzngebcn, also lautend: „Obschon Jhro fürstliche»ihrer Erklärung bcharrt, empfinden »vir gleichwohl ob ihrer sinccrirtcn fortwährenden Propcnsivn zuFrieden und dem alten guten Vcrständniß eine sondere Consolation; so »vollen »vir auchSinccrationcn, und was in Sachen bei diesem freundlichen Zusanuncntritt weiter verlaufen, an u„j»rc ^ ^Behörden umständlich communicircn, ihr fürstlichen Gnaden aber bei ihrer glüklichcn Heimkunft wüst ' ^Gleiches thun, sondern auch ihr hochwürdigcs Capitel durch ihre kräftige Remonstration dahines die gerechte »nid so unschuldige Erklärung der beiden Orte und ihrer Mitcontrahcntcn, der ^»c»'Toggcnburg, mit ihrer fürstlichen Gnaden agnoöcircn und ohne »vcitcres Zuniuthcn sich daran >
Willen sättigen, auch dessen ein löbl. Ort Schwyz zu Hände», der übrigen Mitintcrcssirrcn Z» üErfreuen fürdcrlich berichten werden." An die Gesandten des Abtcö wird noch besonders die BüU