September 17l)2.
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idwaldcn verlesen. Luccm hatte das Gesuch gestellt, die Tagsazung bis Mitte Octobcr zu verschieben; alleinZürich berichtet, mit Rüksicht auf die dem kaiserlichen Gesandten von der Tagsazung selbst gegebene Zusicherung^'urr Wicderbcsammlung auf den 3. September habe cS eine solche Verschiebung als sehr beleidigend für^»sclbcn angesehen und hätte sich auch überhaupt uicht befugt gehalten, auf das Begehren eines einzigen/trs einen einstimmigen Beschluß abzuändern, abgesehen davon, daß die Zeit von Mitte Octobcr wegenZufallender Weinlese den wcinbaucnden Orten unschiklich gewesen wäre; sodann sei das zweite Schreiben vonttrn so spät angekommen, daß eine Abänderung der Zeit der Versammlung nicht mehr möglich gewesenindem die Gesandten mehrerer Orte sich damals schon auf der Reise haben befinden müssen. Die^ Üchriftcn von Uri, Schwyz und Nidwalden trafen erst am Tage vor der Abreise dcö zürcherischen GesandtenDas Ausbleiben der genannten Orte wird sehr bedauert, da die fremden Minister sich diesen Mangel" Einigkeit wohl werden zu Nuzen machen. Da aber verlautet, cS dürfte sich noch das eine oder dasMüdere Ort vertreten lassen, wird die Verhandlung noch etwa um zwei Tage eingestellt. Nachdem noch Uriü'gcrükt war, wird dann aber die weitere Bcrathung eröffnet. l>». Zuerst wird in Frage gcsczt, ob man^lcn Abwesenheit einiger Orte eine andere Versammlungözcit fcstsczcn, oder in die Beantwortung der Gesuche, /"i^lichen Gesandten eintreten wolle. ES wird lcztcrcs beschlossen. In Eröffnung der Instructionenhalt""" ^ sämmtlichc Orte, die Erbeinung unter Vorbehalt der Rcciprocation aufrichtig und ehrlich zu^ ^ Acholisch Glarus mit dem Vorbehalt, „nach dem Verstand der Altvordern"; ferner, die Transgrcssioncnn, das römische Reich abzustellen und hicfür die nöthigcn Befehle zu crthcilen. Der übrigen
^ "Ujchcn Verwendungen halber, die man auch als TranSgrcssioncn bezeichne, lassen cS die Stände Zürich,^uni Schaffhausen, sowie Abt und Stadt St. Gallen bei ihrer dem Grafen von Lodron am 2.
in >! abgegebenen Erklärung bewenden. Evangelisch Glarus erklärt, ihm sei nicht klar, ob der Dienstbc» ^"ihchcn Niederlanden wider die Erbeinung laufe, und ob irgend welche Tractatc bestehen, welcheder » ^ Reich lmtersagen; um des Heiles des Vaterlandes willen trete es jedoch rüksichtlich
Dü /^""dung der Transgressioncn gegen das Reich der Meinung gcsammtcr Orte, und rüksichtlich desTvl ^ spanischen Niederlanden der Mehrheit der Orte bei. Katholisch GlaruS, Frciburg undHand^""" zu allen Zeiten in den Niederlanden gedient, behalten sich rüksichtlich dieses Dienstes freieErst" ^ Jnncrrhodcn und Stadt St. Gallen, welche kein Volk in Diensten haben, sehen sich zu keinerveranlaßt. Außcrrhodcn wünscht die Abstellung aller Transgrcssioncn, und will mindestens diejenigensäniin,^ römische Reich nicht zulassen. Rüksichtlich der Fortsczung dcö mailändischcn CapitulatS stellenihnen evangelische den verbündeten katholischen Orten die bedenklichen Folgen derselben vor und empfehlenben k ' " Verschiebung der Volkswcrbung; sie überlassen ihnen auch die Beantwortung dieses Punktes anund ^^ehm Gesandten. Uri bezieht sich rüksichtlich der TranSgrcssioncn auf seine Erklärungen vom MaiHxj.- iüW- In Betreff des mailändischcn CapitulatS sei zwar eine Instruction crthcilt, damit aber dieZiffer verbunden worden, dieselbe mit den übrigen verbündeten Orten zu besprechen; da nun aber mehrere^eibnr ^ ^ anwesend seien, könne es bis auf gelegentliche Besprechung mit denselben sich nicht äußern.>vcirc„ !, auf seiner Meinung, Zurükhaltung und Verschiebung im ganzen Geschäfte dcö CapitulatS
^rire,," ^0tc; wenn dies aber nicht möglich sei, so müsse cö über die Gcgengründc instructionsgcmäßhabe cx Gesandte des AbteS von St. Gallen sagt, „weil sich sein Fürst dazu nicht verpflichtet gefunden,^iserliclx,, ""lassen." — Nach diesen Instructionen einigt man sich auf folgende Erklärung, welche demGesandten am 7. September durch den Landvogt von Baden überreicht wird: k. Sämmtlichc