Juni u. Juli 170Z. 1005
^erbotcs dcs Abtcö zu erscheinen Willens gewesen. Weil aber vom Landvogt zu Lichtcnstcig, Schorn» aufschloß Jbcrg, Landschrcibcr Lcdcrgcrwcr und Ammann Gcrmann dawider protcstirt und im Namen des Abtcöeidgenössische Recht dargcschlagcn worden sei, haben sie, um den ehrlichen Toggcnburgcrn kein Ungemach^uf den Hals zu laden, den Bcschwörungsact eingestellt, den Rcchtsvorschlag aber nicht angenommen, sondernAmtleuten des AbteS gngczcigt, daß sie den ganzen Hergang ihrer Obrigkeit zu weiterer Verfügung hinter-legen werden. Der Landrath von GlaruS habe darauf cinmüthig beschlossen, den Rcchtsvorschlag nichtAnnehmen, sondern gleich nach der Tagsazung die LandrcchtSerncucrung vorzunehmen, vorher aber hier überl Sachlage Bericht zu erstatten und die Orte um treues Aufsehen zu bitten. Die Confercnz sieht sich zuwem Beschlüsse veranlaßt, sondern will gewärtigen, was die Tagsazung beschließen werde. «I. (Ohnearus und Außcrrhodcn.) Zürich hat auf Berns Begehren seinen Buchdrukcrn, Buchbindern und Krämern^bote», keine andern, als die neu verbesserten Kalender zu drukcn und zu verkaufen, und zwar unter An-0)»ng dcr Confiscation und hoher Buße. Bern und Schaafhausen verstehen sich zu gleicher Anordnung,"lll dagegen eröffnet, ihre Buchhändler hätten in einer Bittschrift vorgestellt, der Druk bloß dcs neuen^ "'bcrs ftl dem Absaz sehr nachtheilig, weil in der Nachbarschaft Kalender nach neuem und altem Stylhall^^^bcn werden. Man hat aber die Gesandten von Basel ersucht, diesfalls mit den übrigen Orten zuvdcr doch wenigstens ihre Buchhändler zu verwarne«, dergleichen Kalender nicht in andere eidgenössische»o/ ^senden, indem man hierauf wohl achten »verde. «. (Ohne Bern.) Zürich und St. Gallen tragenals' "uwescndcn Orten sei bekannt, in welcher Weise das Post- und Botcnwcscn nach Genf von mehr^ ^ ^"'^Adreißig Jahren her abwechselnd von Zürich, Basel, Schaafhausen und St. Gallen nach jedes OrtcS"rfniß besorgt worden sei; eben so bekannt sei, was die bcrnischcn Postmeister seit einiger Zeit mitu»tcr^"^ ^ ^ittc, Abnahme und Visitation der Felleisen und Bricfsäkc unter dem Titel dcs Postrcgals
haben. Sic stellen nun die Frage, ob ein solches Verfahren neben den Bünden, welche denHandel und Wandel gewährleisten, bestehen könne und empfehlen diese Angelegenheit der Verwendung^i^""^Heiligtcn Orte. Wie wenig die Bemühungen dieser lcztcrn auf Bern vermochten, wissen die Gc-refcrircn. Daß dann Zürich und St. Gallen zur Beschwcrdcführung vor der gemciucn Sessionsvr -t! wurden und was der Erfolg davon war, zeigt der allgemeine Abschied. Die beiden Städte vcr-^ t^ues Zusammenhalten und wollen die Wirkung dcs an Bern erlassenen Schreibens abwarten.^ Route über Pontarlicr fortgefahren und im Allgemeinen überlegt werden, wie
cs ^^^ältnissc noch besser geordnet und die Altcrnation eingerichtet werden könne, I. In der Bcsorgniß,katholischen Orte zu einer Bcglükwünschung der ncucil Königin Anna von Großbritannienbieten, wird beschlossen, das königliche NotificationSschrcibcn der Session nicht vorzulegen und denvv„ ^ ^""sichcn Gesandten durch Bern hierüber verständigen zu lassen, zx. Aus die Anzeige dcS Königsdjx i-r betreffend seine Succcssion in die oranischcn Lande findet man eine Antwort nicht nöthig, weilstreitig ist. Ii. Es werden folgende kirchliche Untcrstüzungcn beschlossen: 1. Den Pfarrhcrrcn^'^"^ch und HcrbiShofcn je 100 Gl. nach der fünförtischcn Scala; 2. der rcformirt-dcutschcn Gc->>n -^ariakirch 200 Gl. nach der sicbcnörtischcn Scala; 3. den französischen Flüchtlingen zu Fluchshofu»d für den Bau einer Kirche 100 RcichSthalcr nach der ncunörtischcn Scala. Schaffhauscn
schuldig wollen sich jedoch nur zu einer freiwilligen Steuer verstehen und Appenzell und Biel rnt-
gänzlich; man erwartet aber, sie werden um so geringen Betrags willen sich nicht von denrtcn sondern; 4. dem Pfarrer zu Christian-Erlang 130 Gl., wobei Zürich bevollmächtigt wird,