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Juni u. Juli 1702.
494.
Coilferenz der evangelischen Orte, Stadt St. Gallen nnd Biel wahrend der Jahrrechnnngs-
Tagsaznng zu
Baden. 170L, im Juni und Juli.
StaalSarchiv Zürich. Allg. Absch. Bd. 82, toi. 840.
Gesandte: Die gleichen, wie auf der Tagsaznng; für evangelisch Glarus Johann Heinrich Zwicki,Landammann.
». Auf Zürichs Ausschreibung versammelte sich die Confcrcnz bereits am 29. Juni behufs Vorbcrathungwichtiger Geschäfte. Es wird zunächst auf Gcnchmhaltuug der Obrigkeiten ein allgemeiner Bct-, Büß- "»bFasttag auf den 21. September angcsczt. l>». Schaffhausen schildert, wie entgegen der Vertröstung des kaiscrlichcn Gesandten die Arreste, Confiscationcn und Bußen von Seite des nellenburgischcn Obcramtcs nicht n>»nicht aufhören, sondern sich täglich mehren, und bittet daher auf den Fall, daß es seine Leute und Gütermit Gewalt abzuholen gcnöthigt würde, laut Bünden um Rath und Hilfe. Die Orte finden nun, SchaffHausen könne nicht zugemuthct werden, solche Bcdrükungcn länger zu dulden; da man wahrgenommen Habdaß die Vorstellungen des kaiserlichen Gesandten an die katholischen Orte wegen Freiheit der katholischeRcligionöübung in den bekannten Dorfschaftcn keine Schwächung der eidgenössischen Zuneigung hervorgebrachthaben, ist man der Meinung, es sollte vor gemeiner Session wesentlich dahin getrachtet werden, von dc>»kaiserlichen Gesandten eindringlich Abhilfe der Beschwerden zu verlangen. Wenn dann die Erklärung desGesandten nicht, wie bisher, nur allgemein lautet, sondern auf Einzelnhcitcn eingeht, wird dann eine nähereBesprechung mit ihm am Plaze sein; jedenfalls soll ihm erklärt werden, daß man sich nicht länger mit leere»Worten hinhalten lasse, und daß man Schaffhausen nach Inhalt der Bünde bei dem schüzcn wolle, was eöin den Bund gebracht hat. Wenn auch in dieser Frage auf die katholischen Orte kein besonders fester Fuszu sczcn ist, so wäre doch höchst bedenklich, sie davon in der gemeinen Session etwas merken zu lassen.Wegen Erneuerung des toggcnburgischcn Landrechtcs berichtet Glarus Folgendes: Nachdem der Abt de»Toggcnburgcrn verschiedene mit ihren Freiheiten unverträgliche Zumuthungcn gemacht, haben sie sich dcsff»bei Schwyz und Glarus beschwert, Redner und Beistände gesucht und erhalten und dem Abt das Rechtdiesen beiden Orten vorgeschlagen. Glarus habe begehrt, daß das Rcchtsvcrfahrcn dem Herkommen ge»»^von beiden Ständen collcgialisch verpflegen werde; allein Schwyz sei einseitig vorgefahrcn, habe die Parte»"contradictorisch angehört, die Toggcnburgcr ctwclchcrgcstaltcn abgewiesen und in die Kosten verfällt. Dar»"^habe auch Glarus die Parteien citirt; der Abt habe sich aber geweigert zu erscheinen, mit der Bemerkung, ^habe ein Urthcil vou Schwyz, an dem er sich halte. Dessenungeachtet habe es die Toggcnburger angehtund zu ihren Gunsten gcurthcilt. Nun sei ihm nichts übrig geblieben, als auf der Erneuerung des L»»rechtes zu beharren, welche dann von der LandSgcmcindc auf den 23. Juni fcstgesczt worden sei. Sch'"^und der Abt seien dazu eingeladen und die toggcnburgischcn Gemeinden durch ausgcschikte Zcddcl zu»' ^scheinen auf der Allmcind zu Wattwyl aufgefordert worden. Er, Landammann Zwicki, Statthalter M»^katholischer Konfession, und die Landvögtc Gallati und Blumcr seien auf die bestimmte Zeit in Walt»'"erschienen und, wie sie vernommen, wäre auch der weitaus größere Thcil beider Religionen, ungeachtet ^ ^