1002
Juli 1702.
Bezug auf die Kapitulation aucrbictc er 2 Thalcr Handgeld und 28 Lire Sold nebst Brod und Porroiicund im Ucbrigcn die Bedingungen der früher genehmigten Kapitulationen von 1684 und 1690, so daß creine weitere Erklärung nicht nöthig finde. 7. Da der König nur die Fortsezung des Capitulatcs verlange,die ihm jezt nach vicljährigcm Genuß der Früchte desselben und in der höchsten Roth schwierig gemachtwerde, stehe den verbündeten Orten auch nicht mehr zu, als die Erfüllung der Gcgcnpflichtcn zu verlangen!wenn sie größere Gefälligkeiten wünschen, so wäre es geziemend, dem König init solchen ebenfalls entgegen-zukommen, in welchem Falle nicht zu zweifeln sei, daß er ihnen in jeder Noth im vollsten Maß entspreche»würde. Allerdings sei es dem König unter gegenwärtigen Umständen schwer, den alten ausstehenden Forder-ungen gerecht zu werden; aber unmöglich sei es nicht und dürfe nicht widersprochen werden, daß cr im F»^einer außerordentlichen Noth nicht auch mit außerordentlichen Mitteln den dringenden Bedürfnissen der OrUbeistehen werde. Sofern der Kaiser eine Sperrung der Früchte und des Salzes verhänge, so werde es seu^wichtigste Angelegenheit sein, sie zum billigsten laufenden Preise damit zu versehen und ihnen namentlich daöSalz aus Burgund zu liefern, und zwar nach Luccrn oder an andere beliebige Orte. In der Bcrathungüber diese Erklärungen sind alle Orte einig, daß von keinem Orte allein, sondern von allen gemeinst""capitulirt und ernstlich getrachtet werden soll, bei diesen günstigen Umständen solche Bedingungen zu erhalte»,daß Hauptleute, Officiere und Soldaten mit Nuzcn und Ehre dienen können, Illilr. (Dieselben Orte)Uebcr die Frage, ob man dem König von Spanien zu der angezeigten Heirat gratulircn wolle, sind diemeisten Orte ohne Instruction. Es wird daher der Gegenstand behufs baldiger Erklärung der OrteLuccrn in den Abschied genommen, jedoch mit dem Vorbehalt, daß in dem Gratulationöschrcibcn das Wor>Bundesgenosse dem König gegenüber nicht gebraucht werde. III. (Ohne Glaruö.) Von den Gesandten dckAbtes von St. Gallen wird umständlich berichtet, was für eine Beschaffenheit es mit dem toggcnburgisch"Landrccht habe, was sich mit der Gesandtschaft von Glaruö zugetragen und was für Schmach und Gebietvcrlezung dem Abte von derselben widerfahren sei. Obschon dem Abte in diesem Streit nicht auSdrüklich 0"besonderer Richter gewiesen sei, bitte und hoffe er, die katholischen Orte werden ihm nach bisheriger Uebu»özu dem unparteiischen Rechte verhelfen. Da Gefahr im Verzuge sei, erwarte cr, auch wenn die Gesandt"nicht instruirt seien, gleichwohl eine entsprechende Zusage, um so mehr, als sein Recht und das Unrecht dcrGegner offenbar sei. Da es sich nur um die formelle Bewandtniß der Sache handelt und diese fastkatholische Stände betrifft, so hätten die anwesenden Orte dieses Geschäft gern unter sich behalten, damit cönicht an die Session gebracht werde. Es wird daher mit dem katholischen Gesandten von Glarus gcsproch^"'der sich aber mit der erhaltenen Instruction entschuldigt, dabei aber versichert, die Angelegenheit werde dttSession in einer Weise vorgelegt werden, daß sich Niemand darüber zu beschweren haben solle. Der weit^Verlauf ist aus dem gemeinen Abschied zu ersehen. (Die am zugerischcn Libcll thcilhabcndcn Or"'-
außer Frciburg und Jnncrrhoden.) Um ^zu verhindern, daß die evangelischen Orte ihre Hand auchden Zugcrhandel schlagen, beschließen die am Libcll teilhabenden Orte gemäß ihren Instructionen, dieGemeinden des äußern Amts sollen die wider das Libcll vorgenommene Söndcrung aufheben, die vor>ö'Rcgicrungsform wieder herstellen und einander gutes schleuniges Recht halten; wenn dieselben aber auf ^Sönderung beharren sollten, so würde man gegen die Ungehorsamen die in dem Libcll und dem Spruch1624 enthaltenen Ursäze in Anwendung bringen. Dabei wird bemerkt, Schwyz mache wegen der Conscq"^solcher Säze Bedenken, während dermalen, wo die Katholischen die Mehrheit haben, im allgemeinentischen Interesse läge, wenn Schwyz selbst auch einen Saz bezeichnete, da ein solches Vorgehen künftig