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6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
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Juli 1702,

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ungc»: 1. Daß Zeit und Art der Bezahlung der ausstehenden allgemeinen und privatrcchtlichcn Ansprachenhcordnct und nicht auf die Zeit der Bundcserncucrung verschoben, für die Bezahlung dieser Ansprachen ein^»ugcndcr Fond angewiesen und seine Bestimmung nicht mehr entfremdet, und endlich über die Anerkennung°^r Bestreitung der eingegebenen Rechnungen eine Erklärung abgegeben werde; 2. daß über die Bezahlung^ icit der Rcduetion ausstehenden Pensionen nicht mit Inaussichtstellung Ungewisser und auf viele JahreErziehender Anweisungen geantwortet, sondern diesfalls auch eine Zusicherung auf bestimmte Zeit gegeben^crde; z die lallt vielfältigen Versprechungen erwartete Grcnzbcrichtung gegen das Mailändische nach^ntung des Bundes einmal vorgenommen und hicfür Ort und Personen bezeichnet werden, um so mehr,' der unbefugte nculichc Holzhau der Gemeinde Monte dieses dringend erfordere; 4. daß den cnnctbirgischcn^ogtcicn laut crthciltcm Revers das Salz in billigerem Preise und besserer Qualität geliefert werde; 5. daßBeschwerden wegen des Zolls an der Pforte zu Mailand, wegen der Zollstcigcrung der aus dem^ '"crgebiet über den Langcnscc geführten Colli und wegen des neuen Zolls zu Cairobbio abgeholfen werde;

daß die Ausschließung der eidgenössischen Angehörigen von den geistlichen Bcncficien im Mailändischen' 'op dem im Bund bestätigten alten Herkommen aufgehoben werde; 7. daß die im alten Quintcrncttoü Mnen Güter von Steueranlagen ledig gehalten, oder dann die zu Gunsten der betreffenden eidgenössischenanzuordnenden Repressalien ohne Beschwerde hingenommen werden; 8. daß über die Bedingungen^ Kapitulation, den Vorschuß der Wcrbgcldcr und die Sicherheit der Bezahlung ein spccistcirtcr Aufsazund ^ordc, da zu viele Familien wegen mangelnder dicsfälligcr Befriedigung in Armuth gcrathcn seieneinmal den Zinö des cingcscztcn Kapitals erhalten; 9. daß über die versprochene Hilfe bei derwcrd ^"v"klichung der von Seite dcö Kaisers gemachten Drohungen eine genügende Erklärung gegebendie / ^^de nämlich weiter gehen soll, als nur auf die im Bund vorgesehene Hilfe, und daß manwgcnosscn über die Zulänglichkcit derselben beruhige, da einem so großen Monarchen jczt des Krieges' unmöglich fallen wolle, den Orten die längst verdienten Forderungen zu bezahlen; 10. daß über die)M>mg Früchten und Salz genügende Zusicherung gegeben werde, falls Deutschland die eventuelldie Spmc verhängen sollte. Hierauf antwortet der spanische Gesandte unterm 26. Juli: 1. Da erfülle,/ über Fortsczung des Capitulatö erst vor wenigen Tagen erhalten habe, so könne es nicht auf-sv ^ früher für Bezahlung der ausstehenden Forderungen gesorgt habe; er werde sich aber

Laster "'^ssich z«m König verfügen, um solche zu sollieitircn; an Mitteln, selbst größer» und vorthcil-Re/^"' ^ ungeachtet der durch den Krieg erhöhten Ausgaben nicht fehlen. 2. Die eingegebene^ gesehen und wisse nicht, ob sie genehmigt oder bestritten sei; da sie aber^ dürften beträchtliche Zahlungen nicht abgezogen sein; übrigens sei daö jezigc Drängend>c/i "achdcm die Eingabe der Rechnung anderthalb Jahre auf sich habe warten lassen; nichtödcsto-^ ^ Versicherung, bei seiner Besprechung mit dem König dahin zu wirken, daß die fragliche»och " ^^llst geprüft und versichert werde. 3. Für die Bezahlung der nach dem Rcductionsinstrumcnt^gc/^^^»dcn wenigen Pensionen werde er sorgen; der dafür bestehende Fond sei der Kricgsbcdürfnisscsin / ^ geistliche Immunität habe weichen müssen, angegriffen worden, jczt aber wieder ganz

s ^ "0prünglichcn Zwck bestimmt. 4. Rüksichtlich des Grcnzstrcitcs, der Zölle, dcö schlechten Salzes u.Fchlc/^^ ^ Abhilfe schaffen, sobald er eine Spccification der Beschwerden wegen der Zölle erhalte; der5 Zöllnern liegen, da an den Zöllen von Seite dcö Königs nichts geändert worden sei.

^ Schwierigkeiten wegen Zulassung auf die geistlichen Bcneficicn werde er zu beseitigen suchen. 6. In

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